Todesmeldung: Mit einem mit Nägeln versehenen Holzbrett auf Falun-Gong-Praktizierende eingeschlagen

(Minghui.org) Der Falun-Gong-Praktizierenden Liu Ying, seine Frau Xu Guixia und der Praktizierende Su Dianxing aus Liaoyang wurden am 27. Oktober 2016 verhaftet, weil sie mit ihren Mitmenschen über Falun Gong gesprochen hatten. Polizisten brachten die drei in das Untersuchungsgefängnis Liaoyang und durchsuchten ihre Wohnungen.

Tod durch Verfolgung

Im Gefängnis wurde Xu Guixia brutal gefoltert. Immer wieder schlugen sie sie, weil sie sich weigerte, die Gefängnisregeln auswendig zu lernen. Die Wärter schlugen sie mit einem Holzbrett, das mit Nägeln versehen war. Daraufhin konnte sie sich kaum mehr bewegen, nicht einmal zur Toilette gehen. Aus Protest gegen die Misshandlung trat Xu in einen Hungerstreik. Am vierten Tag wurde sie zwangsernährt. Danach bekam sie Krämpfe. Niemand war da, um ihr zu helfen. Später fanden die Wärter sie tot auf.

Zum Zeitpunkt ihres Todes war Xu nicht mehr erkennbar. Beamte der Polizeibehörde Tanghe belogen ihre Tochter am 7. November. Sie sagten, dass Xu ernsthaft krank sei und freigelassen worden sei. Ihre Tochter studierte damals in der Stadt Shenyang.

Drei Tage später wurde Xus ältere Schwester über Xus Tod informiert. Ihre Angehörigen durften die sterblichen Überreste nicht sehen, nachdem sich die Familie geweigert hatte, ein Dokument mit fragwürdigem Inhalt zu unterzeichnen.

Das Untersuchungsgefängnis versuchte dann, sich vor der Verantwortung für Xus Tod zu drücken. Sie zwangen eine Bekannte von Xu zu einer Falschaussage: Sie sollte behaupten, dass Xu an einer Krankheit gestorben sei.

Xus Familie beauftragte einen Anwalt, der ihren Ehemann Liu am 11. November 2016 verteidigen sollte. Aber der Anwalt durfte sich nicht mit Liu treffen. Anschließend wurde Liu vom Bezirksgericht Gongzhangling zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der 79-jährige Su erhielt ebenfalls eineinhalb Jahre Haft. Er befand sich noch in der Bewährungszeit von einem früheren Urteil. Deshalb muss er jetzt insgesamt dreieinhalb Jahre absitzen.

Beide Männer haben die Urteile angefochten.