Stadt Luzhou, Provinz Sichuan: Frau Wu Houyu das dritte Mal in einem Zwangsarbeitslager
(Minghui.de) Am 25. März 2010 sagte die Falun Gong-Praktizierende Frau Wu Houyu zu einem Orangen-Verkäufer in Jinjingwan, Bezirk Longmatan, nie zu vergessen, dass Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht gut sind. Sie wurde angezeigt und mehrere Polizeibeamte der Hongxing Polizeiwache im Bezirk Longmatan, einschließlich Li Xi, nahmen sie fest. Die Polizeibeamten identifizierten sich durch keinerlei Papiere oder Ausweise. Zwei männliche Polizeibeamte drückten Frau Wu gewaltsam zu Boden und zwangen sie dann in ein Polizeiauto. Man legte ihr Handschellen an und hielt sie mehrere Stunden auf der Polizeiwache fest. Um 23:00 Uhr wurde sie in das Huangjinshan Haftzentrum gebracht und dort 15 Tage inhaftiert. Am 9. April wurde sie heimlich in das Nanmusi Frauenzwangsarbeitslager gebracht. Damit wurde sie zum dritten Mal in einem Zwangsarbeitslager inhaftiert.
Die Polizeibeamten der Hongxing Polizeiwache informierten nie Frau Wus Familienangehörigen über deren Verhaftung. Sie gaben weder ihren Aufenthaltsort noch eine Begründung für die Verhaftung bekannt.
Später fanden ihre Familienangehörigen heraus, dass sie festgenommen und in ein Haftzentrum gebracht wurde und gingen dort hin, um sie zu besuchen. Jedoch wurde ihnen dort mitgeteilt, dass Frau Wu bereits in ein Zwangsarbeitslager gebracht worden sei. Am 11. April suchte ihr Ehemann die Polizeiwache auf und sagte zum Beamten Shu Lin, der den Fall bearbeitete: „Meine Frau wurde zwei Wochen inhaftiert; niemand informierte uns darüber. Als sie später in ein Zwangsarbeitslager gebracht wurde, wurden wir wieder nicht informiert. Warum haben Sie uns nicht benachrichtigt? Das ist strafbar." Shu Lin erwiderte darauf nur: „Es gibt keine Vorschrift darüber, dass wir Sie benachrichtigen müssen. Wir können Leute irgendwo hinbringen und Sie dann darüber informieren. Dies ist legal."
Am 12. April gaben die Polizeibeamten ihren Familienangehörigen eine Kopie der Mitteilung über die Inhaftierung in einem Zwangsarbeitslager. Darin stand, dass Frau Wu mit anderen Personen über Falun Gong gesprochen und vier gedruckte Karten mit den Worten „Falun Dafa ist gut" und „Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht sind gut" bei sich getragen hatte. Dies waren die Gründe, um sie für ein Jahr in einem Arbeitslager zu inhaftieren.
Nachdem das chinesische kommunistische Regime damit begann, Falun Gong zu verfolgen, ging Frau Wu nach Peking, um dort zu appellieren. Sie wollte der Regierung lediglich mitteilen, dass Falun Gong gut ist. Die Beamten des „Büro 610” der Stadt Luzhou sandten sie deswegen für zwei Jahre in ein Zwangsarbeitslager. Im Jahr 2007 sprach Frau Wu in der Nähe der Wangshi Einkaufspassage im Bezirk Longmatan mit Menschen über die Schönheit von Falun Gong und wurde erneut von Polizeibeamten der Hongxing Polizeiwache verhaftet und ein Jahr in ein Zwangsarbeitslager geschickt.
Frau Wu erlitt in den Zwangsarbeitslagern brutale Folter. Sie wurde lange Zeit in Einzelhaft gesperrt, erlitt brutale Schläge, Schlafentzug, musste viele Tage lang still vor einer Wand stehen, durfte die Toilette nicht benutzen, sich nicht waschen und die Zähne zu putzen. Hinzu kam, dass sie sieben oder acht drogensüchtige kriminelle Häftlinge einmal über den heißen Gehweg zogen und ihr dabei schwere Verletzungen zufügten. Ihre Füße, Beine und Hüfte wurden dabei aufgerissen und bluteten und ihre blutgetränkte Hose wurde vollkommen zerfetzt.
Personen, die sich an der Verfolgung von Frau Wu beteiligten, waren unter anderem die Beamten namens Li Xi und Shu Lin, die diesen Fall bearbeiteten, Personal der Hongxing Polizeiwache und Personal des Zwangsarbeitslagerausschusses der Stadt Luzhou.
Polizeibeamte aus der Hongxing Polizeiwache:
Li Xi: 86-15892939166 (mobil)
Shu Lin: 86-15883083812 (mobil)
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