Frau nach willkürlicher Verhaftung seit einem Monat in Hungerstreik

(Minghui.org) Eine Frau aus der Stadt Zhuzhou, Provinz Hunan ist seit ihrer Festnahme vor zwei Monaten wegen ihres Glaubens an Falun Dafa inhaftiert. Sie trat vor einem Monat in den Hungerstreik und wird daher zwangsernährt.

Yu Yingzhu, 49, arbeitete im Hüttenwerk der Stadt Zhuzhou. Am 29. März 2023 brachten Beamte sie nach ihrer Festnahme noch in der Nacht ins etwa 80 Kilometer entfernte Changsha, wo sie sie am nächsten Nachmittag der Haftanstalt Nr. 4 der Stadt Changsha übergaben.

Die Polizei verdächtigte Yu, an einer Veranstaltung teilgenommen zu haben, die vor über zehn Jahren von örtlichen Falun-Dafa-Praktizierenden organisiert worden war. Sie sagte, sie wisse nichts von solchen Aktivitäten und kenne die Praktizierenden nicht, die die Polizei erwähnt habe. Dann fragte sie die Polizisten, ob sie sich etwas ausgedacht hätten, um sie beschuldigen zu können. Aus Protest gegen ihre Verfolgung trat sie vor einem Monat in Hungerstreik und wurde bereits mehrmals zur Zwangsernährung ins Krankenhaus gebracht.

Vorherige Verfolgung

Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 wurde Yu wiederholt wegen ihres Glaubens schikaniert und verbüßte drei Haftstrafen im Arbeitslager von insgesamt fast acht Jahren.

Erste dreijährige Haftstrafe im Arbeitslager

Yu ging im Dezember 2000 nach Peking, um für das Recht zu appellieren, Falun Dafa zu praktizieren, und wurde verhaftet. Zunächst hielt man sie in einer Haftanstalt und dann in einer psychiatrischen Klinik in der nahe gelegenen Provinz Liaoning fest. Danach brachten sie die Beamten nach Zhuzhou zurück, wo ein Gericht sie im März 2001 zu zwei Jahren Haft im Zwangsarbeitslager Baimalong verurteilte und ihre Haftzeit später um ein Jahr und 18 Tage verlängerte, weil sie Falun Dafa nicht aufgegeben hatte.

Die Wärter des Arbeitslagers schlugen Yu regelmäßig, hielten sie in Isolationshaft und injizierten ihr nervenschädigende Medikamente. Zweimal hängten sie sie an den Handgelenken auf, einmal für vier Tage und ein anderes Mal für acht Tage. Wenn sie die Augen schloss, wurde sie geschlagen. Beide Male fiel sie in Ohnmacht und wurde zur Wiederbelebung in die Klinik gebracht.

Folterillustration: Dehnen und Schlafentzug

Als Yu aus Protest gegen die Verfolgung in Hungerstreik trat, bekam sie Infusionen. Danach fühlte sie sich sehr schläfrig und schwach. Sie fand auch rosa Ausfluss auf ihrer Unterwäsche, so dass sie die Infusionen nach vier Tagen verweigerte.  

Am 14. Januar 2004 wurde sie freigelassen.

Zweite 2,5-jährige Haftstrafe im Arbeitslager

Nach ihrer Entlassung ging Yu wieder arbeiten, doch die Polizei hörte nie auf, sie zu schikanieren und zu überwachen. Fünf Monate später, am 8. Juni 2004, wurde sie erneut verhaftet und in die Haftanstalt Nr. 1 der Stadt Zhuzhou gebracht.

Mit der Begründung, dass sie Falun Dafa nicht aufgegeben habe, verpasste ihr das „Büro 610“ weitere 1,5 Jahre Haft im Zwangsarbeitslager Baimalong. Drei Tage nachdem sie dort angekommen war, teilten ihr die Wärter mit, dass ihre Haftstrafe in Wirklichkeit 2,5 Jahre betrage. Der Angestellte habe sich beim Ausfüllen des Arbeitslagerbescheides vertippt und man habe ihr nur die ursprüngliche Fassung gezeigt.

Zwischen dem 19. und 27. Januar 2005 musste Yu in der Einzelhaft rund um die Uhr stillstehen. Jedes Mal, wenn sie die Augen schloss, wurde sie von den Häftlingen, die sie überwachten, geschlagen. Auch bekam sie während dieser Zeit nichts zu essen. Ihre Füße schwollen extrem an und ihr Kopf war wie benebelt.

Am 14. März 2006 trat sie wieder in Hungerstreik. Dann verlängerten die Behörden ihre Haftzeit erneut um fast vier Monate.  Am 23. März 2007 wurde sie freigelassen.

Dritte einjährige Haftstrafe im Arbeitslager

Am 9. April 2008 wurde Yu erneut verhaftet. Die Polizisten hängten sie auf und klemmten ihre Beine zwischen Bambusstöcken fest. Am nächsten Tag brachten die Polizisten sie in die Haftanstalt des Landkreises Liling, wo sie ab 7. Mai 2008 eine einjährige Haftstrafe im Zwangsarbeitslager Baimalong verbüßte.