Chinesische Behörden bedienen sich gekennzeichneter Personalausweise, um Falun Gong-Praktizierende festzunehmen
(Minghui.org) Wenn die Polizeibehörden Personalausweise ausstellen, kennzeichnen sie die Ausweise der Praktizierenden speziell. Diese Kennzeichen sind zu sehen, wenn die Ausweise gescannt werden. Das stellt eine Verletzung des chinesischen Personalausweis-Gesetzes dar.
Im Folgenden berichten wir von einigen solcher Gesetzesverletzungen.
Sechs Falun Gong-Praktizierende aus Chongqing wollten am 9. September 2015 in den Kreis Pingtang in der Provinz Guizhou fahren. Als sie sich am Bahnhof Caiyuanba in Chongqing Tickets kauften, wurden ihre Personalausweise gescannt und zwei von den Praktizierenden wurden dann zur Polizeiwache gebracht. Die Polizisten beschlagnahmten ihre Bücher, Flyer und anderes Informationsmaterial über Falun Gong.
Die Bahnhofspolizei rief dann die örtliche Staatssicherheitsabteilung an, damit sie die Praktizierenden abholte. Die Staatssicherheitsabteilung weigerte sich jedoch.
„Diese Leute wagen sogar, Jiang Zemin anzuklagen“, gaben sie zur Antwort. „Wenn sie uns auch anklagen, verlieren wir womöglich noch unsere Arbeit. Wir möchten damit nichts zu tun haben. Ihr könnt mit eurer Ortspolizei reden.“
Bevor die beiden Praktizierenden die Polizeiwache verließen, baten sie darum, dass ihnen die Polizei ihr Eigentum wieder zurückgab. Aber die Polizisten weigerten sich; sie sagten, dass sie das Material lesen wollten. Dann fuhren sie die beiden Praktizierenden nach Hause.
Viele Festnahmen an den Bahnhöfen in Chongqing
An den Bahnhöfen von Chongqing kam es häufig vor, dass die Polizei die Personalausweise der Falun Gong-Praktizierenden benutzte. Die Beamten konnten sie als Praktizierende leicht identifizieren und nahmen sie dann fest.
Frau Qin Li aus dem Bezirk Jiangbei in Chongqing wurde am 11. November 2015 am Bahnhof Fengdu festgenommen. Sie wurde vom Bezirksgericht Jiangbei zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Vier Praktizierende, Chen Dingyu, Liu Qifu, Dai Guoquan und dessen Ehefrau, wollten am 27. Februar in ihre Heimatstadt im Kreis Qu reisen. Sie wurden durch ihre Personalausweise [als Falun Gong-Praktizierende] identifiziert und von der Kreispolizei Qu durchsucht. Die Polizisten beschlagnahmten ihre Bücher und DVDs über Falun Gong.
Ein namentlich nicht bekannter Praktizierender aus Chongqing wurde durchsucht, als er im Bahnhof Longtousi ein Zugticket für einen Familienbesuch kaufte.
Frau Li Huilan aus Xiaolongkan im Bezirk Shapingba wurde durch ihren Personalausweis am 23. Juli 2015 identifiziert. Sie wurde zur Bahnhofspolizei Caiyuanba gebracht und dann in die Gehirnwäsche-Einrichtung Qianzhugou im Bezirk Shapingba überführt.
Frau Jiang Yourong wurde am 23. Juli 2015 nach einer polizeilichen Überprüfung ihres Ausweises festgenommen und zur Polizeiwache gebracht. Die Polizisten durchsuchten ihr Gepäck und beschlagnahmten ihre Bücher über Falun Gong und ihre Musikabspielgeräte. Die Polizisten verhörten sie außerdem, machten Fotos von ihr und filmten sie.
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