80-Jährige aus Liaoning wegen Praktizierens von Falun Dafa zu zweiter Haftstrafe verurteilt

(Minghui.org) Die Minghui-Website bestätigte Anfang April 2024, dass eine 80-jährige Frau in der Stadt Jinzhou in der Provinz Liaoning wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt wurde.

Wang Guixia war zunächst am Nachmittag des 25. September 2022 verhaftet worden. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie im örtlichen Beihu-Park mit anderen über Falun Dafa gesprochen hatte. Die Beamten der Polizeiwache Shiqiaozi durchsuchten auch ihre Wohnung und beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher. Später wurde sie gegen Kaution wieder freigelassen.

Am 20. Dezember 2022 reichte Wang einen Antrag bei der Polizeistation Shiqiaozi und deren Aufsichtsbehörde, der Polizeistation des Bezirks Linghe, ein und forderte die Aufhebung ihrer Kaution, die Abweisung des Verfahrens und die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände. Sie erhielt keine Antwort und reichte daher einen Antrag auf Offenlegung von Informationen bei der Polizeistation des Bezirks Linghe ein, die antwortete, dass ihr Fall nicht für die Offenlegung offener Informationen in Frage käme.

Eines Tages Anfang Juli 2023 tauchten zwei Vertreter der Staatsanwaltschaft der Stadt Linghai bei Wang zu Hause auf und sagten, dass sie für ihren Fall zuständig seien. Weil Wang nicht anwesend war, sollten ihre Angehörigen ihre Fallakte in ihrem Namen unterschreiben. [Linghai steht unter der Verwaltung der Stadt Jinzhou. Die Staatsanwaltschaft der Stadt Linghai und das Stadtgericht Linghai sind ermächtigt, die Fälle von Falun-Dafa-Praktizierenden im Großraum Jinzhou zu verhandeln.]

Ein Staatsanwalt rief am 11. Juli 2023 Wangs Familie an und bat sie, ihr zu sagen, sie solle sich bei der Staatsanwaltschaft melden, damit ihr Fall abgeschlossen werden könne. Ihre Angehörigen antworteten, sie würde nicht hingehen, weil sie bei der Ausübung ihres Glaubens kein Gesetz gebrochen habe.

Wang wurde am 1. Februar 2024 heimlich verhaftet. Die Staatsanwaltschaft erließ am 5. Februar 2024 einen formellen Haftbefehl gegen sie. Als ihre Familie über ihre Festnahme informiert wurde, war sie bereits in das Frauengefängnis der Stadt Jinzhou gebracht worden. Am 19. Februar reichte die Polizei ihren Fall bei der Staatsanwaltschaft ein und am nächsten Tag wurde Anklage gegen sie erhoben.

Das Stadtgericht Linghai hielt am 4. März 2024 in der Haftanstalt eine Anhörung zum Fall von Frau Wang ab. Wochen später wurde sie verurteilt.

Dies ist nicht das erste Mal, dass Wang wegen des Praktizierens von Falun Dafa ins Visier genommen wird. Wang schreibt es Falun Dafa zu, dass sie ihre Gesundheit wiedererlangt hat und sie ein erfülltes Leben verbringen kann.

Im Jahr 2002 zu 4 Jahren Haft verurteilt

Bereits am 2. August 2002 war Wang einmal festgenommen worden, als sie in der Stadt Huludao, Provinz Liaoning, Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Die Polizeiwache des Kohlenminenamts Yangjiazhangzi brachte sie in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Huludao. Später wurde sie vom Bezirksgericht Lianshan in der Stadt Huludao zu vier Jahren Haft verurteilt und am 11. Januar 2003 in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning überstellt.

Im Frauengefängnis der Provinz Liaoning erlitt sie verschiedene Formen von Misshandlungen. Einmal zogen ihr die Gefängniswärter den Wintermantel aus. Sie musste vier Stunden lang barfuß auf einem kalten Betonboden stehen. Ein anderes Mal durfte sie zwei Monate lang nicht duschen. Dann wieder durfte sie 23 Tage lang weder ihre Zähne putzen noch ihre Kleidung wechseln. Bei einer anderen Gelegenheit fesselten sie sie zehn Tage lang in Spreizposition an ein Bett und klebten ihr den Mund zu.

Wang wurde auch zu harter Arbeit ohne Bezahlung gezwungen. Nach einem langen Arbeitstag musste sie bis Mitternacht hocken.

Die Wärter schlugen Wang oft mit Hausschuhen, traten ihr mit Lederschuhen gegen den Intimbereich und die Brüste, stachen ihr mit Nadeln in die Brust und schlugen ihr mit Besen auf die Hände. Bei einigen Gelegenheiten tauchten sie ihren Kopf in ein mit Wasser gefülltes Becken, wickelten Klebeband um ihren Hals, setzten sich auf sie und schlugen ihr gegen die Schläfen, rissen ihr die Haare aus und zogen sie sogar bis auf die Unterwäsche aus. Als sie aus Protest in Hungerstreik trat, wurde sie zwangsernährt und an ein Bett gefesselt, ohne dass sie die Toilette benutzen durfte.

Wang wurde am 1. August 2006 freigelassen.

Nach 16 Tagen Haft im Jahr 2013 fast 17 Kilo verloren

Li Meishan von der Polizeibehörde der Stadt Jinzhou und der stellvertretende Polizeichef Du von der Polizeistation Shiyou stürmten am 19. Juli 2012 mit drei Beamten in Wangs Wohnung. Sie selbst war nicht anwesend, denn sie lebte auswärts, um einer Verhaftung zu entgehen.

Die Beamten Li und Bai Ning verhafteten Wang am 18. Oktober 2013 erneut, als sie Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilte. Während des Verhörs schlug der Beamte Shan Xuezhi ihr viermal ins Gesicht.

Am nächsten Tag wurde Wang in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Jinzhou gebracht. Als sie sich weigerte, die Häftlingsuniform zu tragen, fesselten die Wärter ihre Hände an das Fensterbrett. Am 21. Oktober 2013 brachten sie sie gegen ihren Willen in eine Klinik, um ihr Blut abnehmen zu lassen. Auf dem Rückweg zum Untersuchungsgefängnis schlug ihr der stellvertretende Direktor Wu Yan viermal ins Gesicht.

Wu sperrte Wang sofort nach ihrer Rückkehr in die Haftanstalt in Isolationshaft. Drei Tage lang wurde Wang in Spreizposition an ein Bett gefesselt und an ihren Gliedmaßen gefesselt. Ihr war schwindelig und sie musste sich übergeben. Ihre Lippen rissen auf und ihr Unterleib schmerzte. Ihre Beine wurden steif und taub. Ihr Körper zuckte von Zeit zu Zeit unkontrolliert. Nachdem man sie vom Bett entfesselt hatte, musste sie weitere fünf Tage in Isolationshaft bleiben.

Nachdem sie in eine normale Zelle zurückgebracht worden war, befahl ihr der Wärter Shi Hong, die Häftlingsuniform anzuziehen. Sie weigerte sich und Shi wies die Insassen Wang Jiaying und Hu Qiuxia an, ihre Arme mit Klebeband zu fixieren. Dann zogen sie ihr gewaltsam die Uniform an. Sie rang nach Luft.

Für den Rest ihrer Haft wurde Wang tagsüber in Isolationshaft gehalten und kehrte nachts in ihre Zelle zurück.

Eines Tages versammelte der Wärter Shi alle im Hof und sagte, alle Häftlinge müssten schwere Arbeit verrichten, auch die älteren Menschen. Wang protestierte, sie sei fast 70 Jahre alt und habe damit längst das chinesische Rentenalter von 55 Jahren für Frauen überschritten. Shi befahl ihr, den Mund zu halten, schlug ihr viermal ins Gesicht und trat ihr gegen die Knöchel.

Am 2. November 2013 kam Wang frei. Ihre Familie musste 50.000 Yuan (etwa 6.500 Euro) bezahlen, bevor sie sie aus der Haftanstalt abholen durfte. Bis dahin hatte sie fast 17 Kilo Gewicht verloren und konnte nicht mehr laufen. Ihr Sohn musste sie auf dem Rücken tragen.

Früherer Bericht:

80-Jährige nach früherer Haft erneut angeklagt – wegen ihres Glaubens