67-Jährige verliert Berufung gegen unrechtmäßiges Urteil – Töchter reichen Beschwerde gegen Berufungsrichter ein
(Minghui.org) Das Mittlere Gericht der Stadt Shenyang in der Provinz Liaoning entschied am 10. Oktober 2024, die ursprüngliche einjährige Gefängnisstrafe einer 67-jährigen Frau aufrechtzuerhalten. Ihre beiden Töchter reichten am selben Tag Beschwerde gegen beide Berufungsrichter ein.
He Mingying, eine Einwohnerin des Kreises Faku (der zur Verwaltung der Stadt Shenyang gehört), war im November 2023 verhaftet worden, weil sie Falun Dafa praktiziert. Sie wurde am 6. Juni 2024 vom Bezirksgericht Hunnan in der Stadt Shenyang zu einem Jahr und einer Geldstrafe von 2.000 Yuan (ca. 284 Euro) verurteilt. Am 14. Juni legte sie Berufung ein, die am 10. Oktober abgelehnt wurde.
Acht „Beweis“-DVDs zeugen von illegalen Polizeiaktionen
Hes beiden Töchter, die keine Anwältinnen sind, waren ihre Verteidigerinnen in ihrem Berufungsverfahren. Die Schwestern waren schockiert, als sie entdeckten, dass die acht DVDs, die während des Prozesses ihrer Mutter erwähnt wurden, in ihrer Berufungsakte fehlten. Der Prozessrichter hatte sich bei seiner Urteilsbegründung auf die DVDs bezogen, die von der Polizei vorgelegte Beweise gegen He enthielten. Ihren Töchtern und ihrem Anwalt war es jedoch untersagt, die DVDs vor dem Prozess einzusehen, und keine davon wurde während des Prozesses abgespielt.
Die Schwestern erkundigten sich bei Wen Xiaoxia, der Vorsitzenden Richterin, die für das Berufungsverfahren zuständig war und die behauptete, dass die an das Mittlere Gericht weitergeleitete Akte keine DVDs enthalten habe. Die Schwestern reichten daraufhin am 31. Juli 2024 einen handschriftlichen Antrag ein, in dem sie von Wen forderten, das Video des Prozesses einsehen zu dürfen (als Beweis dafür, dass während der Gerichtsverhandlung keine DVDs abgespielt wurden) und entweder den Prozessrichter oder die Polizei anzuweisen, die DVDs vorzulegen. Am selben Tag reichten sie zusammen mit anderen Dokumenten auch einen Antrag auf eine öffentliche Anhörung des Berufungsverfahrens ein. Am 8. August reichten sie den Antrag auf eine öffentliche Anhörung erneut per EMS ein.
Durch die Sendungsverfolgung stellten die Schwestern fest, dass alle Dokumente beim Mittleren Gericht eingegangen und unterzeichnet waren. Wen reagierte nur auf die Besorgnis über die fehlenden DVDs. Sie benachrichtigte die Schwestern um den 10. August herum, dass die DVDs gefunden worden seien. Sie sagte, sie könnten ihren eigenen Laptop mitbringen, um den Inhalt der DVDs beim Mittleren Gericht zu überprüfen, aber sie dürften keine Kopien davon machen. Normalerweise stellt das Gericht die notwendige Ausrüstung für elektronische Beweise wie DVDs zur Verfügung. Die Schwestern vermuteten, dass Wen versuchte, ihnen die Überprüfung des DVD-Inhalts zu erschweren.
Den Schwestern gelang es, einen Laptop zu finden, um den Inhalt der DVDs zu überprüfen. Sie stellten fest, dass die Datenträger Audio-, Video- und schriftliche „Beweise“ gegen ihre Mutter enthielten. Die Informationen waren jedoch zwingende Beweise gegen die Polizei, die bei der Festnahme und Beschuldigung von He gegen gesetzliche Verfahren verstoßen hatte.
Die DVDs zeigten, dass die Polizisten Hes Haus durchsuchten, sie festnahmen und sie folterten, um Geständnisse zu erzwingen. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hunnan beschloss zunächst, keinen Haftbefehl auszustellen. Doch anstatt das Verfahren einzustellen, brachte die Polizei ein Familienmitglied von He dazu, Beweise gegen sie vorzulegen. Diese „Zeugenaussage“ hätte als unzulässig gelten sollen, doch die Polizei nutzte diese, um die Staatsanwaltschaft zu überreden, He anzuklagen.
Antrag auf Abberufung der Vorsitzenden Richterin ignoriert und Antrag auf öffentliche Anhörung abgelehnt
Als Antwort auf den Antrag der Schwestern auf eine öffentliche Anhörung behauptete Richterin Wen, dass über Berufungsverfahren normalerweise ohne öffentliche Anhörung entschieden werde und dass Anträge auf öffentliche Anhörungen einer besonderen Genehmigung bedürfen. Laut Gesetz sollten Anträge auf öffentliche Anhörungen jedoch immer berücksichtigt werden.
Wen forderte die Schwestern außerdem wiederholt auf, ihre schriftliche Verteidigungserklärung einzureichen, damit sie ohne Anhörung entscheiden könne. Als sie sich weigerten, beschuldigte sie die Schwestern, sie zu einer öffentlichen Anhörung zwingen zu wollen. Sie drohte, die der Gerichtsverhandlung beigefügte Verteidigungserklärungen der Schwestern als Grundlage für ihr Urteil zu verwenden, wenn sie ihre Verteidigung nicht bis zum 10. Oktober einreichen würden.
Angesichts Wens Verstoßes gegen gesetzliche Verfahren verfassten die Schwestern am 28. August einen Antrag auf Wens Abberufung aus dem Berufungsverfahren. Am nächsten Tag schickten sie ihn per Post an Wens Vorgesetzten Ren Yanzhong, den Präsidenten des Mittleren Gerichts. Dieser wurde am 30. August empfangen und unterzeichnet. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Artikels hatte Ren noch nicht geantwortet.
Die Schwestern erhielten am 2. September einen Anruf mit der Aufforderung, am nächsten Tag um 10 Uhr vor dem Mittleren Gericht zu erscheinen, um das Berufungsverfahren persönlich zu besprechen. Sie sagten, sie hätten bereits einen Antrag auf Abberufung von Richterin Wen per Post geschickt. Der Anrufer bestand darauf, dass sie zu einem persönlichen Gespräch vorbeikommen. Sie verlangten eine schriftliche Antwort auf ihren Abberufungsantrag, woraufhin der Anrufer nachgab und sagte, das Gericht werde ihnen die relevanten Unterlagen per Post zusenden. Die Schwestern gaben dem Anrufer wie gewünscht eine Postanschrift, haben aber bisher nichts vom Gericht erhalten. Sie schickten den Abberufungsantrag am 11. September erneut per Post an Ren und dessen Eingang wurde am nächsten Tag bestätigt. Ren ignorierte sie erneut.
Berufung der Mutter abgelehnt
Die Schwestern riefen Richterin Wen am 8. Oktober an, erhielten jedoch keine Antwort. Dann riefen sie ihren Assistenten, Richter Xu Mingxuan, an, der 20 Minuten später zurückrief und erklärte, Wen habe ihn gebeten, drei Botschaften zu übermitteln. Erstens wurde ihr Antrag auf Abberufung abgelehnt; zweitens werde es keine öffentliche Anhörung geben; drittens müssten sie ihre schriftliche Verteidigungserklärung bis zum 10. Oktober einreichen.
Die Schwestern weigerten sich, ihre schriftliche Verteidigung einzureichen und bestanden auf einer öffentlichen Anhörung vor einem anderen zuständigen Richter. Wen entschied am 10. Oktober gegen ihre Mutter und die Schwestern reichten am selben Tag eine Strafanzeige gegen Wen und ihren Vorgesetzten Ren ein.
Die Schwestern erhielten am 13. Oktober eine offizielle Kopie des Berufungsurteils. Sie stellten fest, dass das Urteil die Unterschriften der Richterin Wen, Kong Xianglai und Yu Xiaowei, des Richterassistenten Jin Liang und des Gerichtsschreibers Fu Di trug.
Die Schwestern gelobten, weiter für die Gerechtigkeit ihrer Mutter zu kämpfen.
Beide Schwestern verhört und eingeschüchtert
Nach Hes unrechtmäßiger Verurteilung am 6. Juni reichten ihre Töchter im Juli 2024 Beschwerden gegen alle Polizisten, Staatsanwälte und Richter ein, die an ihrer Festnahme, Anklageerhebung und Verurteilung beteiligt waren.
Die Schwestern wurden schikaniert und eingeschüchtert. Die Polizisten, die He festnahmen, erkundigten sich bei ihren Kollegen im Melderegister der beiden Schwestern, ob sie auch Falun Dafa praktizierten. Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Hunnan rief auch die ältere Schwester, Guan Yinghua, am 21. und 22. August zweimal an und forderte sie auf, sich bei ihnen zu melden, um ihre Beschwerde gegen sie zu erklären. Sie konnte sich keine Zeit von der Arbeit freinehmen und ging nicht. Am nächsten Tag kamen dann die Polizisten zu ihr.
Am 23. August 2024 war Guan gegen 9 Uhr morgens bei der Arbeit, als plötzlich ein großer Mann von etwa 30 Jahren auftauchte. Er sagte ihrem Vorgesetzten, dass sie mit ihm zur örtlichen Polizeiwache Daoyi gehen müsse. Als sie sich weigerte, drohte er ihr und erklärte: „Ich bin in Zivil hierhergekommen, um Ihnen meinen Respekt zu zeigen. Wenn ich in Uniform käme, um Sie festzunehmen, wäre Ihnen das nicht peinlich?“ Nach einigen Minuten des Abwartens gab Guan nach und ging mit ihm zur Polizeiwache.
Der Beamte stellte Guan während des zweistündigen Verhörs zahlreiche Fragen und wurde sichtlich wütend, als sie sich weigerte, bestimmte Fragen zu beantworten. Sie erzählte jedoch Einzelheiten darüber, wie sie und ihre Schwester für ihre Mutter kämpften.
Sie erzählte, sie und ihre Schwester hätten einen Anwalt konsultiert und die Beschwerden gegen die Polizei, die Staatsanwälte und die Prozessrichter selbst geschrieben. Dann hätten sie Briefmarken und Umschläge gekauft und die Beschwerdebriefe bei einem Postamt abgegeben. Sie weigerte sich, die Quelle der Beschwerde beigefügten Zusatzmaterialien preiszugeben, in denen es darum ging, dass Falun-Dafa-Praktizierende in anderen Teilen des Landes freigelassen wurden, anstatt Haftbefehle zu erhalten.
Der Beamte fragte dann, an wen die Beschwerde außer an die Polizei noch geschickt worden sei. Guan antwortete, aus der Beschwerde sei klar ersichtlich, wer sonst noch eine Kopie des Dokumentes erhalten habe.
Die nächste Frage war, wie oft die Beschwerde an Gu Junying geschickt worden sei, den Sekretär des Komitees für Politik und Recht der Stadt Shenyang. (Das Komitee ist eine außergerichtliche Behörde, die mit der Überwachung der Verfolgung von Falun Dafa beauftragt ist.) Guan sagte, sie könne sich nicht wirklich erinnern, aber die Polizei könne die Beschwerdebriefe selbst zählen.
Als Guan und ihre Schwester für die Freilassung ihrer Mutter Unterschriften von Einwohnern sammelten, fragte der Beamte sie, ob alle Unterstützer Falun Dafa praktizierten, sie verneinte. Dann fragte er, ob sich alle am selben Ort versammelt hätten, um die Petitionen zu unterschreiben, und sie sagte ja.
Sie fügte hinzu, dass sie die Beschwerde handschriftlich verfasst habe, da sie zu Hause weder einen Computer noch einen Drucker habe. Sie sei dann zu einer Druckerei gegangen, um sie abtippen und ausdrucken zu lassen.
Der Beamte behauptete, dass die Beschwerde viele illegale Inhalte enthalte und dass er sie festnehmen könne, wenn sie auch Falun Dafa praktiziere. Sie sagte, dass es kein Gesetz gebe, das Falun Dafa kriminalisiere oder als Sekte bezeichne. Er warnte sie davor, beim Verlassen der Polizeistation „Falun Dafa ist gut“ zu rufen.
Derselbe Beamte verhörte Stunden später Guans jüngere Schwester, Guan Yunhua, und stellte dieselben Fragen.
Die jüngere Guan wollte wissen, wer er sei. Er sagte, er sei von der Polizeibehörde der Stadt Shenyang (der älteren Guan hatte er jedoch gesagt, er sei vom Komitee für Politik und Recht). Er zeigte der jüngeren Schwester seinen Ausweis und verdeckte die Worte mit seiner Hand.
Anstatt dem Beamten zu antworten, fragte die jüngere Guan immer, ob die Frage etwas mit dem Fall ihrer Mutter zu tun habe. Wie ihre Schwester weigerte sie sich, die Verhörprotokolle zu unterschreiben.
Früherer Bericht:
67-Jährige zu einem Jahr Haft verurteilt, Tochter erstattet Anzeige gegen die Beteiligten
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