Drei Falun-Dafa-Praktizierende zu Haftstrafen verurteilt, zwei haben Berufung eingelegt

(Minghui.org) Am 19. Februar 2024 wurden drei Falun-Dafa-Praktizierende im Kreis Liquan der Provinz Shaanxi zu Haftstrafen verurteilt: Li Jing (w) zu viereinhalb Jahren und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan (etwa 1.300 Euro), Li Xianghong (w) zu vier Jahren und ebenfalls 10.000 Yuan, Zhang Tao (m) zu zehn Monaten und 5.000 Yuan (etwa 650 Euro). Die beiden Frauen haben Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Xianyang eingelegt.

Festnahmen und Haftstrafen

Als die drei Praktizierenden mit drei weiteren Praktizierenden Falun-Dafa-Materialien in den nahe gelegenen Kreis Qian brachten, wurden sie von Überwachungskameras erfasst. Am 30. September 2022 stürmten Polizisten das Bekleidungsgeschäft von Li Xianghong und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher. Andere Beamte durchsuchten das Geschäft von Li Jing und nahmen sie fest. Zhang wurde bei seiner Arbeit in einer Fahrschule verhaftet.

Die anderen drei Praktizierenden – Zhang Lan (w), Shang Gaochao und seine Frau Quan Xiaoyan – wurden an diesem Tag ebenfalls verhaftet, aber später wieder freigelassen: Zhang nach 34 Tagen und das Paar nach 15 Tagen Gewahrsam.

Die Festnahme von Li Jing, Li Xianghong und Zhang wurde am 4. November 2022 von der Staatsanwaltschaft des Kreises Qian genehmigt. Aus Protest gegen die Verfolgung traten die beiden Frauen in Hungerstreik und gerieten in einen kritischen Zustand.

Anfang Februar 2023 leitete die Staatsanwaltschaft des Kreises Qian den Fall der drei Praktizierenden an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Qingdu weiter, woraufhin der Staatsanwalt Qiu Zhili Anklage erhob. Einen Monat später legte er die Akte dem örtlichen Gericht vor.

Am 25. April 2023 fand eine gerichtliche Anhörung statt. Die Praktizierenden argumentierten, dass sie weder durch die Aufklärung über die Verfolgung noch durch das Praktizieren von Falun Dafa gegen ein Gesetz verstoßen hätten.

Der Staatsanwalt Qiu forderte für Zhang acht Monate Haft, für die beiden Frauen drei bis sieben Jahre.

Nach dem Gerichtstermin wandte sich Zhangs Familie und sein Anwalt wiederholt an den Vorsitzenden Richter Wang Zhihui, um Zhangs Freilassung zu fordern. Doch Wang weigerte sich, mit ihnen zu sprechen. Der Anwalt reichte mehrere Beschwerden gegen Wang ein, jedoch ohne Erfolg. Der Richter teilte dem Anwalt mit, dass er keinen Einfluss auf die Verurteilung der Praktizierenden habe, da diese „von oben“ entschieden werde.

Am 19. Februar 2024, zehn Monate nach der Anhörung, verkündete der Richter schließlich die Urteile.

Berufung

Die beiden Frauen legten Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Xianyang ein. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass die Beweise der Staatsanwaltschaft – die in ihren Wohnungen beschlagnahmten Materialien über Falun Dafa – keinen Nachweis dafür erbringen, wie sie gegen das Gesetz verstoßen oder anderen beziehungsweise der Gesellschaft insgesamt einen Schaden zugefügt hätten.

Die Praktizierenden führten auch an, dass gemäß Artikel 208 Strafprozessgesetz „ein Volksgericht das Urteil in einer öffentlichen Anklage innerhalb von zwei Monaten oder spätestens drei Monate nach deren Annahme verkündet“. In ihrem Fall habe das Gericht das Urteil jedoch erst nach zehn Monaten gefällt.

Bei einem weiteren Verstoß gegen die Prozessordnung, der in der Berufung bemängelt wurde, ging es um neu vorgebrachte Beweise. Nachdem das Gericht von der Staatsanwaltschaft am 28. September 2023 zusätzliche Beweise gefordert hatte, ließ die Staatsanwaltschaft diese am 12. Oktober 2023 von der Polizei einbringen. Das Gericht hielt jedoch keine weitere Anhörung zu diesen neuen Beweisen ab.

In dem Urteil führte der Richter zudem an, dass die Praktizierenden „Wiederholungstäter“ seien. So waren die beiden Frauen am 27. Juni 2016 verhaftet worden, weil sie mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatten. Zur Strafe verhängten die Behörden 15 Tage Verwaltungshaft. Außerdem war Li Jing am 6. August 2018 durch das Gericht des Kreises Zhashui zu 16 Monaten Haft und 3.000 Yuan (etwa 390 Euro) verurteilt worden sowie später zu 15 Tagen Verwaltungshaft und 1.000 Yuan (etwa 130 Euro) Geldstrafe. Die Praktizierenden trugen vor, dass all diese Tatsachen eher zeigen, wie sie wegen ihres Glaubens verfolgt wurden. Das dürfe nicht dazu dienen, sie einer weiteren Verfolgung auszusetzen.

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