Sun Yuzhang stirbt an den Schikanen der Polizei; mehr als 20 Praktizierende wurden in der Provinz Hebei verhaftet

(Minghui.de) Herr Sun Yuzhang, 76, lebte im Dorf Xin, Gemeinde Chenshi, Stadt Shenzhou, Provinz Hebei. Früher hatte er viele Krankheiten, aber nach Beginn der Kultivierung in 1996 wurde er ganz gesund und benötigte keine Medikamente mehr. Er ging nach dem 20. Juli 1999 zwei Mal nach Peking, um anhand seiner persönlichen Erfahrungen die wahren Hintergründe der Verfolgung zu erklären. Aber die Polizei hielt ihn zurück und inhaftierte ihn acht Monate im Haftzentrum der Stadt Shenzhou. Unmittelbar danach wurde er für drei bis vier Monate in ein Gehirnwäschezentrum gebracht.

Im Jahre 2001 nahm ihn die Polizei abermals in Haft. Sie ließen ihn sechs Tage lang nicht schlafen, sperrte ihn für weitere vier Monate im Haftzentrum ein und erpresste 3000 oder 4000 Yuan von ihm. Seitdem wurde Sun Yuzhang ununterbrochen belästigt.

Polizisten der Polizeibehörde der Stadt Shenzhou, des „Büro 610” (1), von anderen Polizeistationen und inländischen Sicherheitsbrigaden setzten im Juli 2008 eine weitere Welle der Verhaftungen, Belästigungen, Hausplünderungen und Überwachungen gegen Falun Gong-Praktizierende ein. Dies geschah wegen der „Sicherheit der Olympischen Spiele”. Sie verhafteten 20 bis 30 Praktizierende. Am 18. Juli 2008 kamen die Dorfpolizisten des Dorfes Xin, Liu Sanhe (m) und He Zhanguo (m) in Sun Yuzhangs Wohnung und belästigten ihn. Zu jener Zeit versuchten Polizisten der Stadt Henshui und der Polizeibehörde der Stadt Shenzhou, Sun Yuzhangs jüngste Tochter (eine Praktizierende) zu verhaften, aber es gelang ihnen nicht. Sun Yuzhang war sehr verstört und hatte Angst um seine Tochter. Am Abend des 21. Juli 2008 war er sehr erregt und starb am 22. Juli 2008.


Anmerkung:

(1) „Büro 610”: Das Büro 610 ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.