Sechs Einwohnerinnen von Guangdong wegen ihres Glaubens vor Gericht

(Minghui.org) Sechs Bewohnerinnen der Stadt Meizhou in der Provinz Guangdong standen am 29. September 2024 vor Gericht, nur weil sie Falun Dafa praktizieren.

Im Abstand von mehreren Wochen verhaftet

Die weiblichen Praktizierenden Zeng Xiuqiong, 59, und Xie Guofen, 62, wurden am 17. April 2024 in der Wohnung von Zeng verhaftet. Etwa zur gleichen Zeit führte die Polizei eine Razzia in den Wohnungen von Zhang Taofeng, 47, und Liu Meifen, 43, durch. Zeng, Xie und Zhang wurden am nächsten Tag in eine Haftanstalt im Dorf Zhuyang in der Stadt Chengdong im Bezirk Meixian gebracht. Liu wurde aufgrund ihrer Krebsdiagnose nicht festgenommen.

Li Lizhen, 64, wurde Mitte Mai 2024 festgenommen und in dieselbe Haftanstalt überstellt.

Huang Shuzhen, 75, wurde am 7. Mai 2024 gezwungen, sich bei der Polizei zu melden. Nachdem eine körperliche Untersuchung ergeben hatte, dass ihr systolischer Blutdruck bei 210 mmHg lag (normal ist 120 oder weniger), wurde sie gegen Kaution freigelassen.

Gemeinsame Verhandlung

Das Bezirksgericht Meixian hielt am 29. September 2024 eine gemeinsame Anhörung für die Fälle der sechs Frauen ab, wobei die Richter Wei Donghua und Li Bing den Vorsitz führten. Zwei Staatsanwälte (beide weiblich) der Bezirksstaatsanwaltschaft Meixian waren anwesend und warfen den sechs Praktizierenden vor, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, weil sie oft gemeinsam die Falun-Dafa-Lehre studiert hatten.

Drei der Praktizierenden wiesen darauf hin, dass kein Gesetz in China Falun Dafa kriminalisiere und es ihr verfassungsmäßiges Recht sei, die Lehre allein oder mit anderen zu studieren. Sie schilderten auch, dass sie durch das Praktizieren von Falun Dafa ihre Gesundheit wiedererlangt haben. Die Richter unterbrachen sie mehrmals.

Die Praktizierenden sagten auch gegen die Beamten aus, die sie festgenommen hatten, da sie bei den Festnahmen und Hausdurchsuchungen weder ihren Ausweis noch einen Durchsuchungsbefehl vorgewiesen hatten.

Vier Anwälte sowie einige Verteidiger vertraten die Praktizierenden vor Gericht. Drei der Anwälte plädierten für ihre jeweiligen Mandantinnen auf nicht schuldig.

Ein Anwalt äußerte, dass seine Mandantin keine Liste mit den beschlagnahmten Gegenständen unterschrieben habe; er habe jedoch festgestellt, dass auf der Liste „Dafa“ und „Dafa-Jünger“ vermerkt seien. Er vermute, dass die Staatsanwälte diese Worte selbst geschrieben hatten. Diese bestritten die Aussage und sagten, ein Familienangehöriger der Praktizierenden habe seine Unterschrift neben „Dafa“ und „Dafa-Jünger“ auf die Liste gesetzt.

Der Anwalt beantragte, besagten Familienangehörigen zum Gericht vorzuladen und zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um dessen Unterschrift handelte. Die Staatsanwaltschaft ignorierte den Antrag.

Die anderen Anwälte wiesen die Behauptung der Staatsanwaltschaft, ihre Mandantinnen hätten durch den Besitz von Falun-Dafa-Büchern gegen das Gesetz verstoßen, zurück. Sie forderten die Staatsanwaltschaft auf, eine anwendbare Rechtsgrundlage vorzulegen, doch diese hatte nichts vorzuweisen.

Die Anhörung begann um 9.30 Uhr und endete um 18 Uhr. Wann die Richter ein Urteil fällen, ist ungewiss.

Früherer Artikel:

Sechs Falun-Dafa-Praktizierende wegen ihres Glaubens vor Gericht (Stadt Meizhou, Provinz Guangdong)