Berufung gegen 8 Jahre Strafmaß eingelegt, nun darf Anwalt seine Mandantin nicht mehr besuchen
(Minghui.org) Als das Mittlere Volksgericht Wang Leis Urteil zu acht Jahren Gefängnis aufrecht erhielt, hinderten die kommunistischen Behörden ihren Anwalt daran, sie zu besuchen. Wang Lei war in erster Instanz wegen ihres spirituellen Glaubens an Falun Gong verurteilt worden.
Der Anwalt reichte erneut Berufung gegen das Urteil des Mittleren Volksgerichts ein, nachdem es das erste Urteil bestätigt hatte. Als er am 30. Juni 2016 Wang in der Hafteinrichtung in Peking besuchen wollte, wurde sein Ansinnen von den Wärtern abgelehnt. Sie behaupteten, dass der Anwalt Wang erst treffen könne, wenn sie ins Gefängnis gebracht worden sei.
Die Wärter forderten außerdem eine lange Liste von Rechtsdokumenten, bevor sie seinem Besuch stattgeben würden. Darunter war eine Besuchsgenehmigung der Pekinger Gefängnisverwaltungsbehörde, eine Quittung über die Klage, die er beim Pekinger Justizbüro eingereicht hatte, Wangs Berufungsklage und Dokumente über das Mandat des Anwalts.
Laut Wangs Familie war ihre Berufungsklage schon lange zuvor von der Hafteinrichtung in Besitz genommen worden. Als der Anwalt in die Pekinger Gefängnisverwaltungsbehörde ging, um eine Besuchsgenehmigung zu bekommen, wurde er von einem zum anderen geschickt.
„Es ist ganz offensichtlich, dass sie versuchen, etwas zu vertuschen, was auf einen erdichteten Fall hinausläuft“, meinte Wangs Anwalt.
„Meine Mandantin wurde aufgrund der Anklage, ‚den Gesetzesvollzug unterminiert‘ zu haben, verurteilt. Doch es gab nie irgendein Gesetz, das besagt, dass das Praktizieren von Falun Gong illegal ist. Sie hat ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubens- und Redefreiheit ausgeübt. Es gibt keine Beweise, dass sie durch das Praktizieren von Falun Gong der Gesellschaft geschadet oder den Gesetzesvollzug behindert habe. Und doch wurde ihr das schwere Strafmaß von acht Jahren verhängt.“
Er kritisierte, dass die Richter Wangs Urteil nur durchgewinkt und damit zur Verfolgung von Falun Gong beigetragen hätten.
Verurteilung erfolgt nach einem Jahr Haft
Wang Lei war am 26. Februar 2014 zusammen mit einem Dutzend anderer Praktizierender festgenommen worden. Die Polizei informierte ihre Familie nicht über ihre Verhaftung. Die Polizisten erlaubten auch der Familie nicht, sie zu besuchen, als sie dann von der Verhaftung erfahren hatten.
Nachdem Wang Lei über ein Jahr lang inhaftiert gewesen war, wurde sie vom Pekinger Bezirksgericht Fangshan zu acht Jahren verurteilt. Ihre Familie wurde nicht darüber informiert.
Nach ihrer Berufungsklage bestätigte das Mittlere Volksgericht Nr. 2 in Peking am 24. Februar 2016 das Urteil.
Wang wurde im März 2016 in das Untersuchungsgefängnis im Bezirk Daing überführt und dort intensiver Gehirnwäsche unterzogen. Die Wärter verprügelten sie in dem Versuch, sie zur Aufgabe von Falun Gong zu zwingen.
Nach dem Beginn der Verfolgung 1999 war Wang wiederholt festgenommen und viermal zu Zwangsarbeitslager verurteilt worden. Dort wurde sie mit Elektrostäben geschockt, verprügelt, zwangsernährt und man entzog ihr den Schlaf. Infolge der Folter litt sie mehrmals unter Psychosen.
Früherer Bericht:
Frau erleidet Rückfall einer durch Folter verursachten Psychose; dennoch zu acht Jahren Gefängnis verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2015/12/25/118063.html
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