Frau muss Rente zurückzahlen, die sie während einer rechtswidrigen Haft erhielt (Provinz Heilongjiang)

(Minghui.org) Sieben Tage nachdem Zheng Jinping aus einer rechtswidrigen Haftstrafe wegen der Ausübung von Falun Dafa entlassen worden war, wurde ihr mitgeteilt, dass sie die 50.000 Yuan (ca. 6.900 Euro) Rente, die sie während ihrer Haft erhalten hatte, zurückgeben muss.

Zheng, 62, ist Einwohnerin der Stadt Jixi, Provinz Heilongjiang. Sie wurde am 30. August 2017 verhaftet, weil sie am 18. August an einer Hauptstraße Transparente über Falun Dafa aufgehängt hatte. Ihre Verhaftung war ein schwerer Schlag für ihren Vater, der drei Tage später verstarb.

Das Bezirksgericht Jidong hielt am 28. März 2018 eine geheime Anhörung ab und verurteilte Zheng am 17. April 2018 zu vier Jahren und vier Monaten Haft und einer Geldstrafe von 50.000 Yuan.

Zheng wurde am 16. Mai 2018 in das Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang eingewiesen, obwohl bei ihr besorgniserregende Röntgenbilder von ihrer Brust und extrem hoher Blutdruck festgestellt worden waren.

Die Wärter zwangen sie, stundenlang auf einem kleinen Schemel zu sitzen, ohne sich zu bewegen, und schlugen ihr ins Gesicht. Um sie zu zwingen, Falun Dafa aufzugeben, musste sie sich Propagandavideos anzuschauen. Als sie sich weigerte, trugen die Wärter sie in den Raum, damit sie diese anschaut.

Im September 2018 suchten zwei Gerichtsmitarbeiter Zheng im Gefängnis auf und forderten sie auf, die 50.000 Yuan Strafe zu bezahlen. Sie drohten ihr mit weiteren Geldstrafen, falls sie diese nicht bezahlen würde. Sie würden ihr auch nicht erlauben „hohe Ausgaben“ zu tätigen, darunter die Buchung eines Hotels oder den Kauf von Zug- oder Flugtickets. Später hob das Gericht zwangsweise 50.000 Yuan von ihrem Bankkonto ab.

Zheng wurde am 29. Dezember 2021 freigelassen. Als sie zu ihrer Bank ging, um ihre Rentenunterlagen zu bearbeiten, wurde sie aufgefordert, die 50.000 Yuan Rente zurückzugeben, die sie während ihrer Haftzeit erhalten hatte. Sie zahlt jetzt jeden Monat fast 700 Yuan (ca. 98 Euro) zurück und hat noch 1.000 Yuan (ca. 138 Euro) monatliches Einkommen, mit dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten muss. Die Zahlung soll im Jahr 2028 enden. Obwohl die Sozialversicherungsbehörde behauptete, dass eine neue Politik bestimme, dass Menschen, die in Haft sind, keine Rente beziehen dürfen, gibt es keine solche Bestimmung im chinesischen Arbeitsrecht.

Früherer Bericht:

Zwei Frauen aus Heilongjiang verurteilt – sie hatten Transparente mit Botschaften über Falun Gong aufgehängt