Todesmeldung: Mann stirbt nach jahrelanger Verfolgung wegen seines Glaubens (Provinz Heilongjiang)

(Minghui.org) Als die fünf Jahre lange Haftstrafe von Tian Chengjun wegen der Ausübung von Falun Dafa am 18. Juni 2013 ablief, hielten die Behörden ihn noch jahrelang an einem geheimen Ort fest. Als er entlassen wurde, war er extrem schwach und ausgemergelt. Er schloss sich zu Hause ein und wagte nicht hinauszugehen, um sich mit jemandem zu treffen. Da die Polizei ihn weiterhin schikanierte, zog er zu seiner Schwester, bis er am 27. Februar 2021 an einem Herzinfarkt starb. Er war 53 Jahre alt.

Tian war aus dem Kreis Baoqing in der Provinz Heilongjiang. Er wurde am 18. Juni 2008, weniger als zwei Monate vor den damaligen Olympischen Spielen in Peking, zu Hause verhaftet. Die Behörden behaupteten, sie wollten ihn daran hindern, nach Peking zu reisen, damit er dort sich nicht für das Recht auf die Ausübung von Falun Dafa einsetzen konnte. Mehrere andere Praktizierende in der Region wurden zur gleichen Zeit verhaftet und ihre Wohnungen durchsucht.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Baoqing genehmigte Tians Verhaftung Mitte August 2008 und erhob eine Woche später Anklage gegen ihn. Er stand am 18. November im Bezirk Baoqing vor Gericht und wurde am 4. Dezember zu fünf Jahren Haft verurteilt. Zusammen mit ihm wurden sieben weitere Praktizierende verurteilt: Liu Junzhong (m), Mitte 40, und Wang Junhong (w), Mitte 30, wurden zu je zehn Jahren verurteilt. Yu Zhanhong (m) zu neun Jahren, Tian Xiaoxuan (w) zu acht Jahren und Jiang Jie (w), Mitte 30. Meng Xianguo (m), 48, und seine Frau Wang Yarong, Mitte 40, zu je sieben Jahren.

Tian wurde am 7. Mai 2009 vom Untersuchungsgefängnis des Landkreises Baoqing in das Gefängnis Lianjiangkou gebracht. Dort wurde er zu unbezahlter Arbeit gezwungen und verschiedenen Formen der Folter unterworfen.

Als seine Haftzeit am 18. Juni 2013 ablief, verlegten die Gefängnisbehörden ihn in eine andere, nicht näher bezeichnete Haftanstalt außerhalb der Stadt. Es ist nicht klar, wie lange genau er über seine Haftzeit hinaus inhaftiert war.