Komplizenschaft von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen – Erkenntnisse aus einer Podiumsdiskussion

(Minghui.org) In dieser entscheidenden Podiumsdiskussion, die vom Corporate Accountability Lab [1] im November 2023 veranstaltet wurde, kamen Rechtsexperten und Menschenrechtsaktivisten zusammen, um die jüngsten Entwicklungen in Rechtsstreitigkeiten über die Rechenschaftspflicht von Unternehmen zu analysieren. Ein besonderer Fokus lag auf dem bedeutenden Fall Doe I gegen Cisco Systems, Inc., wo das US-Berufungsgericht für den neunten Bezirk chinesischen Falun-Gong-Praktizierenden erlaubte, ihre Ansprüche gegen den amerikanischen Technologieriesen Cisco Systems unter dem Alien Tort Statute [2] geltend zu machen.

Diese Praktizierenden machten geltend, dass Cisco die chinesische Regierung bei Menschenrechtsverletzungen unterstützt und begünstigt habe, indem es Überwachungstechnologie entwickelt habe, mit der sie ins Visier genommen und verfolgt wurden. Das Urteil des Neunten Bezirksberufungsgerichtes stellte klar, dass US-Unternehmen im Rahmen des Alien Tort Statute [2] haftbar gemacht werden können, und schuf damit einen Präzedenzfall für die Verantwortlichkeit von Unternehmen. Die Podiumsdiskussion beleuchtete auch andere prominente Fälle und betonte die sich entwickelnde Rechtslandschaft, in der multinationale Unternehmen wegen ihrer Rolle bei Menschenrechtsverletzungen verstärkt unter die Lupe genommen werden.

Die Entscheidung des Neunten Bezirksberufungsgerichtes, die die Beihilfe zur Tat eher vom „Wissen“ abhängig sieht als vom „Vorsatz“, ist ein entscheidender Schritt, um den Opfern der Komplizenschaft von Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Da die Angeklagten eine erneute Anhörung als Ganzes und möglicherweise eine Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof anstreben, werden die Auswirkungen dieses Falles in den Foren des internationalen Rechts und der Unternehmensführung nachhallen.

Die Diskussionen auf dieser Podiumsdiskussion unterstreichen die anhaltende Mission der Human Resources Leaders [3], rechtliche Rahmenbedingungen zum Schutz von Menschenrechten und Umweltstandards gegen Fehlverhalten von Unternehmen weltweit anzuwenden.

Zu den Punkten gehören:

1. Unternehmenshaftung nach dem Alien Tort Statute (ATS): Das besagte Gericht stellte klar, dass US-Unternehmen nach dem ATS verklagt werden können. Diese Interpretation steht im Einklang mit der Position des Obersten Gerichtshofs im Fall Nestlé/USA, in dem implizit anerkannt wurde, dass US-Unternehmen geeignete Beklagte im Sinne dieses Gesetzes sind,

2. Beihilfe als Klagegrund: Das Gericht bestätigte, dass die „Beihilfe“ zu Menschenrechtsverletzungen als Verstoß gegen das Völkerrecht anerkannt ist und daher nach dem ATS einklagbar ist. Damit wird festgelegt, dass Unternehmen nicht nur für direkte Verstöße, sondern auch für die indirekte Erleichterung solcher Missbräuche zur Rechenschaft gezogen werden können,

3. Wissensstand für Beihilfe [zur Tat] und Anstiftung: Das neunte Bundesberufungsgericht hat für Beihilfe und Anstiftung den verständlicheren „Wissensstand“ anstelle von „Vorsatz“ zugrunde gelegt. Das bedeutet, dass die Kenntnis eines Unternehmens von seiner Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen für eine Haftung ausreicht, die leichter zu beweisen ist als die vorsätzliche Beteiligung eines Unternehmens an solchen Verstößen,

4. Anwendung des ATS auf US-Klagen: Das Gericht entschied, dass für eine Beihilfe-Klage nach dem ATS die Handlungen, die eine wesentliche Unterstützung darstellen, größtenteils in den Vereinigten Staaten stattgefunden haben müssen, was bei Cisco der Fall war.


[1] Corporate Accountability –  ist ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft, die als gemeinsame Grundlage eine am Gemeinwohl orientierte Unternehmensverantwortung fordern. 

[2] Der US-amerikanische Alien Tort Statute (etwa: Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen, kurz ATS, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben.

[3] Human Resources Leaders ist eine Mitgliederorganisation für Führungskräfte im Personalwesen in Neuengland. Die über 250 Mitglieder repräsentieren einen Querschnitt aus öffentlichen und privaten Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Hochschulen und Beratungsunternehmen. Die Organisation hat es sich zur Aufgabe gemacht, Führungskräfte und Fachleute der oberen Ebene darauf vorzubereiten, die geschäftlichen Herausforderungen von heute und morgen zu antizipieren und mit Bravour zu meistern.