EU: Reden von deutschen MEPs bei der Debatte zur Resolution für Hongkong
Gebhardt (PSE).- Frau Präsidentin! Der Beschluss der Regierung der Sonderverwaltungsregion Hongkong, ein Konsultationspapier zu veröffentlichen, in dem ihre Vorschläge für ein Antisubversionsgesetz gemäß Artikel 22 des Grundgesetzes enthalten sind, hat für großen Aufruhr und Sorge in Hongkong selbst, aber auch hier im Europäischen Parlament geführt.
Wir hören sehr wohl, was nicht nur die religiösen Kreise, sondern auch z. B. die Wirtschaft, die Zeitungen, die Zeitungsleute in Hongkong uns sagen, und diese Befürchtungen müssen wir sehr ernst nehmen. Diese Befürchtungen bedeuten, dass die Angst da ist, dass die Opposition mundtot gemacht, dass die Rede- und Pressefreiheit und das Publikationsrecht und das Versammlungsrecht eingeschränkt werden sollen und dass auch das Recht und die Freiheit, Gewerkschaften zu bilden, nicht mehr gewährleistet sein wird. Diese Befürchtungen sind da, und wir müssen sie ernst nehmen, denn das sind Bürgerrechte, die für uns zu den Grundwerten gehören, und diese Grundwerte wollen wir auch in China verteidigen.
Deswegen verlangen wir ja auch von der Volksrepublik China, dass sie respektiert, dass Hongkong eine Autonomie in diesem System hat, das auch schon von meinen Vorrednerinnen erwähnt wurde, eines Staates mit zwei Systemen. Und das muss respektiert werden. Ich fordere China auf, das zu respektieren und dafür zu sorgen, dass Hongkong seine eigenen Rechte wahrnehmen kann und kein Druck ausgeübt wird, diese bestehenden Rechte und Freiheiten einzuschränken.
Schreyer, Kommission. - Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Die Kommission hat die öffentliche Debatte in Verbindung mit dem von der Gebietsregierung Hongkongs am 24. September verabschiedeten Vorschlag zur Umsetzung von Artikel 23 des Grundgesetzes von Hongkong aufmerksam verfolgt. Sie ist sich der großen Bedeutung und der politischen Sensibilität dieser Initiative, auch im Zusammenhang mit der Entwicklung in Hongkong und China insgesamt, bewusst. Da dieser Vorschlag der Gebietsregierung sehr allgemein gehalten ist, wird eine sorgfältige Beurteilung des Gesetzentwurfs erst möglich sein, wenn er dem Legislativrat Hongkongs vorliegt. Das wird voraussichtlich im Februar 2003 der Fall sein.
Die Kommission baut darauf, dass nun ein umfassender Konsultationsprozess stattfindet, der später auch auf die detaillierten Rechtsvorschriften ausgedehnt wird, sobald diese dem Legislativrat vorgelegt werden. Nach Auffassung der Kommission ist es ganz wichtig, dass den im Zuge dieses Konsultationsprozesses zum Ausdruck gebrachten Ansichten der verschiedenen Gruppen bei der Abfassung der künftigen Rechtsvorschriften umfassend Rechnung getragen wird. Durch die künftigen Rechtsvorschriften und ihre Anwendung dürfen außerdem die Wahrung der rechtsstaatlichen Ordnung sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten seitens Hongkongs nicht untergraben werden, gemäß seinem Grundsatz "Ein Land - zwei Systeme". Und schließlich müssen laut dem Grundgesetz von Hongkong die vorgeschlagenen Rechtsvorschriften mit den UN-Vereinbarungen über bürgerliche und politische sowie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vereinbar sein.
Über ihre Botschafter verfolgt die Europäische Union aufmerksam die diesbezügliche Entwicklung. Auf der Grundlage ihrer Empfehlungen beabsichtigt sie, der Gebietsregierung von Hongkong so bald wie möglich und auf jeden Fall vor Abschluss der Konsultationen am 24. Dezember auf höchstmöglicher Ebene eine Erklärung zu übermitteln, in der sie das Bekenntnis der Europäischen Union zu den oben genannten Grundsätzen unterstreicht.
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