82-Jährige aus Peking zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

(Minghui.org) Am 15. Juni 2023 wurde eine 82-Jährige zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 380 Euro), weil sie Falun Dafa praktiziert. Eine Inhaftierung an dem Tag scheiterte wegen ihres Bluthochdrucks.

Deng Chunxian lebt im Bezirk Fengtai in Peking. Als sie am 23. April 2020 gegen 10 Uhr morgens mit ihrem Abwasch beschäftigt war, klopfte es an ihrer Tür. Fünf Beamte der Polizeiwachen Yuegezhuang und Majiabao kamen herein und erklärten, dass eine Anzeige gegen die Praktizierende vorliege. Sie habe Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt, hieß es. Die Beamten beschlagnahmten Drucker, Computer, Laminiergerät und Falun-Dafa-Bücher und nahmen Deng mit zum Verhör auf die Polizeiwache Yuegezhuang.

Gegen 14 Uhr wurde sie von Beamten zur körperlichen Untersuchung in das Bezirkskrankenhaus Fengtai gebracht wurde. Im Anschluss fuhren sie mit ihr zurück zur Polizeiwache, wo sie über Nacht festgehalten wurde. Am nächsten Tag sollte Deng in der Haftanstalt Fengtai inhaftiert werden. Die Wärter nahmen sie jedoch nicht auf, da Deng unter Bluthochdruck litt, wie die Untersuchungsergebnisse zeigten. So ließ die Polizei Deng am Nachmittag wieder frei, stellte sie aber für ein Jahr unter Bewährung.

Am 24. März 2021 rief die Staatsanwaltschaft des Bezirks Fengtai bei Dengs Sohn an und forderte ihn auf, seine Mutter abzuliefern, was er jedoch ablehnte.

Daraufhin beauftragte die Staatsanwaltschaft die Polizei von Yuegezhuang, die Praktizierende „zu bearbeiten“. Ein Polizist namens An suchte Dengs Bankfiliale auf und rief Deng von dort aus an, wobei er sich als Filialleiter ausgab. Er behauptete, er hätte Unregelmäßigkeiten auf ihrem Konto festgestellt. Deng solle mit ihrem Ausweis zur Bank kommen, um die Probleme zu lösen. Als sie bei der Bank ankam, hielt der „Filialleiter“ ihr den Haftbefehl entgegen und forderte eine Unterschrift. Deng weigerte sich, woraufhin der Polizist sie direkt zur Staatsanwaltschaft brachte.

Staatsanwalt Zhang Li zeigte Deng eine Liste mit Gegenständen, die bei einer Durchsuchung anlässlich ihrer Verhaftung im Jahr 2020 beschlagnahmt worden waren. Zhang wollte wissen, ob diese Gegenstände tatsächlich ihr gehörten und forderte eine Unterschrift unter das Dokument. Deng weigerte sich, weil sie wusste, dass ihre Unterschrift ansonsten als Beweismittel gegen sie verwendet würde. Daraufhin ließ der Staatsanwalt sie gehen.

Am 11. Juni 2021 klopften zwei Beamte der Polizeiwache Majiabao um 21 Uhr bei Deng. Da sie bereits zu Bett gegangen war, hörte sie es nicht. Daraufhin befragten die Polizisten ihre Nachbarn, ein älteres Ehepaar über 80 Jahre. Sie wollten von den beiden wissen, ob sie in Kontakt mit Deng stünden. Die beiden Rentner antworteten, dass die Praktizierende nur selten ihre Wohnung verlasse. Auch Besucher hätten sie nicht bemerkt. Gleichzeitig verurteilten sie die Polizisten dafür, dass sie Deng ununterbrochen belästigten.

Vier Tage später kam ein anderer Beamter um 11 Uhr zu Deng nach Hause. Er machte einen sehr höflichen Eindruck. Da ihr Sohn weit weg wohnte, bot der Polizist Deng seine Hilfe an. Sie müsse ihm nur Bescheid geben. Am nächsten Tag wurde bekannt, dass dieser Beamter ab 6 Uhr mit dem Nachbarschaftskomitee Majiabao zusammenarbeitete. Er beauftragte zwei Personen, die rund um die Uhr vor dem Haus blieben, um Deng zu überwachen.

Am 24. März 2023 überbrachten Hu Chunsheng, der Vorsitzende Richter des Bezirksgerichts Fengtai, und sein Stellvertreter Liu Ruizhen eine Vorladung zu einer Anhörung am 11. April. Deng nahm den Termin wahr.

Am 11. Juni rief ein Justizbeamter sodann bei der Praktizierenden an und sagte ihr, dass sie sich am 15. Juni einer ärztlichen Untersuchung unterziehen müsse. Vier Tage später schickte das Gericht einen Fahrer, der Deng zum Arzt brachte. Erneut wurde bei ihr Bluthochdruck festgestellt. Nach der Untersuchung brachten die Justizbeamten Deng zur Polizeiwache Fengtai.

Die Polizei teilte Deng mit, dass man sie eigentlich in Gewahrsam nehmen wollte. Wegen ihres Bluthochdrucks müsse man sie aber auf Kaution freilassen, so die Polizisten. Deng weigerte sich, die Kautionspapiere zu unterschreiben. Das Verteilen von Informationsmaterialien über Falun Dafa stelle keinen Straftatbestand dar, argumentierte sie.

Bevor die Polizei sie gehen ließ, zeigte man ihr das Gerichtsurteil vom 15. Juni, worin sie zu drei Jahren Gefängnis und 3.000 Yuan Geldstrafe verurteilt worden war.

Beteiligt an der Verfolgung:

Zhang Li, Staatsanwaltschaft des Bezirks Fengtai: +86-10-63892000, +86-13911180931Hu Chunsheng, Vorsitzender Richter, Bezirksgericht Fengtai: +86-18600857573, +86-10-57492499, +86-10-67655680Liu Ruizhen, stellvertretender Richter, Bezirksgericht Fengtai: +86-15210505116Song Weihao und Cao Shouling, Schöffen, Bezirksgericht Fengtai