Mutter einer Britin nach Schauprozess erneut in China inhaftiert
(Minghui.org) Eine 58-jährige Frau aus dem Kreis Taikang, Provinz Anhui, ist zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Grund: Sie hatte zwei Broschüren über die Verfolgung von Falun Gong durch das kommunistische Regime Chinas weitergegeben.
Es ist nicht das erste Mal, dass Wang Yujue für ihren Glauben ins Visier der Verfolger genommen wurde. Im Jahr 2010 erhielt sie dreieinhalb Jahre Gefängnis und im Jahr 2014 drei Jahre, weil sie sich weigerte, Falun Gong aufzugeben.
Nach ihrer letzten Verhaftung am 22. Januar 2018 forderte Wangs Tochter, die in Großbritannien lebt, auf einer Kundgebung in London am 22. April 2018 die Freilassung ihrer Mutter.
Wang wurde am 16. Mai vor Gericht gestellt. Stunden nach Abschluss der Anhörung sprach man sie schuldig.
Ohne gesetzliche Vertretung vor Gericht gestellt
Die Empfänger der beiden Broschüren von Wang waren zwei Zivilfahnder, die sie sofort festnahmen und zum Polizeirevier Fucaolou brachten. Der stellvertretende Polizeichef Liu Yanhui meldete den Fall an die höheren Instanzen, die die Staatsanwaltschaft des Kreises Huaiyang und das Gericht anwiesen, den Fall zu bearbeiten.
Das Kreisgericht Huaiyang hielt am 16. Mai 2018 eine Anhörung ab, ohne Wangs Anwalt und ihre Familie zu informieren. Mehrere Familienmitglieder von Wang schafften es dennoch, herauszufinden, was vor sich ging und eilten zum Gerichtsgebäude. Sie forderten den Vorsitzenden Richter Zeng Xiaofei und den stellvertretenden Richter Liu Fang auf, den Prozess zu verschieben, aber die Richter erklärten, dass die Anhörung fortgesetzt werden solle.
Die Staatsanwälte Wang Hongqi (keine Beziehung zur Angeklagten Wang) und Liu Qin nahmen während der Gerichtsverhandlung Änderungen an der Anklage vor, was rechtlich verboten ist. Außerdem sagte Wang vor Gericht, dass die gerichtlichen Entscheidungen gegen Falun-Gong-Praktizierende alle vom Büro 610 [1] gesteuert würden.
Obwohl kein einziges Familienmitglied von Wang jemals über die Anhörung informiert worden war, wurde einer von ihnen ohne sein Wissen als Zeuge der Anklage aufgeführt.
Wang protestierte gegen die Verletzung der Rechtsvorschriften durch das Gericht, aber Richter Liu behauptete, dass es nicht nötig gewesen sei, ihren Anwalt zu benachrichtigen, da sie in der Vergangenheit zweimal inhaftiert gewesen sei.
Die Anhörung fand am Morgen statt. Am Nachmittag kam ein Richter ins Untersuchungsgefängnis Zhoukou, um das Urteil zu verkünden. Wang vermutete, dass der Schuldspruch schon im Voraus vorbereitet worden war und dass die Anhörung nur noch eine Formsache war.
Wang beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen, da kein Gesetz in China Falun Gong kriminalisiert.
Früherer Bericht:
„Gerechtigkeit besiegt immer das Böse“: Londoner Parade erinnert an friedlichen Protest vor 19 Jahrenhttp://de.minghui.org/html/articles/2018/4/26/132600.html
[1] Das Büro 610 ist eine außergerichtliche Behörde, die mit der Ausrottung von Falun Gong beauftragt ist und die Macht hat, das Justizsystem außer Kraft zu setzen.
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