Strafverfahren gegen 70-jährige Praktizierende (Bezirk Chencang, Baoji)
(Minghui.org) Die etwa 70-jährige Falun-Gong-Praktizierende Cai Jinrong stand am 26. Juli 2017 zum zweiten Mal vor dem Bezirksgericht. Es war das Gericht Chengcang in der Stadt Baoji (Provinz Shaanxi).
Die erste Anhörung fand am 1. Juni statt, nachdem Cai über ein Jahr lang rechtswidrig in Haft gewesen war. Die Anhörung endete ohne eine Urteilsverkündung.
Bei der zweiten Anhörung präsentierte der Staatsanwalt dieselben Beweise wie bei der ersten, hatte jedoch zwei Papiere hinzugefügt: das Strafurteil für einen Falun-Gong-Praktizierenden im Bezirk Qishan und die „Reueerklärung“ eines anderen Praktizierenden.
Cais Anwalt argumentierte, dass die beiden neuen Beweisstücke nichts mit dem Fall seiner Klientin zu tun hätten, da in keinem Schriftstück Cais Namen erwähnt werde.
Daraufhin fragte der Richter Cai, ob Minghui Weekly ein Anti-Regierungs-Blatt sei. Sie antwortete, dass es nur Erfahrungsberichte von Falun-Gong-Praktizierenden beinhalte.
Der Anwalt reichte ein Exemplar eines Dokuments der General Administration of Press and Publication ein, das die Aufhebung des 1999 offiziell verkündeten Verbots der Veröffentlichung von Falun-Gong-Büchern ankündigt.
Der Richter vertagte daraufhin die Verhandlung und verkündete, dass das Urteil später gefällt werde.
Frühere Berichte:Gerichtsprozess nach über einem Jahr Hafthttp://de.minghui.org/html/articles/2017/7/7/127943.html
China Administration of Press and Publication Repealed Its Ban on Publication of Falun Gong Books in 2011http://en.minghui.org/html/articles/2017/6/28/164447.html
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