Der Changchun Gerichtshof verletzt das Gesetz

(Minghui.de) Das Gericht des Landkreises Nong'an in der Provinz Jilin verurteilte im März 2009 sieben Falun Gong Praktizierende gesetzwidrig, darunter Herrn Han Xixiang, Frau Wang Xiuping (Ehefrau von Herrn Han Xixiang), Herrn Li Fengming, Frau Zhao Yushu (Ehefrau von Li Fengming), Herrn Zhang Wanjun, Herrn Wei Cheng und Herrn Qi Yunchao. Die Praktizierenden reichten ihre Beschwerde an den Gerichtshof in Changchun ein, aber die Zuständigen verschoben den Prozessbeginn ohne jegliche Begründung mehrere Male. Derzeit prüft das Gericht, ob es ein Urteil ohne Gerichtsverhandlung aussprechen kann. Es vertritt die Meinung: ”In Falun Gong-Angelegenheiten besteht keine Notwendigkeit, gesetzlichen Bestimmungen zu folgen.”

Im Dezember 2008 hat das Gericht des Landkreises Nong'an ohne öffentliche Verhandlung und ohne Anhörung der Prozessbeteiligten ein Gerichtsverfahren gegen sieben Falun Gong-Praktizierende durchgeführt. Am 27. März 2009 verkündete das Gericht dann das Urteil, ohne dass den Falun Gong-Praktizierenden die Möglichkeit eingeräumt wurde, zu den Vorwürfen in einer mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen. Die Praktizierenden akzeptierten das Gerichtsurteil nicht und legten gemeinsam Rechtsmittel bzw. Beschwerde beim zuständigen Gerichtshof in Changchun ein. Zu ihrer Verteidigung hatten die gesetzwidrig verurteilten Praktizierenden mit Unterstützung ihrer Familienangehörigen und der Hilfe anderer Praktizierenden aus dem Landkreis Nong'an 14 Rechtsanwälte engagiert.

Die Beschwerdefrist ist mittlerweile abgelaufen, ohne dass eine Entscheidung über die Anhörung ergangen ist. Die Familienangehörigen haben das Gericht mehrmals darum ersucht, eine Anhörung einzuberufen, wurden jedoch laufend mit Ausreden vertröstet.

Am 7. September 2009 forderte das Gericht, die Verteidiger sollten ihr Ersuchen schriftlich einreichen. Sie argumentierten, dass sie erst nach Einreichung der Verteidigungsschriftsätze entscheiden könnten, ob eine Gerichtsverhandlung stattfinden könne oder nicht. Den Praktizierenden und ihren Angehörigen war klar, dass die Richter ohne jegliche gesetzliche Grundlage handelten, da die Zulassung der Verteidigung und die Einreichung der Verteidigungsschriftsätze keine Voraussetzung für eine öffentliche Anhörung sind. Sie unterrichteten daraufhin ihre Rechtsanwälte und forderten sie auf, die Verteidigungsschriftsätze erst dann einzureichen, wenn das Gericht einen öffentlichen Verhandlungstermin bestimmt und auch bestätigt hätte.

Am 23. Oktober 2009 - sechs Monate, nachdem die Beschwerdefrist abgelaufen war - informierte der Gerichtshof in Changchun die Rechtsanwälte darüber, dass um 14.00 Uhr ein Gerichtsurteil ohne mündliche Verhandlung verkündet werden würde.

Es entspricht nicht dem Gesetz, ein Urteil auszusprechen, ohne einen Prozesstermin anzuberaumen und ohne eine Anhörung der Betroffenen. Es gilt das grundlegende Recht der Angeklagten, zu den gegen sie vorgebrachten Vorwürfen Stellung beziehen zu können und sich zu verteidigen. Als die Angehörigen diesbezüglich die Richter an die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erinnerten, erhielten sie zur Antwort: „Es besteht keine Notwendigkeit, in Falun Gong-Angelegenheiten rechtlichen Bestimmungen zu folgen.”

Diese Einstellung der Richter ist keine Seltenheit im heutigen kommunistischen China, obwohl das Regime der Kommunistischen Partei Chinas großen Wert darauf legt, der Welt vorzuspiegeln, „ein Rechtsstaat zu sein”. Dieser Fall zeigt, wie die Kommunistische Partei Chinas die Menschenrechte der rechtsuchenden Bevölkerung verletzt und den Gleichheitsgrundsatz vor dem Gesetz missachtet.