Frau legt jahrelang Berufung gegen die Verurteilung ihres Mannes ein und wird am Ende selber verhaftet
(Minghui.org) Am 2. März 2015 wurde Frau Ge Xiulan aus der Stadt Tianjin von örtlichen Polizisten verhaftet und ihre Zuhause und ihr Geschäft durchsucht. In den vergangenen drei Jahren hatte sie bei verschiedenen Regierungsstellen wegen der gesetzwidrigen Verurteilung ihres Mannes zu sieben Jahren Gefängnis appelliert. Ihr Mann, Huang Liqiao, sitzt seit 2012 im Gefängnis, weil er, genau wie sie, Falun Gong praktiziert.
Die Behörden verweigerten ihr nicht nur ihren Mann im Gefängnis zu sehen, sondern drohten ihr und störten sie bei ihren Berufungsversuchen. Das Gefängnis gab zu, dass der Grund, warum Frau Ge ihren Mann nicht besuchen dürfe, der sei, dass auch sie Falun Gong praktiziert.
Frau Ge betreibt ein kleines Geschäft für ihren Lebensunterhalt, während sie jeden gangbaren Weg einschlägt, um Gerechtigkeit für ihren Mann zu finden.
Besuche wurden wiederholt abgelehnt
Herr Huang Liqiao wurde am 7. April 2012 von der Polizei der Stadt Tianjin verhaftet, als er Informationen über Falun Gong aufhängte. Er trat aus Protest in einen Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Das Bezirksgericht Hebei verurteilte ihn am 26. September 2012 zu sieben Jahren Gefängnis.
Frau Ge engagierte einen Anwalt und legte Berufung im Gericht Yizhong in der Stadt Tianjin ein, doch das Gericht behielt das ursprüngliche Urteil bei.
Am 8. Oktober 2012 bekam Herr Huang die Diagnose Tuberkulose, während er sich immer noch im Hungerstreik befand, weshalb man ihn in das Gefängnis Xiqing in Tianjin brachte.
Als Frau Ge am 8. November zum Gefängnis kam, erklärte ihr der Kapitän Zhang Hui und der stellvertretende Kapitän Wang Xin, dass sie, um ihren Mann sehen zu dürfen, Bestätigungen von folgenden drei Regierungsstellen vorweisen müsse: vom Büro zu Aufrechterhaltung der sozialen Stabilität, vom Komitee für Politik und Recht und vom Büro der Gefängnisverwaltung.
Am 10. Januar 2013 ging sie erneut zum Gefängnis und hinterfragte die Rechtmäßigkeit der Verweigerung ihres Besuchsrechts. Der stellvertretende Kapitän Wang Xin antwortete: „Es gibt keine rechtliche Grundlage. Sie können uns verklagen, wo immer Sie möchten.“ Wang zerrte sie daraufhin an ihrer Kleidung aus dem Büro.
Nicht lange danach, als Frau Ge das chinesische Neujahr 2013 alleine zu Hause verbrachte, kamen Beamte von der Polizeiwache Yahe und durchsuchten ihre Wohnung.
Am 11. April 2013 ging sie wieder zum Gefängnis. Kapitän Zhang Hui erklärte ihr, dass es keine Möglichkeit gebe, ihren Mann zu sehen, erst wenn sie vom Büro 610 unter dem Komitee für Politik und Recht eine Genehmigung habe.
Als sie am 16. Januar 2014 zum Komitee ging, wurde sie weggeschickt. Am Empfang wurde ihr von einem Angestellten gesagt, dass es ihnen nicht erlaubt sei, ihr irgendwelche Kontaktinformationen von Beamten zu geben und sie könne auch keine Fallakten mitnehmen.
„Familienangehörigen, die Falun Gong praktizieren, ist kein Besuch gestattet”
Während Herr Huang seinen Hungerstreik fortsetzte, brachten ihn die Behörden am 15. März 2014 zum Gefängnis Gangbei (auch als Gefängnis Binhai bekannt). Auch dort wurden seiner Frau wiederholt Besuche verweigert.
Als sie einen Beschwerdebrief an die Justizbehörde überbrachte, schrie ein Beamter mit dem Nachnamen Huang sie an: „Welcher Anwalt würde es wagen, ihren Fall zu übernehmen? Sie sind ja gezwungen zu kneifen!“
Danach schickte sie einen Beschwerdebrief zum Büro der Gefängnisverwaltung und man erklärte ihr, dass es rechtswidrig für ein Gefängnis sei, ihr das Recht, ihren Mann zu besuchen, zu verweigern. Sie solle bei der Staatsanwaltschaft eine Klage einreichen. Deshalb ging sie am 29. Juli 2014 dorthin. Obwohl der Beamte dort zustimmte, dass es ihr erlaubt sein sollte, ihren Mann zu sehen, erklärten sie, dass sie den Fall nicht übernehmen könnten.
Am 12. August 2014 kehrte sie zum Gefängnis Gangbei zurück und forderte eine schriftliche Erklärung von legalen Gründen, warum sie ihren Mann nicht sehen dürfe.
Tage später übergab ihr der Direktor Yan vom Appellbüro des Gefängnisses eine schriftliche Antwort: „Laut Punkt 7 des Artikels II der Gefängnisverwaltungsregeln ist es Familienangehörigen von inhaftierten Falun Gong-Praktizierenden, wenn sie selbst Praktizierende sind und sich weigern die Praktik aufzugeben, nicht erlaubt, ihre inhaftierten Familienangehörigen zu esuchen.“
Der Direktor behauptete auch, dass das Gefängnis auf zivilisierte Weise geführt werde und es keine Misshandlungen gäbe. Frau Ge erwiderte: „Als der Falun Gong-Praktizierende Li Xiwang hierher gebracht wurde, starb er in nur zehn Tagen. Nun ist auch mein Mann hier eingesperrt. Wie kann ich nicht besorgt sein, wenn ich ihn nicht ein einziges Mal sehen darf?“
Weitere Berufung bis zur Verhaftung
Frau Ge forderte am 24. September 2014 beim Büro der Gefängnisverwaltung schriftlich eine Überprüfung und Neubewertung der Verurteilung ihres Mannes. Zhang Chunbo, ein Beamter dort, lehnte ihre Forderung wieder ab.
Danach reichte sie am 17. November 2014 bei der Justizbehörde eine Klage ein. Wang Guohua, ein Beamter der Behörde, hielt das frühere Urteil aufrecht und erklärte, dass es die letzte Entscheidung des Berufungsprozesses sei.
Dennoch fuhr Frau Ge fort, Berufung für ihren Mann einzulegen, bis sie selbst am 2. März 2015 verhaftet wurde.
Huang Liqiao war früher schon wiederholt festgenommen und gefoltert worden
Herr Huang war Ingenieur der Rohrleitungsfirma Tianjin. Er unterlag seit 2000 zahlreichen Verhaftungen und Verurteilungen zu Zwangsarbeitslagern, wo er brutal gefoltert wurde. [1]
Einmal während der Haft im Zwangsarbeitslager entließ ihn sein Arbeitgeber. Später im April 2010 reichte er eine Klage gegen ihn ein. Sein Fall wurde vom Gericht Dongli am 21. Juni 2010 angenommen. Bei der Verhandlung am 13. Juni 2011 erklärte Herr Huang dem Gericht, dass es eine Verletzung der Glaubensfreiheit durch seinen Arbeitgeber sei, ihn wegen des Praktizierens von Falun Gong zu entlassen. Er forderte von seinem Arbeitgeber eine Entschädigung und die Wiedereinstellung.
Obwohl der Angeklagte [Arbeitgeber] keinen Gegenbeweis vorlegte, verzögerte das Gericht Dongli unter dem direkten Einfluss des Büros 610 die Entscheidung des Falles bis zur Verhaftung von Herrn Huang im April 2012.
[1] Herr Huang Liqiao im Shuangkou Zwangsarbeitslager in der Stadt Tianjin gefoltert http://ww.wde.clearharmony.net/artikel/58102.htmlFalun Gong-Praktizierender Herr Huang Liqiao erleidet grausame Folter im Shuangkou Arbeitslager in Tianjin http://de.minghui.org/html/articles/2011/3/1/63604.html
Herr Huang Liqiao verklagt Tianjin Rohrfirma, Beamte des „Büro 610“ mischen sich in richterlichen Prozess ein http://de.minghui.org/html/articles/2011/8/19/65897.html
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