Nach zwei Haftstrafen erneut vor Gericht

(Minghui.org) „Falun Dafa ist gut! Hört auf uns zu verfolgen“, hat eine 68-jährige Frau mutig jedem bei ihrer Gerichtsverhandlung Anwesenden erklärt.

Falun Dafa, auch bekannt als Falun Gong, ist eine traditionelle spirituelle Kultivierungsschule, die vom kommunistischen Regime in China seit Juli 1999 verfolgt wird.

Wang Xiyu verdankt Falun Gong ihre Gesundheit. Weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben, wurde sie 2001 zu fünf Jahren und 2012 erneut zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Zwischen den beiden Inhaftierungen musste sie von 2007 bis 2009 zwei Jahre lang Zwangsarbeit leisten.

Trotz ihrer langen Haft praktizierte Wang nach jeder Entlassung weiter und sprach mit den Leuten über Falun Gong. Zuletzt wurde sie am 24. November 2017 verhaftet und am 30. März 2018 vor Gericht gestellt. Die Anhörung fand im Untersuchungsgefängnis Pudong statt, wo sie sich seit ihrer letzten Verhaftung befindet.

Die Anhörung

Wangs Anwalt verurteilte die Verfolgung und forderte den Freispruch seiner Mandantin. Er spielte auch auf ihre frühere Gefangenschaft an und fragte: „Warum praktiziert sie immer noch Falun Gong? Zeigt das nicht, dass Falun Gong gut ist?“ Anschließend erläuterte er, wie unbegründet die Anklage sei.

Wang wurde wegen Verstoßes gegen Artikel 300 des Strafgesetzes angeklagt. Dieser Paragraph mit dem Wortlaut „Verwendung einer Sekte zur Untergrabung des Gesetzesvollzugs“ wird standardmäßig vom Regime bei Falun-Gong-Praktizierenden angewendet, um sie ins Gefängnis zu bringen.

Wangs Anwalt argumentierte, dass der Volkskongress (das chinesische Gesetzgebungsorgan) nie ein Gesetz erlassen habe, das Falun Gong als „Sekte“ ansieht, und dass der ehemalige chinesische Staatschef Jiang Zemin das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft im November 1999 angewiesen habe, eine gesetzliche Auslegung von Artikel 300 zu erlassen. Diese habe verlangt, dass jeder, der Falun Gong praktiziert oder verbreitet, so hart wie möglich bestraft werde.

Am 1. Februar 2017 sei jedoch eine neue gesetzliche Interpretation in Kraft getreten, die die Fassung von 1999 ablöste. Die neue Interpretation erwähne Falun Gong nicht und betone, dass jede Anklage gegen jemanden, der sich an einer Sekte beteiligt, auf einer soliden Rechtsgrundlage beruhen muss. Da kein Gesetz in China Falun Gong als Sekte bezeichnet, fehle der Anklage gegen Wang die rechtliche Grundlage.

Der Staatsanwalt Fu Yanjun behauptete, dass Wang beabsichtigt habe, „die Kommunistische Partei Chinas zu stürzen“, indem er Exemplare der Neun Kommentaren über die Kommunistische Partei, die in ihrer Wohnung beschlagnahmt wurden, als Beweis anführte. Wangs Anwalt konterte, dass das Buch nur Fakten über die herrschende Partei enthalte und dass der Besitz dieses Buches durch seine Mandantin niemandem Schaden zugefügt habe, geschweige denn den Strafvollzug untergrabe.

Darauf sagte Fu, dass Wang durch das Tragen eines Helmes zum Zeitpunkt ihrer Verhaftung die soziale Ordnung gestört habe. Der Anwalt argumentierte, dass seine Klientin natürlich einen Helm getragen habe, da sie an diesem Tag mit dem Fahrrad gefahren sei. Er wollte vom Staatsanwalt wissen, wie eine ältere Frau, die einen Helm trägt, gegen das Gesetz verstoße. Fu hatte keine Antwort. Einige Zuschauer im Gerichtssaal konnten nicht anders, als zu kichern.

Töchter vor der Anhörung bedroht

Wang berichtete, dass sie vor ihrer Verhandlung vier Wochen lang an Bluthochdruck gelitten habe. Ihre beiden Töchter weinten, als sie sahen, wie schwach ihre einst energiegeladene Mutter wirkte, mit Handschellen und Fesseln während der gesamten Anhörung.

Vor dem Prozess waren Wangs Töchter von Guo Chengyu, dem stellvertretenden Leiter des örtlichen Büros 610, bedroht worden. Guo hatte den beiden jungen Frauen gesagt, sie hätten keinen eigenen Anwalt engagieren sollen. Das Plädoyer auf nicht schuldig des Anwaltes würde ihrer Mutter nur eine höhere Gefängnisstrafe einbringen.

Am Tag des Prozesses wurde Guo in der Haftanstalt gesehen, obwohl er vor dem Ende der Anhörung ging.

Frühere Berichte:

Standhafte Falun-Gong-Praktizierende erneut im Untersuchungsgefängnishttp://de.minghui.org/html/articles/2018/2/2/130897.html

Stoische ältere Falun Gong-Praktizierende erbarmungslos verfolgthttp://de.minghui.org/html/articles/2012/12/28/71553.html