Die Rechte eines praktizierenden Paares in einem Schauprozess verletzt
(Minghui.org) Nach zehnmonatiger rechtswidriger Haft wurden zwei Falun Gong-Praktizierende am 8. Januar 2016 vor das Bezirksgericht Nankai in Tianjin gestellt.
Yang Hong und Jiang Yahui waren am 2. März 2015 verhaftet worden. Sie engagierten drei Anwälte. Diese erklärten, dass die beiden Praktizierenden freigelassen werden sollten, weil sie nur ihr Verfassungsrecht ausgeübt hätten und Falun Gong praktizierten. Die Anwälte erklärten, dass sogar die Verhandlung selbst gegen das Gesetz sei.
Erscheinen vor Gericht
Herr Yang erschien vor Gericht in Handschellen. Er berichtete, dass er durch das Praktizieren von Falun Gong sowohl körperlich als auch geistig profitiert habe. Doch die Behörden verurteilten ihn zu Zwangsarbeit, weil er Falun Gong nicht aufgab.
Dann wies er auf die Zwangsarbeit und die Gehirnwäsche hin, die er im Zwangsarbeitslager erlebt hatte und berichtete, dass er aus Protest gegen seine Verhaftung und Inhaftierung in einen Hungerstreik getreten war. Er sei daraufhin zwangsernährt worden und habe durch die Folterungen erheblich an Gewicht verloren.
Seine Frau argumentierte, dass die Anklagen der Staatsanwaltschaft falsch seien und dass sie aus Mangel an Beweisen nicht vor Gericht gestellt werden sollten.
Rechtswidriger Gerichtsprozess
Ein Gerichtsdiener hinderte Yangs Eltern am Betreten des Gerichtssaales. Er sagte, dass seine Mutter eine Zeugin gegen Herrn Yang sei und ihn deshalb nicht verteidigen dürfe. Die Mutter war außer sich, da der Richter zugestimmt hatte, dass sie im Namen ihres Sohnes aussagen könne. Sie hatte keine Ahnung, wann sie zu einer Belastungszeugin geworden war.
Es stellte sich heraus, dass die Polizei Yangs Mutter unwissentlich dazu gebracht hatte, eine eidesstattliche Aussage zu unterschreiben, die sie niemals hatte lesen können. Die Mutter kämpfte darum, für ihren Sohn auszusagen und durfte schließlich in den Gerichtssaal. Sie bestätigte, dass der in der Anklage erwähnte Zeuge nicht existiere. Sie entdeckte auch, dass es bei der Adresse, die auf den Dokumenten des Gerichts stand, überhaupt keine Wohnung gab.
Jiangs Mutter und Verwandte kamen auch nach Peking und durften ebenfalls zuerst nicht in den Gerichtssaal. Nachdem sie die Legalität dieser Handlung hinterfragten, ließ der Richter sie schließlich hinein. Der Richter vertagte die Sitzung jedoch ohne Urteil. Das Paar blieb in Haft.
Persönlicher Hintergrund von Herrn Yang und Frau Jiang
Herr Yang schloss sein Studium an der Universität Tianjin mit Auszeichnung ab und war bei Toyota in Tianjin angestellt. Er wurde ein geschätzter Angestellter, weil er ein gutes Herz hatte und hart arbeitete. Die Firma schickte ihn nach Japan zu einer Fortbildung. Als die Verfolgung im Juli 1999 begann, schickte ihn die Firma zurück nach China. Sie baten seine Eltern, ihn zu überzeugen, Falun Gong aufzugeben, doch er weigerte sich.
Aufgrund seines Glaubens kam er zwei Mal für insgesamt viereinhalb Jahre in ein Zwangsarbeitslager. Während seiner Haft zwang sein Arbeitsplatz seine Familie, eine Zustimmung zu unterschreiben, dass er sein Dienstverhältnis kündige.
Frau Jiang ist seit 1996 eine Praktizierende. Weil sie Falun Gong nicht aufgab, wurde sie zu zwei Jahren Zwangsarbeit verurteilt. Sie arbeitete als Reiseführerin und wurde im Januar 2015 entlassen, weil sie versucht hatte, einem ihrer Kunden über die Verfolgung von Falun Gong zu berichten.
Früherer Bericht:Tianjin: 35 Praktizierende im ersten Vierteljahr 2015 festgenommen und drei verurteilthttp://de.minghui.org/html/articles/2015/4/4/114127.html
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