Bericht des US-Außenministeriums zur internationalen Religionsfreiheit verurteilt die Verfolgung von Falun Gong
(Minghui.org) „Gegenwärtig schränkt die chinesische Regierung nicht eingetragene religiöse oder spirituelle Gruppen häufig gravierend darin ein, sich zu treffen. Mitunter verbietet sie sie sogar komplett. Dies zeigt sich im Fall von Falun Gong, deren Verteidiger, Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng, sie verfolgt.“
Dies gab Tom Malinowski, Staatssekretär im US Außenministerium für Demokratie, Menschenrechte und Arbeit, auf einer Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Internationalen Berichts zur Religionsfreiheit 2013 an.
“Das Gesetz, das den Internationalen Bericht zur Religionsfreiheit hervorbrachte und den Ausschuss für Internationale Religionsfreiheit gründete, liefert uns eine Reihe von kraftvollen Instrumenten, um die Religionsfreiheit weltweit zu fördern.” Der Bericht erläutert, dass zu diesen Instrumenten Sanktionen gegen einzelne Straftäter und/oder Regierungen gehören, die „vor allem schwerwiegende“ Verletzungen der Religionsfreiheit begehen bzw. sie zulassen.
In seiner Zusammenfassung hebt der Bericht den folgenden Fall hervor:
„Berichten zufolge wurde die Falun Gong-Praktizierende Yu Jinfeng im September verhaftet und dann in eine ehemalige Einrichtung zur Umerziehung durch Arbeit gebracht. Ihr Anwalt Tang Jitian durfte keinen Kontakt mit Frau Yu aufnehmen und wurde fünf Tage lang eingesperrt.“
Im China-Teil des Berichts wird von zunehmenden Inhaftierungen von Falun Gong-Praktizierenden an den sogenannten „sensiblen” Tagen gesprochen, obwohl berichtet worden war, dass das Arbeitslager Masanjia Ende 2013 geschlossen wurde.
Der Hongkong-Teil des Berichts erwähnt „einen beträchtlichen Anstieg an Schikanen der Pro-Peking-Gruppe namens Hong Kong Youth Care Association, mit Beginn kurz vor der Amtseinführung des Hongkonger Verwaltungschefs C.Y. Leung im Juli 2012.“
Außerdem zeigt der Bericht Gehirnwäsche, psychiatrische Misshandlung und die Ablehnung von Rechtsansprüchen für Falun Gong-Praktizierende auf.
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