Drei Frauen wegen des Praktizierens von Falun Dafa verurteilt

(Minghui.org) Drei Bewohnerinnen der Stadt Hengshui in der Provinz Hebei wurden kürzlich wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Zhu Suzhen (auch Zhu Shuzhen genannt), 70, wurde zu fünf Jahren, Wang Heyun, 63, und Han Fuyu, 57, jeweils zu einem Jahr und vier Monaten Gefängnis verurteilt.

Die drei Praktizierenden wurden am 5. Juli 2023 verhaftet, als sie auf dem Gemeindefest in Wanghai in der Stadt Xiakou mit anderen über Falun Dafa sprachen.

Beamte der Polizeistation der Gemeinde Xiakou sowie der Polizeistation der Gemeinde Wangji durchsuchten an diesem Tag gegen 11:30 Uhr Zhus Wohnung. Sie beschlagnahmten ihre Falun-Dafa-Bücher, ihren Computer, ihren Drucker, ihren Papierschneider, ihre Flash-Laufwerke und ihre Media-Player. Außerdem schleppten sie ein krankes Familienmitglied von ihr auf das Polizeirevier Wangji, nahmen sie auf Video auf und zwangen sie, mehr als zehn Dokumente zu unterschreiben, bevor sie am späten Abend wieder freigelassen wurde.

Die Polizei durchsuchte auch die Wohnungen von Wang und Han.

Die drei Frauen wurden wenige Stunden nach ihrer Festnahme in die Haftanstalt des Bezirks Fucheng überstellt und am 20. Juli 2023 in die Haftanstalt der Stadt Hengshui verlegt.

Xu Zipeng, der politische Sekretär und stellvertretende Direktor der Polizeibehörde des Kreises Fucheng, sowie Zhang Xiaowei, Direktor der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Fucheng, reichten den gemeinsamen Fall der drei Praktizierenden am 23. Oktober bei der Staatsanwaltschaft des Kreises Fucheng ein, die ihn dann an die Staatsanwaltschaft des Kreises Jing weiterleitete. Diese erhob am 30. November 2023 Anklage gegen die drei Praktizierenden und reichte den Fall an das Bezirksgericht Jing weiter.

Am 1. März 2024 standen die drei Praktizierenden vor dem Bezirksgericht Jing. Die Richter Juan Baoding und Jiang Aimin leiteten den Prozess. Einem Insider zufolge litt Zhu an Inkontinenz und wurde kurz nach Beginn der Verhandlung abgeführt.

Später verurteilten die Richter Zhu heimlich zu fünf Jahren und Wang und Han zu jeweils einem Jahr und vier Monaten Gefängnis. Erst als Zhus Sohn und ihre Tochter sie in der Haftanstalt besuchten, erfuhren sie von ihrem Urteil, und dass sie in das Frauengefängnis Shijiazhuang überstellt würde. Als sie ihr dort einen Besuch abstatten wollten, wurden sie von den Wärtern abgewiesen.