Nach sechs Jahren Haft und Aussetzung der Rente erneut festgenommen
(Minghui.org) Erst kürzlich wurde Minghui.org darüber informiert, dass eine Praktizierende aus der Stadt Wuhan in der Provinz Hubei Anfang des Jahres verhaftet wurde. Der Grund: Sie hatte mit anderen über Falun Dafa gesprochen.
Zhu Chunmei, Inhaberin von zwei Textilreinigungsgeschäften wurde zunächst in die Erste Haftanstalt von Wuhan gebracht. Als sie unter gesundheitlichen Beschwerden litt, ließen die Behörden sie ins Ankang-Krankenhaus verlegen. Nähere Einzelheiten sind noch unbekannt.
Frühere Verfolgung
Schon früher war Zhu wegen ihres Glaubens ins Visier der Ermittler geraten. Ihre erste Verhaftung erfolgte am 26. August 2013 in der Stadt Shiyan, die ebenfalls in der Provinz Hubei gelegen ist. Damals hatte sich Zhu für die Freilassung von Xu Xudong eingesetzt, einem lokalen Lehrer und Falun-Dafa-Praktizierenden, der am 26. Februar 2013 verhaftet worden war.
Am nächsten Tag erfolgte Zhus Überführung in die Gehirnwäsche-Einrichtung Wuyan, wo sie rund um die Uhr überwacht wurde. Jeden Tag wurde sie gedrängt, Falun Dafa aufzugeben. Die Behörden beauftragten spezielle „Gehirnwäsche-Experten“ aus Peking, die Zhu und andere Praktizierende „bearbeiten“ sollten. Zudem verhörten Beamte der Polizeibehörde des Bezirks Zhangwan Zhu mehrfach.
Neben der Gehirnwäsche wurde die Praktizierende auch körperlich gefoltert. Oft wurde sie mit Handschellen an ein Bett oder einen Stuhl gefesselt, geschlagen oder getreten. Um zu verhindern, dass andere ihre Schreie hören, isolierten die Wärter sie in einem Raum, wo sie die Handschellen weiterhin tragen musste.
Einmal wurde Zhu von drei Wärtern verprügelt. Sie traten ihr auch auf den Rücken. Aus Protest rief sie immer wieder „Falun Dafa ist gut“. Erst als die Wärter erschöpft waren, ließen sie von ihr ab. Zhu erlitt durch die Folter Herzbeschwerden. Sie war äußerst schwach und befand sich in einer Art Delirium. Innerhalb kurzer Zeit verlor sie 22 Zähne.
Nach einem Monat wurde Zhu am 29. September 2013 in die Haftanstalt Shiyan verlegt. Ihre Festnahme wurde am 30. Oktober 2013 offiziell genehmigt. Später übergab die Polizei ihren Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Zhangwan, die bald darauf Anklage erhob.
Am 24. März 2015 fand Zhus Anhörung vor dem Bezirksgericht Zhangwan statt. Sie wurde beschuldigt, gegen das Gesetz verstoßen zu haben, indem sie Anwälte beauftragt hatte, andere inhaftierte Falun-Dafa-Praktizierende zu vertreten. Zhus Verteidiger argumentierte vor Gericht, dass sogar die Polizei gesagt habe, den Praktizierenden stehe das Recht zu, eigene Anwälte zu engagieren. Wie könne es sein, dass seine Mandantin für ihre freundliche Handlung, andere bei der Suche nach einem Rechtsbeistand zu helfen, nun verfolgt werde? Der Richter und der Staatsanwalt äußerten sich nicht dazu.
Zhus Anwalt sagte auch, dass Polizisten seine Mandantin während des Verhörs verprügelt und ihr die Zähne ausgeschlagen hätten. Wieder schwieg der Richter.
Später wurde Zhu zu sechs Jahren Haft verurteilt. Im Frauengefängnis der Provinz Hubei in Wuhan wurden ihr die Hände zweimal hinterrücks mit Handschellen gefesselt. Die Tortur dauerte jeweils mehr als drei Tage. Zhu schilderte später, dass die Schmerzen unerträglich waren. Jede Sekunde sei eine Qual gewesen – bis die Wärter die Handschellen lösten.
Anstatt Zhu medizinisch behandeln zu lassen, zwangen die Wärter sie zur Einnahme unbekannter Medikamente. Dadurch erlitt sie Nasenbluten. Außerdem war ihr Kopf mit Blutblasen übersät.
Die Wärter quälten Zhu im Winter, indem sie sie kalter Zugluft aussetzten. Im Sommer gaben sie ihr nichts zu trinken und sperrten sie in einen abgeschlossenen Raum ohne Klimaanlage.
Während der gesamten Haftzeit wurde Zhu ausgehungert. Sie war dann bald so schwach, dass sie nicht einmal mehr Treppen steigen konnte. Einmal wurde sie von den Wärtern an den Füßen vom ersten in den achten Stock gezogen. Sie durfte sich auch keine Waren des täglichen Bedarfs kaufen. Die wenigen Vorräte, die sie hatte, nahmen andere Gefangene ihr manchmal weg.
Als Folge der Folter litt Zhu unter gefährlich hohem Blutdruck und linksseitiger Lähmung. Die Wärter brachten sie ins Gefängniskrankenhaus, wo sie täglich unbekannte Medikamente bekam. Jeden Tag nahm der Arzt drei bis fünf Röhrchen Blut ab, ohne den Grund zu nennen. Auch in der Klinik bekam sie nicht genug Nahrung.
Als Zhu schließlich freigelassen wurde, war sie derart geschwächt, dass sie invalide war. Zu allem Unglück reichte auch noch ihr Mann die Scheidung ein. Während ihrer Haftzeit hatte sich Zhus Familie 65.000 Yuan (etwa 8.400 Euro) geliehen und auf ihr Rentenkonto eingezahlt. Bevor Zhu das Geld zurückerstatten konnte, sorgten das Büro 610, das Komitee für Politik und Recht des Kreises Qing´an sowie das dortige Amt für kommunale Angelegenheiten dafür, dass das zuständige Sozialversicherungsamt ihre Rente aussetzte. Zur Begründung hieß es, Zhu habe sich geweigert, ihren Glauben an Falun Dafa aufzugeben. Die Behörden ordneten zudem an, dass Zhu die 40.000 Yuan (etwa 5.200 Euro) Rente zurückzahlen muss, die sie während der Haft erhalten hatte.
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