Pan Yanjun wegen des Praktizierens von Falun Dafa vor Gericht (Provinz Jilin)

(Minghui.org) Die 50-jährige Pan Yanjun aus dem Landkreis Nong'an, Provinz Jilin wurde am 13. Juli 2023 wegen des Praktizierens von Falun Dafa vor Gericht gestellt.

Pan Yanjun

Eine Gruppe von Beamten der Polizeiwache der Gemeinde Qingshan im Landkreis Nong'an führte am 2. März 2023 eine Razzia in Pan Yanjuns Elternhaus im Dorf Nantaizi durch. Dann durchsuchten sie ihre Wohnung im Bezirk Nong'an und verhafteten sie. Am nächsten Tag brachten sie sie in die Haftanstalt des Landkreises Nong'an, wo sie sich bis heute befindet.

Der Polizeichef Liu Xiaolin hatte die Verhaftung angeordnete und reichte ihren Fall bei der Staatsanwaltschaft des Landkreises Nong'an ein, die ihn dann an die Staatsanwaltschaft der Stadt Dehui weiterleitete.

Pans Familie beauftragte einen Anwalt aus Peking mit ihrer Vertretung. Die Polizeibehörde des Landkreises Nong'an und die Staatsanwaltschaft des Landkreises Nong'an benutzten jedoch alle möglichen Ausreden, um ein Treffen des Anwaltes mit seiner Mandantin zu verhindern oder ihre Falldokumente zu überprüfen (die sich zu diesem Zeitpunkt noch bei der Bezirksstaatsanwaltschaft befanden). Daraufhin ließ der Anwalt das Mandat fallen.

Der zweite Anwalt, den Pans Familie engagierte, konnte ihre Fallunterlagen zwar einsehen, aber erst nachdem sie dem Stadtgericht Dehui vorgelegt worden waren. Jedoch durfte auch er Pan nicht in der Haftanstalt besuchen. Der Direktor der Haftanstalt listete mehr als zwölf Bedingungen auf, die der Anwalt erfüllen müsse, bevor er zur Visitation zugelassen werde, obwohl Strafverteidiger gesetzlich berechtigt sind, ihre Mandanten ohne Vorbedingungen während der Haft zu besuchen. Da der erste Anwalt Pans Fallunterlagen nicht einsehen durfte, wurde er seines Rechts beraubt, sie nach besten Kräften zu verteidigen.

Richter Jia Xiaoqiu hörte sich Pans Fall am 13. Juli 2023 vor dem Stadtgericht Dehui an. Kein Familienmitglied durfte an der Verhandlung teilnehmen. Staatsanwalt Yu Xianhe beschuldigte Pan, gegen Artikel 300 des Strafgesetzes verstoßen zu haben, der besagt, dass jeder, der eine Sekten-Organisation benutzt, um die Strafverfolgung zu untergraben, im vollen Umfang des Gesetzes strafrechtlich verfolgt werden muss.

Yu berief sich jedoch auch auf Artikel 22 des Strafgesetzbuches als Rechtsgrundlage, der besagt, dass ein Verdächtiger, der lediglich Instrumente vorbereitet oder Bedingungen für eine Straftat schafft, im Vergleich zu jemandem, der die Straftat tatsächlich vollendet, eine mildere Strafe erhalten oder sogar von der Strafe befreit werden kann.

Pans Anwalt wies dies zurück und sagte, dass kein offiziell verabschiedetes Gesetz jemals Falun Dafa kriminalisiert oder als Sekte bezeichnet habe. Darüber hinaus habe Pans Praktizieren von Falun Dafa niemandem  und auch nicht der Gesellschaft im Allgemeinen geschadet, geschweige denn die Strafverfolgung untergraben. Daher sei Artikel 300 des Strafgesetzbuches in Pans Fall nicht anwendbar.

Der Anwalt sagte auch, dass Yus Verweis auf Artikel 22 des Strafgesetzbuches darauf hindeute, dass er keinerlei Beweise habe, um Pan wegen eines Verbrechens nach Artikel 300 anzuklagen, so dass er auf ein geringeres Vergehen wie die „Vorbereitung eines Verbrechens“ zurückgreife, das in Artikel 22 erwähnt werde, was theoretisch die Anwendung von Artikel 300 im selben Fall ausschließe.

Solche widersprüchlichen Aussagen über geltende Gesetze sind wahrscheinlich das Ergebnis des Drucks vonseiten höherer Behörden. Sie kriminalisieren Falun-Dafa-Praktizierende, die kein Gesetz brechen, sondern ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit ausüben.

Yu empfahl eine schwere Strafe von 3–7 Jahren gegen Pan, doch Richter Jia sagte, er werde zu einem späteren Zeitpunkt ein Urteil fällen.

Bisherige Verfolgung

Pan und ihr Mann Jiang Shujun, der ebenfalls Falun Dafa praktiziert, wurden in den vergangenen 24 Jahren der Verfolgung wiederholt wegen ihres Glaubens ins Visier genommen.

Im November 1999 klopfte Sun Youtian, der Sicherheitsdirektor des Dorfes Nantaizi, mehrere Abende hintereinander gegen 22 Uhr an die Tür des Paares und fragte, ob sie zu Hause seien. Ihre Kinder und Eltern, die bei ihnen lebten, waren verängstigt.

Im Frühjahr 2000 versammelten die Beamten Sun Degui und Liu Xiaolin von der Polizeiwache der Gemeinde Qingshan alle örtlichen Falun-Dafa-Praktizierenden in der Gemeindeverwaltung des Dorfes Nantaizi. Die Polizei machte von jedem Praktizierenden zwei Fotos von 2,5 Zentimeter Größe und berechnete ihnen jeweils 50 Yuan (ca. 6,50 Euro) für die Fotos. Die Praktizierenden mussten außerdem ihre Fingerabdrücke abgeben.

Als nächstes legte die Polizei eine „Strafakte" für jeden Praktizierenden an, wofür sie die Fotos verwendete. Der Sicherheitsdirektor Sun Youtian beschlagnahmte dann auch noch die Ausweise von Pan und ihrem Mann und gab sie fünf Jahre lang nicht zurück.

Für das Paar war es sehr mühsam, ohne Personalausweis ein normales Leben zu führen. Sie konnten nicht außerhalb der Stadt arbeiten, keinen Kredit aufnehmen oder viele alltägliche Dinge nicht tun.

Im Juli 2000 belästigten der Dorfbeamte Wu Kun und der Buchhalter Yu Zhanguo Pan und Jiang zu Hause und drohten ihnen, sie verhaften zu lassen, wenn sie sich weigern sollten, Erklärungen zum Verzicht auf Falun Dafa zu schreiben. Dann unterschrieb Jiangs Vater die Erklärungen für das Ehepaar.

Im Sommer 2001 durchsuchten die Beamten Qian Cunxiang, Sun Degui, Liu Xiaolin und Lou Dongzi von der Polizeiwache der Gemeinde Qingshan die Wohnung des Paares.

Am Morgen des 5. Juli 2017 brachen Beamte der Polizeiwache der Gemeinde Qingshan in die Wohnung des Paares ein und verhafteten Pan. Sie hielten sie zehn Tage lang in der Haftanstalt des Landkreises Nong'an fest, weil sie eine Strafanzeige gegen den ehemaligen Vorsitzenden der KPCh Jiang Zemin eingereicht habe, der die Verfolgung von Falun Dafa initiiert hat.

Am 24. April 2020 gegen acht Uhr morgens brachen fünf Beamte der Polizeiwache der Gemeinde Qingshan in Pans Wohnung ein und verhafteten sie. Sie verhörten sie auf ihrer Polizeiwache und zwangen sie, die Verhörprotokolle, die Liste der beschlagnahmten Gegenstände, die Durchsuchungsbefehle und den Bescheid über zehn Tage Haft zu unterschreiben. Sie ließen sie jedoch um 14.30 Uhr am Nachmittag frei, ohne die zehntägige Haft zu vollstrecken.