Zwei Falun-Dafa-Praktizierende in der Stadt Changchun im „Fernprozess“ verurteilt
(Minghui.org) Kürzlich fand eine Gerichtsverhandlung gegen zwei Falun-Dafa-Praktizierende aus der Stadt Changchun statt – ohne deren persönliche Anwesenheit. Der gesamte Prozess war eine Farce, da das Gericht die Familien der Praktizierenden nicht benachrichtigte und ihren Anwalt nicht zuließ. Es wurde kein ordentlicher Rechtsweg eingehalten.
Yang Xianghua wurde im Juni 2018 vom Bezirksgericht Luuyuan verurteilt. Ihre Familie erhielt keine Information über den Prozess, der nur vier Minuten dauerte. Yang wusste nicht einmal den Namen des Richters. Sie wurde zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt und in die berüchtigte Abteilung Nr. 8 des Frauengefängnisses Jilin gebracht.
Shao Xiuyan wurde am 29. August 2018 in der Haftanstalt Nr. 2 vom Bezirksgericht Kuancheng in der Stadt Changchun verurteilt. Der Prozess dauerte weniger als zehn Minuten.
Nach chinesischem Recht kann ein Prozess nur dann aus der Ferne durchgeführt werden, wenn der Angeklagte dies beantragt hat. Das Gericht muss sicherstellen, dass der Fernprozess den Anspruch des Angeklagten auf Gerechtigkeit nicht gefährdet.
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