Peking: Ein Praktizierender steht wegen der Strafanzeige gegen Jiang Zemin vor Gericht

(Minghui.org) Am 24. März 2017 stand ein Mann aus Peking vor Gericht. Der Grund: Er hatte Strafanzeige gegen Chinas Ex-Staatschef Jiang Zemin erstattet, der 1999 die Verfolgung von Falun Gong befohlen hatte.

Am 23. Oktober 2015 war Duan Chunchao verhaftet worden. Die örtliche Staatsanwaltschaft gab seinen Fall wegen unzureichender Beweise an die Polizei zurück und er wurde einen Monat nach seiner Festnahme gegen Kaution freigelassen.

Am 24. Mai 2016 nahm die Polizei Duan erneut fest und überzeugte die Staatsanwaltschaft, ihn am 11. Juni anzuklagen. Sein Fall wurde im Februar 2017 dem Bezirksgericht Shunyi übergeben.

Nur sein Sohn und sein Bruder erhielten die Erlaubnis, an der Verhandlung im März teilzunehmen. Seine Frau war getäuscht und zu einer Zeugin der Staatsanwaltschaft geworden und durfte deshalb nicht in den Gerichtssaal.

Duans Anwalt betonte die Tatsache, dass es kein Gesetz in China gäbe, das Falun Gong für illegal erkläre. Sein Klient habe das Recht, Anzeige gegen Jiang Zemin zu erstatten, da dieser sein Recht auf Glaubensfreiheit beschnitten habe.

Der Anwalt wies außerdem darauf hin, dass die Polizei niemals einen Durchsuchungsbefehl vorgezeigt habe, als sie Duan verhafteten, und auch keine Liste der beschlagnahmten Dinge vorgelegt habe, wie es gesetzlich gefordert sei.

Der Anwalt forderte, dass die Anklage gegen seinen Klienten fallengelassen werde. Duan bekräftigte noch, dass er mit der Strafanzeige kein Gesetz verletzt habe.

Der Richter vertagte die Verhandlung ohne Urteil.