„Dem Tode noch nicht nahe genug“ – 51-Jähriger wurde Haftentlassung aus medizinischen Gründen verweigert

(Minghui.org) Eine 51-jährige Einwohnerin des Neuen Stadtbezirkes Binhai von Tianjin, wurde am 14. April 2024 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet.

Li Pings Mutter erhielt am nächsten Tag eine Mitteilung von der Polizei, dass ihre Tochter in der 1. Untersuchungshaftanstalt des Stadtbezirkes Binhai (im Bezirk Tanggu von Binhai gelegen und auch als Bezirkshaftanstalt Tanggu und Untersuchungshaftanstalt Zhaojiadi bekannt) in Strafhaft genommen worden sei.

Es ist nicht das erste Mal, dass Li wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verfolgt wird. Sie war zuvor dreieinhalb Jahre lang inhaftiert (Oktober 2000 bis April 2004) und verbrachte vom 31. Dezember 2005 bis 16. Januar 2006 zwei Jahre in einem Arbeitslager. Während ihrer Haft wurde sie brutal gefoltert und war einige Male dem Tod nahe.

Frühere Verfolgung

Nach ihrem Bachelor-Abschluss in Landschaftsarchitektur an der Pekinger Forstwirtschaftsuniversität trat Li eine Stelle bei der Stadtverwaltung der Freihandelszone Hafen Tianjin an. Sie entwarf viele der Gärten und Grünanlagen in der Freihandelszone. Ihre Arbeit war so herausragend, dass viele andere Regierungsbehörden und private Arbeitgeber Mitarbeiter zu ihr schickten, um von ihr zu lernen.

Nach Beginn der Verfolgung fuhr Li Anfang Oktober 1999 nach Peking, um sich für Falun Dafa einzusetzen und wurde verhaftet. Beamte der Polizeibehörde der Freihandelszone des Hafens von Tianjin holten sie in dieser Nacht von der Tiananmen-Polizeistation in Peking ab. Dann sperrten sie sie für 15 Tage ein.

Li wurde im August 2000 erneut verhaftet und 45 Tage lang im 1. Gefängnis in Binhai festgehalten. Kurz nach ihrer Entlassung nahm die Polizei sie Anfang Oktober 2000 erneut fest, als sie eine andere Falun-Dafa-Praktizierende besuchte. Die Beamten der Bezirkspolizei von Hebei brachten sie in das Bezirksuntersuchungsgefängnis Hebei und später in die 1. Haftanstalt für öffentliche Sicherheit in Tianjin. Ihr Arbeitgeber entließ sie am 3. Oktober 2000. Später wurde sie zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt und musste im Frauengefängnis von Tianjin brutale Folter ertragen bis sie im April 2004 entlassen wurde.

Die Beamten der Polizeibehörde des Bezirks Tanggu nahmen Li am 19. Dezember 2005 gegen Mittag wieder fest, als sie aus dem Haus einer Freundin kam und brachten sie in das 1. Untersuchungsgefängnis von Binhai. Am 31. Dezember 2005 wurde sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und am 16. Januar 2006 in das Frauenzwangsarbeitslager Banqiao verlegt.

Da Li unbeirrt an ihrem Glauben festhielt, wurde sie im Arbeitslager misshandelt. Die Wärter sperrten sie in Isolationshaft und erlaubten ihr nicht zu schlafen. Sie durfte auch kein Wasser trinken, Dinge des täglichen Bedarfs kaufen oder ihrer Familie schreiben. Am 3. März 2006 trat sie in Hungerstreik und wurde mit gelblichen, unbekannten Medikamenten zwangsernährt. Danach hatte sie Atemprobleme, Schmerzen in der Brust, einen abnorm hohen Puls und Schwierigkeiten beim Stuhlgang, doch ihre Familie durfte sie nicht besuchen. Ihr Antrag auf Entlassung aus medizinischen Gründen wurde abgelehnt. Der Abteilungsleiter Liu Yuxia behauptete, dass Li dem Tode noch nicht nahe genug sei, was jedoch das Kriterium für eine Entlassung auf Bewährung sei.

Einzelheiten zu Lis Leiden im Arbeitslager finden Sie in den folgenden beiden Berichten.

Frühere Berichte:

Li Ping aus Tianjin befindet sich im Banqiao-Frauenzwangsarbeitslager nach einem Hungerstreik und Folterung in akuter Lebensgefahr!

Die brutale Verfolgung von Li Ping im Banqiao Frauenarbeitslager in Tianjin