Inhaftierte Hochschulprofessorin darf keine Besuche ihrer Familie empfangen

(Minghui.org) Chen Pings Familienangehörige reisten kürzlich einen ganzen Tag lang von ihrem Wohnsitz in der Stadt Nanchong in der Provinz Sichuan zum Frauengefängnis der Provinz Sichuan (im Bezirk Longquanyi der Hauptstadt Chengdu), aber das Gefängnis verweigerte ihnen den Besuch bei Chen.

Die 47-jährige Chen verbüßt eine zweijährige Haftstrafe, weil sie Falun Dafa praktiziert. Sie wurde im November 2023 in das Gefängnis eingeliefert und ihre Haftzeit wird voraussichtlich im März 2025 enden.

Das Gefängnis verwehrte Chens Angehörigen den Besuch mit der Begründung, dass sie sich immer noch weigere, Falun Dafa abzuschwören. Gemäß den Gefängnisvorschriften hat jeder Insasse das Recht auf monatliche Besuche von seinen Angehörigen. Da die Angehörigen Chen nicht sehen durften, machen sie sich große Sorgen um ihr Wohlergehen, zumal im dortigen Gefängnis in der Vergangenheit einige Falun-Dafa-Praktizierende zu Tode gefoltert wurden.

Einzelheiten zu Chens jüngster Verfolgung

Chen, Dozentin an der Westchinesischen Pädagogischen Universität in Nanchong, wurde am 26. Juli 2020 verhaftet und am nächsten Tag in den Hausarrest entlassen. Nach der Verhandlung am 21. April 2022 vor dem Bezirksgericht Shunqing durfte sie nach Hause gehen. Am 17. März 2023 wurde sie in das örtliche Gemeindebüro vorgeladen. Kaum dort angekommen, wurde sie wieder in Gewahrsam genommen. Ein Gerichtsmitarbeiter, der dort auf sie gewartet hatte, verkündete, dass sie zu zwei Jahren Haft verurteilt worden sei.

Beamte brachten Chen in die Justizvollzugsanstalt der Stadt Nanchong. Dort schrieb sie einen Berufungsantrag, der jedoch von den Wärtern zurückgehalten wurde, die auch ihrer Familie den Besuch verwehrten. Ihre Angehörigen beauftragten daraufhin einen Anwalt, doch die für ihren Fall zuständige Polizei drohte damit, den Anwalt zu verhaften und ihm die Anwaltslizenz zu entziehen, sollte er versuchen, sie zu besuchen oder in ihrem Namen Berufung einzulegen.

Auf diese Weise verpasste Chen die Berufungsfrist (die normalerweise zehn Tage nach Erhalt des Urteils abläuft). So wurde sie im November 2023 in das Frauengefängnis der Provinz Sichuan eingewiesen.

Es ist nicht das erste Mal, dass Chen wegen ihres Glaubens angeklagt wird. Bereits 2011 hatte dasselbe Bezirksgericht in Shunqing sie zu einer Haftstrafe in unbekannter Höhe verurteilt. Einzelheiten zu ihrer früheren Verfolgung finden Sie in den nachstehenden Berichten.

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