Verhandlung vertagt, als schwerkranke Angeklagte vor Schwäche nicht sprechen kann
(Minghui.org) Ein Richter in der Provinz Yunnan hielt am 9. Oktober 2018 eine weitere Verhandlung gegen Gao Cuifang in einem provisorischen Gerichtssaal im Untersuchungsgefängnis Kunming ab. Derselbe Richter hatte Gao erst am 10. August 2018 gezwungen, eine vierstündige Verhandlung durchzuhalten, obwohl sie kurz vor dem Zusammenbruch gestanden hatte.
Die schwerkranke Gao war zu schwach, in der zweiten Verhandlung eine Sitzposition einzunehmen oder sogar den Kopf zu heben, um auf die Fragen des Richters oder ihres Anwalts antworten zu können.
Auf Drängen ihres Anwalts unterbrach Richter Zhang Yunjiang die Verhandlung, damit Frau Gao sich ausruhen konnte. Er ordnete an, sie vor das Gerichtsgebäude zu tragen, wo sie auf den Boden gesetzt wurde – immer noch in Handschellen.
Gao sitzt während einer Pause auf dem Boden.
Während der Pause verwies der Anwalt auf Gaos letzte körperliche Untersuchung, die auf ihren lebensbedrohlichen Zustand hinwies und Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung verlangte.
Selbst das Untersuchungsgefängnis Kunming, in dem Gao seit ihrer Verhaftung am 29. April 2018 festgehalten wird, empfahl eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung. Sie war damals ins Visier der Polizei geraten, weil sie Plakate mit der Botschaft „Falun Dafa ist gut“ in der Öffentlichkeit aufgehängt hatte.
Richter Zhang beendete gegen Mittag die Verhandlung, gab aber nicht an, ob er sie freilassen würde.
Die örtliche Staatsanwaltschaft ließ Gaos Mann am 10. Oktober ein Dokument unterschreiben und erklärte, dass seine Frau in zwei Tagen Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung bekommen würde. Ihr Anwalt erhielt am 11. Oktober eine SMS vom Gerichtsschreiber Yang Xiaoqi, worin dieser mitteilte, dass eine dritte Anhörung zu Gaos Fall auf den 15. Oktober angesetzt worden sei.
Gaos Familie ging am 12. Oktober zum Gericht Xundian und forderte für sie eine Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung, aber Richter Zhang lehnte ein Treffen mit der Familie ab.
Unklar blieb, ob die dritte Anhörung am 15. Oktober stattfand.
Früherer Bericht:
Körperlich geschwächte Frau muss vierstündige Verhandlung durchstehen
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