69-Jährige völlig entkräftet aus Gefängnis entlassen – sechs Jahre später tot

(Minghui.org) Als Zhong Weiqin am 28. Oktober 2017 aus dem Gefängnis entlassen wurde, war sie bereits nicht mehr in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Die Bürgerin der Stadt Benxi in der Provinz Liaoning erholte sich nie mehr und starb am 22. November 2023 mit 69 Jahren.

Zhong wurde am 20. November 2014 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt. Wegen ihres hohen Blutdrucks und anderer Erkrankungen gewährten ihr die Behörden nach der Verurteilung ein Jahr Freilassung auf Kaution. Noch bevor sie sich vollständig erholt hatte, ließen die Behörden sie am 15. November 2016 in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning bringen, wo sich ihr Gesundheitszustand rapide verschlechterte. Am 28. Oktober 2017 kam sie völlig entkräftet vorzeitig frei. Sechs Jahre später starb sie.

Im Jahr 2014 verhaftet

Zhongs Verurteilung ging ihrer Verhaftung am 5. Mai 2014 voraus. Sie war wegen der Verteilung von Informationsmaterialien über Falun Dafa im Bezirk Xihu der Stadt Benxi angezeigt worden. Fu Xizhong, der stellvertretende Chef der Polizeistation Hexi kam mit drei Beamten und verhaftete Zhong. Dann durchsuchten sie ihre Wohnung. Sie beschlagnahmten ihren MP3-Player, DVDs und andere Wertgegenstände. Sie drohten, sie als „Wiederholungstäterin“ ins Gefängnis zu werfen, da sie bereits Anfang Januar 2014 zehn Tage lang inhaftiert gewesen war – auch weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte.

Zhong erhielt zunächst 15 Tage Administrativhaft und wurde anschließend im Untersuchungsgefängnis der Stadt Benxi in Strafhaft genommen. Dort musste sie stundenlang stehen und wurde zudem beschimpft.

Verurteilt, Berufung abgewiesen

Am 25. Juni 2014 erhielt Zhongs Familie einen Anruf, in dem mitgeteilt wurde, dass Zhongs Verhaftung von der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xihu offiziell genehmigt worden sei.

Später gab die Staatsanwaltschaft ihren Fall wegen unzureichender Beweise an die Polizeistation Hexi zurück, doch die Polizei fabrizierte weitere Beweise und legte ihre Akte erneut vor. Diesmal erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen sie und leitete ihren Fall an das Bezirksgericht Xihu weiter.

Richterin Jiang Yaling verurteilte Zhong am 20. November 2014 zu drei Jahren Haft. Es blieb ungewiss, ob vor der Verurteilung jemals ein Prozess stattgefunden hatte. Das Mittlere Gericht der Stadt Benxi entschied ohne eine Anhörung, das ursprüngliche Urteil aufrechtzuerhalten, und ordnete am 12. Februar 2015 ihre Überstellung in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning an.

Die erforderliche körperliche Untersuchung ergab, dass Zhong einen systolischen Blutdruck von mehr als 200 mmHg hatte, obwohl der normale Wert nicht mehr als 120 mmHg war. Das Gefängnis nahm sie deshalb nicht auf, sodass die Polizei sie zurück ins Untersuchungsgefängnis brachte. Am 15. Mai 2015 ließen sie sie für ein Jahr gegen Kaution frei.

Fehlgeschlagene Versuche, Zhong wieder in Gewahrsam zu nehmen

Während Zhong auf Kaution frei war, schikanierten die örtliche Justizbehörde und Gemeindemitarbeiter sie viele Male. Sie befahlen ihr, sich einer körperlichen Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob es ihr so weit gut ging, dass sie inhaftiert werden konnte.

Der Beamte Ma Liang von der Polizeistation Qianjin rief Zhong am 27. Juli 2015 an und befahl ihr und ihrem Mann, Liang Hongjia, sich am nächsten Tag bei ihnen zu melden, um einige Formulare auszufüllen. Das Paar folgte den Anweisungen, es gab jedoch gar kein Formular zum Ausfüllen. Stattdessen verhörte die Polizei das Paar. Zhong weigerte sich, ihren Fingerabdruck abzugeben, und der Polizist Ma drohte, ihrer Tochter das Leben schwer zu machen.

Mas stellvertretender Chef fragte Zhong, ob ihr Mann ebenfalls Falun Dafa praktiziere. Sie antwortete, das sei seine persönliche Entscheidung gewesen und habe nichts mit ihr zu tun. Der stellvertretende Polizeichef fragte dann, warum sie eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen chinesischen Staatschef, der die Verfolgung von Falun Dafa angeordnet hatte, eingereicht habe. Sie erklärte, dass die Strafanzeige darauf abziele, Jiangs Anhänger davon abzuhalten, weitere Verbrechen gegen gesetzestreue Falun-Dafa-Praktizierende zu begehen.

Die Polizei brachte das Paar zur körperlichen Untersuchung in ein Krankenhaus. Es wurde festgestellt, dass Zhong hohen Blutdruck und Symptome einer Hirnthrombose hatte. Sie wurde nach der Untersuchung freigelassen, ihr Mann wurde jedoch fünf Tage lang festgehalten. Auch ihre Wohnung wurde durchsucht, wobei die Polizei ein Exemplar des Zhuan Falun, einige Informationsmaterialien über Falun Dafa und andere persönliche Gegenstände beschlagnahmte.

Eine Woche lang im Krankenhaus festgehalten, bevor sie 2016 ins Gefängnis kam

Drei Beamte der Polizeistation Qianjin, darunter Ma, klopften zusammen mit einem Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft am 8. November 2016 gegen 9:30 Uhr an Zhongs Tür. Da sie ihnen nicht öffnete, beauftragten sie einen Schlosser, die Tür aufzubrechen. Sie behaupteten, das Bezirksgericht Xihu habe sie angewiesen, mit ihr zu sprechen, um einige Dinge im Zusammenhang mit ihrem Fall zu besprechen.

Anstatt mit ihr zu sprechen, brachten die Polizisten Zhong zur Untersuchung in ein Krankenhaus. Diese ergab, dass sie nicht für die Inhaftierung geeignet war, sodass das Untersuchungsgefängnis der Stadt Benxi sie nicht aufnahm. Die Polizei brachte sie dann direkt ins Krankenhaus Jinshan, ohne ihre Familie zu benachrichtigen.

Das Krankenhaus hielt Zhong eine Woche lang fest. Die Ärzte verabreichten ihr gewaltsam Injektionen und Medikamente. Am 15. November 2016 brachte die Polizei sie in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning. Zu diesem Zeitpunkt hatte ihre Familie bereits ihren Aufenthaltsort herausgefunden. Sie riefen Richterin Jiang an, um sich zu erkundigen, was los sei. Sie antwortete, dass die Justizbehörde geraten habe, Zhong ins Gefängnis zu bringen.

Obwohl Zhong einer Abteilung für ältere und gebrechliche Menschen zugewiesen wurde, musste sie schwere unbezahlte Arbeit verrichten, was sich auf ihre körperliche Verfassung auswirkte. Schließlich war sie nicht mehr in der Lage, alleine zu gehen. Als sie am 28. Oktober 2017 vorzeitig entlassen wurde, konnte sie bereits nicht mehr für sich selbst sorgen. Sie starb am 22. November 2023.