Folter und finanzielle Not: Mann aus Shandong acht Jahre wegen seines Glaubens eingesperrt

(Minghui.org) Huang Futang aus der Stadt Zibo (Provinz Shandong) war Zugbegleiter bei der Eisenbahngesellschaft Jinan. Eines Tages wurde er bei der Arbeit von einem Waggon am Kopf getroffen und erlitt schwere Verletzungen. Sein Arbeitgeber zahlte ihm monatlich Zehntausende Yuan als Entschädigung. Huangs Zustand besserte sich jedoch nicht.

Nachdem er 1997 begonnen hatte, Falun Dafa [1] zu praktizieren, heilten Huangs Verletzungen. Als die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) 1999 die landesweite Verfolgung von Falun Dafa einleitete, sprach Huang mit den Menschen darüber. Er erklärte ihnen, dass Falun Dafa nicht dem entspreche, was die staatliche Propaganda verbreitete. Daraufhin wurde der zwischenzeitlich pensionierte Arbeiter wiederholt verhaftet.

Zweimal musste Huang für insgesamt fünf Jahre in ein Zwangsarbeitslager. Später verurteilte ihn das Gericht noch zu weiteren drei Jahren Gefängnis. Von den Verletzungen, die er durch die Folter während der Haft erlitten hat, konnte er sich seit seiner Freilassung im März 2019 noch nicht vollständig erholen. Während Huang inhaftiert war, verstarben zudem sein Vater und sein Bruder infolge der psychischen Belastungen.

Außerdem veranlasste die Regierung, dass Huangs Haus, während er im Gefängnis war, abgerissen wurde. Eine Entschädigung, wie andere betroffene Hausbesitzer sie erhielten, bekam Huang nicht. Seine Rente wurde einbehalten und das Teegeschäft seiner Familie musste schließen. Seine finanziellen Verluste wurden auf 80 bis 100 Millionen Yuan (10 bis 12,5 Millionen Euro) geschätzt.

Es folgt eine Zusammenfassung seiner Verfolgung über die Jahre.

Hausarrest

Nachdem die Verfolgung von Falun Dafa 1999 begonnen hatte, überwachte Huangs Arbeitseinheit, die Eisenbahngesellschaft Jinan der Provinz Shandong, den Praktizierenden. Man erlaubte ihm nicht, nach Peking zu reisen, um sich für Falun Dafa einzusetzen.

Da sich Huang verpflichtet fühlte, für seinen Glauben einzutreten, schafft er es dennoch, zum Petitionsbüro nach Peking zu gelangen. Als er wieder zu Hause war, erfuhr er, dass über 100 Menschen nach ihm gesucht hätten. Einige seiner Kollegen hatten die ganze Zeit während seiner Abwesenheit in seiner Wohnung auf ihn gewartet.

Huangs Vorgesetzter stellte ihn daraufhin für ein halbes Jahr unter Hausarrest. Außerdem wurde er zu einer Geldstrafe von 3.000 Yuan (rund 400 Euro) verurteilt.

Wärter verbrennen ihm die Füße und den Körper mit Zigaretten

Weil er an einem Treffen mit anderen Praktizierenden teilgenommen hatte, wurde Huang im Juli 2002 verhaftet. Die Polizei unterzog ihn einer Leibesvisitation. Das Bargeld, das er bei sich trug, nahmen sie ihm weg.

In der Haftanstalt Zibo verbrannten die Wärter Füße und Körper mit Zigarettenkippen und stachen ihn mit Dornen. Zehn Personen überwachten ihn abwechselnd und hinderten ihn am Einschlafen. Als Folge schwoll sein ganzer Körper an; die Qualen waren unerträglich.

Zwei Aufenthalte im Zwangsarbeitslager

Nachdem Huang über einen Monat inhaftiert war, wurde er zu drei Jahren Zwangsarbeit verurteilt und ins Arbeitslager Boshan gebracht.

Von Ende 2002 bis Februar 2003 war er in Isolationshaft. In der Zelle gab es weder fließendes Wasser noch eine Toilette, nur einen Nachttopf.

Einmal zogen ihn die Wärter aus und schockten ihn mit acht elektrischen Schlagstöcken mit 40.000 Volt. Sie schlugen auch mit Gummiknüppeln auf ihn ein. Sein Körper ist noch heute mit Narben übersät und einige Körperteile weiterhin geschwollen.

Huangs Vater stand aufgrund der Verfolgung unter psychischen Schock und verstarb während Huangs Haft. Aber das Zwangsarbeitslager erlaubte dem Sohn nicht, an der Beerdigung seines Vaters teilzunehmen.

Weil Huang sich weigerte, seinen Glauben an Falun Dafa aufzugeben, wurde seine Haftstrafe im Arbeitslager um ein halbes Jahr verlängert. Am 25. Januar 2006 kam er endlich frei.

Aber am 6. Juni 2009 wurde Huang erneut verhaftet. Diesmal kam er für eineinhalb Jahre ins Zwangsarbeitslager Zhangqui.

Brutale Festnahme und drei Jahre Haft

Als Huang am 22. März 2016 nach Hause zurückkehrte, hielten 20 Beamte der Polizeiwache Jiazhuang ihn vor dem Wohnhaus auf. Sie hielten ihm den Mund zu und würgten ihn. Der leitende Beamte, Niu Yong, erbeutete 2.319 Yuan (rund 300 Euro) Bargeld aus Huangs Tasche und quetschte ihm die Hoden. Die entsetzlichen Schmerzen führten dazu, dass Huang schwindlig wurde und Blut erbrach.

Sie schlugen Huang so lange, bis er bewusstlos war. Als er nach 20 Minuten wieder zu sich kam, hielten die Polizisten seinen Mund zu und würgten ihn, damit er nicht sprechen konnte. Erneut begannen sie, auf ihn einzuschlagen, bis er schwer verletzt war. Danach durchsuchten Niu Yong und sein Gefolge Huangs Wohnung. Sie nahmen Aktienpapiere und Sparbücher sowie 5.050 Yuan (rund 600 Euro) Bargeld mit.

Nach der Wohnungsdurchsuchung gingen sie in Huangs Teeladen. Sie brachen das Schloss auf und stürmten hinein. Auch hier beschlagnahmten die Beamten die Sparbücher, durchsuchten den Teeladen und verhafteten Huangs Frau. Als Huang in die Haftanstalt Fujia gebracht wurde, war sein Körper geschwollen. Seine Frau wurde 29 Stunden festgehalten und dann freigelassen.

In der Haftanstalt wurde Huang einer Leibesvisite unterzogen. Die Wärter nahmen den MP3-Player und 2.704 Yuan (340 Euro) Bargeld an sich. Wegen der Misshandlungen begann Huang in der Haftanstalt, Rechtsbeschwerden gegen das Büro 610 [2] und die Polizei zu verfassen, aber sie wurden zurückgehalten.

Später wurde Huang zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein Antrag auf Haftverschonung zur medizinischen Behandlung wurde abgelehnt.

Gefoltert im Gefängnis Jinan

Als Huang im Gefängnis Jinan inhaftiert war, wurde er von den Wärtern gefoltert; sie wollten ihn zwingen, seinen Glauben an Falun Dafa aufzugeben. Einmal war er so fest geknebelt, dass er weder den Kopf heben noch den Körper bewegen konnte. Auch zur Toilette durfte er nicht. Huang weigerte sich dennoch, den Forderungen der Wärter nachzukommen und auf seinen Glauben zu verzichten. Die Wärter drohten ihm, dass sie im Falle seines Todes behaupten würden, er hätte sich umgebracht.

Im Februar 2017 kam Huang für zwei Wochen ins Krankenhaus. Aber im April setzten die Wärter die Folter fort. Am 25. April schrieb er eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft Shandong. Der Brief wurde beschlagnahmt.

Der Abteilungsleiter Chen Jianming befahl den Wärtern, Huang den Mund mit einem Wischlappen und Unterhosen zu stopfen, damit er nicht mehr „Falun Dafa ist gut!“ rufen konnte.

Bevor Huang am 21. März 2019 aus dem Gefängnis freigelassen wurde, befahlen die Wärter einigen Insassen, den Praktizierenden auszuziehen und eine Leibesvisitation durchzuführen. Über 30 Beschwerdebriefe, die Huang geschrieben hatte, die seine Verfolgung dokumentierten wurden ihm weggenommen.

Frühere Berichte:

Persönlicher Bericht: Drei Jahre Gefängnis - drei Jahre fortwährende Folter

Gefängnis von Jinan: Schläge bis zur Bewusstlosigkeit

Provinz Shandong: Verteidiger nicht zugelassen, unzulässige Beweise - Gerichtsverhandlung wird zur Farce

Herr Huang Futang wurde in das Shandong Zwangsarbeitslager gebracht

Praktizierender Huang Futang aus Zibo, Provinz Shandong, strengt Klage gegen Polizeibeamte an

Polizeichef greift Geschäftseigentümer an


[1] Falun Dafa, auch Falun Gong genannt, ist eine buddhistische Selbstkultivierungsmethode. Sie wurde von Meister Li Hongzhi im Jahr 1992 in China eingeführt und hat sich rasant verbreitet. Viele Menschen konnten durch die Angleichung an die Prinzipien dieser Praktik – Wahrhaftigkeit, Güte und Nachsicht – ihre Moral und ihre Gesundheit verbessern. Praktizierende dieses Kultivierungsweges werden seit dem 20. Juli 1999 auf Geheiß des damaligen Parteichefs Jiang Zemin in China verfolgt. Er ist der Hauptverantwortliche für die Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Falun-Dafa-Praktizierenden.

[2] Das Büro 610 ist eine außergesetzliche Sicherheitsbehörde, die die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden durchführt. Sie ist befugt, gesetzliche Anordnungen zu übergehen und Falun-Dafa-Praktizierende zu verhaften, ohne den Rechtsweg einzuhalten.