Die Polizisten müssen wissen, dass sie gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie uns verfolgen

(Minghui.org) An einem Tag im September 2022 kamen morgens und abends Beamte der örtlichen Polizeistation zu mir nach Hause. Sie drohten damit, die Tür aufzubrechen und mich auf die Polizeiwache zu bringen. Ich weigerte mich, sie hereinzulassen, und begründete es damit, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gebe. Am Ende räumte die Polizeidienststelle ein, dass die Polizisten gegen das Gesetz verstoßen hatten.

Die Polizisten schikanierten mich aufgrund einer Anzeige eines Kassierers, weil ich beim Einkauf in seinem Geschäft mit Kunden über Falun Dafa gesprochen hatte. Die Polizei kam mir durch das Überwachungsvideo auf die Spur.

Am Morgen kamen drei Beamte zu meiner Wohnung und einer forderte mich auf, zu einem zehnminütigen Gespräch mit auf die Wache zu kommen. Ich sagte, ich würde nicht mitkommen, und schloss die Sicherheitstür. Um 20.00 Uhr kamen drei weitere Beamte und sagten, sie müssten meine Wohnung durchsuchen. Ich öffnete die Innentür, ließ aber die Sicherheitstür verschlossen. Auf meine Frage, was sie wollten, fragte einer von ihnen, ob sie hereinkommen dürften. „Wir können nur hier reden“, antwortete ich. Der Beamte hielt ein Foto von mir in der Hand und fragte: „Haben Sie in diesem Laden jemandem etwas erzählt?“ – „Unsere Verfassung schützt die Redefreiheit“, antwortete ich. „Das ist keine große Sache.“ Ich ging wieder hinein, um einen MP3-Rekorder, Papier und Stifte zu holen. Ich reichte den Beamten das Papier und die Stifte und sagte: „Bitte notieren Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und Ihre Polizeiausweisnummern.“ – „Wenn Sie die Tür öffnen, werden wir Ihnen erklären, warum wir hier sind“, antwortete der Beamte. Ich sagte: „Nein. Wenn Sie aus einem legitimen Grund hier wären, hätten Sie kein Problem damit, Ihre Daten aufzuschreiben.“ Er fing an zu schreien und drohte damit, die Tür aufzubrechen, aber ich rührte mich nicht.

Um 23:30 Uhr tauchten sie wieder auf. Anstatt die Tür zu öffnen, rief ich einen Freund im Ausland an, damit er die Polizeistation anrief und die Belästigung beendete. Der Anruf wurde zwar entgegengenommen, aber die Empfangsdame der Polizeiwache unternahm weiter nichts. Als ich später noch einmal darüber nachdachte, wurde mir klar, dass die Polizeibeamten, ohne es zu wissen, gegen die Gesetze verstoßen hatten. In einem weiteren Telefonat mit meinem Freund im Ausland vereinbarten wir, er werde die Polizeiwache erneut anrufen und sie darauf hinweisen, dass die Beamten gegen die folgenden Gesetze verstoßen:

1) Paragraph 245 des Strafgesetzbuches: Wer eine andere Person rechtswidrig einer Leibesvisitation oder einer Durchsuchung ihrer Wohnung unterzieht oder rechtswidrig in die Wohnung einer anderen Person eindringt, wird zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder zu Strafhaft verurteilt.

2) Artikel 36 der Verfassung: Die Bürger der Volksrepublik China haben das Recht auf freie Religionsausübung.

3) Artikel 35 der Verfassung: Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Freiheit der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und Demonstrationen.

Mein Freund sagte noch, er werde 12389 (Hotline des Polizeiministeriums) und 12388 (Hotline für Disziplinarinspektion und -überwachung) anrufen und um eine Offenlegung von Informationen und eine administrative Überprüfung bitten.

Am nächsten Tag rief mich mein Freund erneut an. Er sagte, die Polizeidienststelle habe eingeräumt, dass die Beamten gegen das Gesetz verstoßen hätten, und riet uns, im Wiederholungsfall erneut die 110 (Hotline der Polizei) anzurufen. Die Polizisten kamen nie wieder.

Ich verbinde mit meinem Bericht die Hoffnung, dass noch mehr Praktizierende für ihre gesetzlichen Rechte eintreten und sich gegen die Unterdrückung wehren.

Hier die einschlägigen Gesetze:

Chinesische Verfassung

Artikel 33: Alle Bürger der Volksrepublik China sind vor dem Gesetz gleich. Der Staat achtet und schützt die Menschenrechte. Jeder Bürger genießt die in der Verfassung und den Gesetzen verankerten Rechte und muss gleichzeitig den in der Verfassung und den Gesetzen vorgeschriebenen Pflichten nachkommen.

Artikel 35: Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Freiheit der Rede, der Publikation, der Versammlung, der Vereinigung, der Durchführung von Straßenumzügen und Demonstrationen.

Artikel 36: Die Bürger der Volksrepublik China haben das Recht auf freie Religionsausübung.

Artikel 37: Die persönliche Freiheit der Bürger der Volksrepublik China ist unantastbar.

Artikel 38: Die persönliche Würde der Bürger der Volksrepublik China ist unverletzlich. Jegliche Form von Beleidigung, Verleumdung oder falscher Anschuldigung und Diffamierung von Bürgern ist verboten.

Art. 39: Die Wohnungen der Bürger der Volksrepublik China sind unverletzlich. Rechtswidrige Haussuchung oder rechtswidriges Eindringen in die Wohnungen von Bürgern ist verboten.

Strafgesetzbuch

Paragraph 238: Wer einen anderen widerrechtlich festhält oder ihm auf andere Weise widerrechtlich die persönliche Freiheit entzieht bzw. jemanden auf andere Weise rechtswidrig der Freiheit beraubt, wird zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Strafhaft, Freiheitsentzug, öffentliche Überwachung oder mit Entzug der politischen Rechte verurteilt. Begeht er Körperverletzung oder Erniedrigung, so wird er mit einer schwereren Strafe belegt.

Paragraph 239: Wer eine andere Person entführt, eine andere Person zum Zwecke der Erpressung von Geld oder Vermögen entführt oder eine andere Person als Geisel entführt, wird mit Freiheitsstrafe auf Lebenszeit, Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren oder lebenslänglich sowie zu einer Geldstrafe oder Einziehung des Vermögens verurteilt; wenn er den Tod der entführten Person verursacht, den Tod der entführten Person herbeiführt oder die entführte Person tötet, wird er zum Tode und zur Einziehung des Vermögens verurteilt.

Paragraph 245: Wer eine andere Person rechtswidrig einer Leibesvisitation oder einer Durchsuchung ihrer Wohnung unterzieht oder widerrechtlich in die Wohnung eines anderen eindringt, wird wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Freiheitsentzug bestraft.

Paragraph 251: Jeder Funktionär eines staatlichen Organs, der einem Bürger rechtswidrig die Glaubensfreiheit entzieht, ihn der Glaubensfreiheit beraubt oder gegen die Sitten und Gebräuche einer Volksgruppe verstößt, wird, wenn die Umstände schwerwiegend sind, mit einer Freiheitsstrafe von höchstens zwei Jahren oder Freiheitsentzug bestraft.

Paragraph 397: Jeder Funktionär eines staatlichen Organs, der seine Macht missbraucht oder seine Pflicht vernachlässigt und dadurch dem öffentlichen Vermögen oder den Interessen des Staates und des Volkes schweren Schaden zufügt, wird zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren oder mit Strafhaft bestraft; liegen besonders schwerwiegende Umstände vor, so wird er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren und höchstens sieben Jahren verurteilt, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist.

Paragraph 399: Jeder Gerichtsvollzieher, der das Gesetz zu eigennützigen Zwecken beugt oder zum Nachteil einer Person verdreht, obwohl er weiß, dass sie unschuldig ist, oder der eine Person, von der er weiß, dass sie schuldig ist, vor Ermittlungen zur strafrechtlichen Verantwortung schützt oder der das Recht bei der Verkündung von Urteilen oder Anordnungen in Strafverfahren vorsätzlich entgegen der Sach- und Rechtslage verdreht, wird zu befristeten Freiheitsstrafen von höchstens fünf Jahren oder Strafhaft verurteilt. Bei Vorliegen schwerwiegender Umstände wird er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren und höchstens zehn Jahren verurteilt; sind die Umstände besonders schwerwiegend, so wird er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren verurteilt.