Lei Yugui stirbt in der Provinz Henan an den Folgen der Verfolgung
(Minghui.de) Frau Lei Yugui, in den 60ern, lebte in der Äthylenproduktions-Wohngesellschaft im Petroleumfeld Zhongyuan (1) der Stadt Puyang in der Provinz Henan. Sie war einmal sehr krank und musste oft ins Krankenhaus eingewiesen werden. Nachdem sie begonnen hatte, Falun Dafa zu kultivieren, wurde sie jedoch sowohl physisch als auch psychisch gesund. Im Oktober 1999 ging sie nach Peking und verwendete ihren gesamten Monatsurlaub, um für Falun Dafa zu appellieren. Nachdem sie aus Peking zurückgekehrt war, wurde sie von der Leitung des Zhongyuan Petroleumfeldes sowie von ihrer Wohngesellschaft oft schikaniert.
Anfang des Jahres 2000 ging Lei Yugui nochmals zum Appellieren nach Peking, wobei sie jedoch auf dem Platz des Himmlischen Friedens festgenommen wurde. Agenten des „Büro 610” (2) des Petroleumfeldes Zhongyuan brachten sie zurück und sie wurde für einen Monat in der Stadtstrafanstalt Puyang inhaftiert. Sowohl das „Büro 610” als auch die lokale Polizei zwangen ihr oft Gehirnwäschesitzungen auf.
Im Jahr 2005 durchsuchten Agenten des „Büro 610” und der lokalen Polizeiabteilung Lei Yuguis Haus und fanden Ausgaben der „Neun Kommentare über die Kommunistische Partei” und diverse andere Materialien. Aufgrund dieser emotionalen Belastung verlor Lei Yugui das Bewusstsein und wurde auf schnellstem Wege ins Petroleumfeld-Angestelltenkrankenhaus Zhongyuan gebracht. Während sie im Krankenhaus war, wollte sie der Beamte Sang Hu zwingen, ihm zu sagen, wer ihr die Materialien gegeben hatte, aber sie schwieg, bis sie starb.
Anmerkung:
(1) „Das Petroleumfeld Zhongyuan”: Das Petroleumfeld Zhongyuan ist eine Tochtergesellschaft der China Petroleumcorporation und hat eine Besiedlungszahl von 200.000.
(2) „Büro 610”: Das „Büro 610” ist ein staatliches Organ, das eigens für die systematische Verfolgung von Falun Gong geschaffen wurde. Es untersteht direkt dem Komitee für Politik und Recht des Zentralkomitees der KP Chinas und besitzt uneingeschränkte Vollmacht gegenüber allen Verwaltungsbehörden und Justizorganen.
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