Polizei sabotiert Verteidigungsanwalt und verprügelt zu Unrecht angeklagtes Ehepaar
(Minghui.org) Am 7. Juli 2014 verurteilte das Gericht der Stadt Wusu in Xinjiang rechtswidrig drei Praktizierende.
Frau Ma Chengying wurde zu sechseinhalb Jahren, Herr Yang Wanjun zu fünf Jahren und Herr Zhang Chengjun zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Und das nur, weil sie Falun Gong praktizieren.
Polizei verhaftet Praktizierende und durchwühlt ihre Wohnungen
Polizisten überwältigten Herrn Zhang am 8. Oktober 2013 auf seinem Bauernhof und nahmen ihn fest. Anschließend durchsuchten sie seine Wohnung. Herr Yang und Frau Ma, ein frischvermähltes Paar, wurde am folgenden Tag festgenommen. Polizisten durchsuchten auch ihre Wohnung und beschlagnahmten ihren Computer, Dafa-Bücher und andere Materialien. Ihre Familien durften sie nicht besuchen.
Bei diesen Aktionen legten die Polizisten keine Haftbefehle vor, auch nicht nachdem sie sie mindestens einen Monat eingesperrt hatten. Die Familien engagierten Rechtsanwälte, aber die Polizei verweigerte ihnen das Recht, ihre Klienten zu sehen. Sie durften sie erst kurz vor dem Gerichtstermin treffen. Herr Yang und Frau Ma berichteten ihrem Anwalt, dass die Polizei ihnen ins Gesicht geschlagen hätte, auf sie eingeschlagen und sie gezwungen hätte, einige Dokumente zu unterzeichnen.
Gerichtstermin wird vier Mal geändert
Der Gerichtstermin war ursprünglich für den 20. Februar 2014 festgelegt worden, wurde dann aber bis zum 6. März und danach bis zum 10. Juli verschoben. Doch am 27. Juni schickte das Gericht eine Mitteilung an die Familien der Praktizierenden, dass der Verhandlungstermin am nächsten Tag stattfinden würde.
Die Familienangehörigen baten das Gericht, die Verhandlung zu vertagen, damit sie ihre Anwälte benachrichtigen konnten, doch die Gerichtsbehörde lehnte ab. Da beide Anwälte aus Peking waren, konnten sie so kurzfristig nicht kommen.
Es sollte ein offener Prozess sein, aber nur drei Personen pro Familie durften im Gerichtssaal sitzen. Die restlichen 70 Sitze waren von Polizisten und anderen Sicherheitskräften besetzt.
Frau Ma verteidigte sich selbst und informierte das Gericht, dass es kein bestehendes chinesisches Gesetzt gäbe, das ihr verbietet Falun Gong zu praktizieren.
Nach der Verhandlung wurden die drei Praktizierenden nach Kaigan Banner in der Nähe von der Stadt Kuitun gebracht.
Parteien, die an der Verfolgung beteiligt waren:
Mayishan-Zhahepaer, Bürgermeister der Stadt Wusu: +86-992-8501819
Li Guangze, stellvertretender Bürgermeister der Stadt Wusu: +86-992-8510569
Komitee für Politik und Recht der Stadt Wusu: +86-992-8516311
Tang Zhaolong, Beamter des lokalen Büros 610: +86-13899377828
Qing Chunsheng, Beamter des lokalen Büros 610: +86-13899377828
Haftanstalt der Stadt Wusu: +86-992-8502584
Wang Yongyi, Direktor der Haftanstalt der Stadt Wusu: +86-18999718226
Polizeiamt der Stadt Wusu: +86-992-8502322; 86-992-8502584
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