EU-Resolution verurteilt Zwangsentnahme von Organen bei Falun-Gong-Praktizierenden durch Chinas kommunistisches Regime

(Minghui.org) Das Europäische Parlament hat am 5. Mai 2022 eine Resolution verabschiedet, in der es seine „ernste Besorgnis“ über die anhaltende, systematische und unmenschliche Entnahme von Organen chinesischer Dissidenten, insbesondere von Falun-Gong-Anhängern, zum Ausdruck bringt.

Nachstehend der Text der Resolution (zum Vergrößern anklicken, vollständiger Text folgt):

Berichte über fortgesetzten Organraub in China

Resolution des Europäischen Parlaments vom 5. Mai 2022 zu den Berichten über den fortgesetzten Organraub in China (2022/2657(RSP))

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf seine früheren Resolutionen zu den Beziehungen zwischen der EU und China,

– unter Hinweis auf seine Resolution vom 12. Dezember 2013 zum Organraub in China,

– unter Hinweis auf die Studie mit dem Titel „Proceedings of the Workshop on Organ Harvesting in China“, (Bericht über den Workshop „Organraub in China“), die von seiner Generaldirektion Interne Politikbereiche am 12. April 2016 veröffentlicht wurde,

– unter Hinweis auf die Richtlinie 2010/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2010 über Qualitäts- und Sicherheitsmaßnahmen für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe,

– unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union von 2009, insbesondere deren Artikel 3 über das Recht auf Unversehrtheit der Person,

– unter Hinweis auf den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das von China am 4. Oktober 1988 ratifiziert wurde,

– unter Hinweis auf das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen,

– unter Hinweis auf die Erklärung von Istanbul zum Organhandel und Transplantationstourismus,

– unter Hinweis auf die 1949 von China unterzeichnete Vereinbarung über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes,

– unter Hinweis auf die Erklärung der UN-Menschenrechtsexperten vom 14. Juni 2021 zu Berichten über angeblichen Organraub bei Minderheiten in China,

– unter Hinweis auf die von seinem Unterausschuss für Menschenrechte am 29. November 2021 veranstaltete Anhörung über den Organraub in China,

– unter Hinweis auf das endgültige Urteil des Unabhängigen Tribunals für die Zwangsentnahme von Organen bei Gefangenen aus Gewissensgründen in China (China-Tribunal), das am 1. März 2020 erlassen wurde,

– gestützt auf Artikel 144 Absatz 5 und Artikel 132 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung.

A. in der Erwägung, dass die Förderung und die Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt der Beziehungen der Europäischen Union zu China stehen, und zwar im Einklang mit der Verpflichtung der Europäischen Union, diese Werte in ihrem auswärtigen Handeln aufrechtzuerhalten, und der Verpflichtung Chinas, diese Werte in seiner eigenen Entwicklung und internationalen Zusammenarbeit zu beachten;

B. in der Erwägung, dass sich die Menschenrechtslage in China seit dem Amtsantritt von Präsident Xi Jinping im März 2013 weiter verschlechtert hat; in der Erwägung, dass die chinesische Regierung den Menschenrechten und der Rechtsstaatlichkeit gegenüber zunehmend feindlich eingestellt ist;

C. in der Erwägung, dass jedes Jahr weltweit 10.000 illegale Transplantationen menschlicher Organe durchgeführt werden; in der Erwägung, dass der Handel mit menschlichen Organen nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich mehr als 1 Milliarde Euro an Gewinn einbringt;

D. in der Erwägung, dass in der Volksrepublik China die Rate der freiwilligen Organspenden aufgrund traditioneller Überzeugungen extrem niedrig ist; in der Erwägung, dass China 1984 Vorschriften erlassen hat, die die Entnahme von Organen hingerichteter Häftlinge erlaubten; in der Erwägung, dass China erklärt hat, dass es 2015 die Verwendung von Organen hingerichteter Häftlinge eingestellt und ein nationales Spendensystem eingeführt hat, ohne jedoch diese Praktik, die nach wie vor legal ist, jemals vollständig zu verbieten;

E. in der Erwägung, dass das Organtransplantationssystem in China nicht den Anforderungen der WHO in Bezug auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Organbeschaffungswege entspricht und dass sich die chinesische Regierung einer unabhängigen Prüfung des Systems widersetzt hat; in der Erwägung, dass die freiwillige und informierte Zustimmung eine Voraussetzung für eine ethische Organspende ist;

F. in der Erwägung, dass unter erzwungener Organentnahme die Tötung einer Person ohne ihre Zustimmung zu verstehen ist, damit ihre Organe entnommen und einer anderen Person transplantiert werden können; in der Erwägung, dass diese Praktik als ungeheuerlicher und nicht hinnehmbarer Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben zu betrachten ist;

G. in der Erwägung, dass der UN-Ausschuss gegen Folter und der UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ihre Besorgnis über die Vorwürfe der Organentnahme bei Gefangenen geäußert und die Regierung der Volksrepublik China aufgefordert haben, die Rechenschaftspflicht und Transparenz des Organtransplantationssystems zu erhöhen und die für Missbräuche Verantwortlichen zu bestrafen;

H. in der Erwägung, dass das China-Tribunal im März 2020 sein endgültiges Urteil verkündet hat, in dem es zu dem Schluss kommt, dass die Zwangsentnahme von Organen in ganz China seit Jahren in erheblichem Umfang betrieben wird und dass Falun-Gong-Praktizierende eine – und wahrscheinlich die wichtigste – Quelle für die Versorgung mit Organen sind; in der Erwägung, dass die chinesische Regierung sich geweigert hat, vor dem Tribunal auszusagen;

I. in der Erwägung, dass die starke Abhängigkeit von hingerichteten und lebenden Gefangenen als Quelle für Transplantationsorgane eine breite Palette von inakzeptablen Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen die medizinische Ethik mit sich bringt;

J. in der Erwägung, dass UN-Menschenrechtsexperten in ihrer Erklärung vom 10. Juni 2021 glaubwürdige Informationen darüber vorliegen, dass Häftlinge, die ethnischen, sprachlichen oder religiösen Minderheiten in China angehören, ohne ihre freie, freiwillige und auf Kenntnis der Sachlage gegründete Zustimmung medizinischen Untersuchungen, einschließlich Bluttests und Organuntersuchungen wie Ultraschall- und Röntgenaufnahmen, unterzogen wurden, die unerlässlich sind, um festzustellen, ob sie für eine Organtransplantation infrage kommen;

K. in der Erwägung, dass Menschenrechtsexperten der Vereinten Nationen die chinesische Regierung bereits 2006 und 2007 auf dieses Problem angesprochen haben; in der Erwägung, dass in den Antworten der chinesischen Regierung Daten wie Informationen über die Quellen der für Transplantationen verwendeten Organe oder Systeme für den Informationsaustausch fehlten, die bei der Identifizierung und dem Schutz von Opfern des Menschenhandels sowie bei der wirksamen Ermittlung und Verfolgung von Menschenhändlern hätten helfen können;

L. in der Erwägung, dass die chinesische Regierung den Vorwurf des Organraubs zurückgewiesen hat, insbesondere durch ihre Antwort an das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, und dass sie wiederholt und kategorisch bestritten hat, dass Falun-Gong-Anhänger wegen ihrer Organe getötet worden sind;

1. Bringt seine ernste Besorgnis zum Ausdruck über die Berichte über den anhaltenden, systematischen, unmenschlichen und staatlich geförderten Organraub bei Gefangenen in der Volksrepublik China und insbesondere bei Falun-Gong-Anhängern und anderen Minderheiten wie Uiguren, Tibetern und Christen;

2. Erinnert daran, dass China das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder Strafe bestätigt hat, das ein absolutes und nicht abdingbares Verbot von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe vorsieht;

3. Ist der Auffassung, dass die Praktik des Organraubs bei lebenden Häftlingen in der Todeszelle und bei politischen Gefangenen in der Volksrepublik China Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne von Artikel 7 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs darstellen kann; fordert die Volksrepublik China nachdrücklich auf, das Römische Statut zu unterzeichnen und ihm beizutreten;

4. Fordert die chinesischen Behörden auf, unverzüglich auf die Vorwürfe des Organraubs zu reagieren und eine unabhängige Überwachung durch internationale Menschenrechtsmechanismen, einschließlich des Büros des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, zuzulassen;

5. Äußert seine Besorgnis über das Fehlen einer unabhängigen Aufsicht darüber, ob Gefangene oder Häftlinge eine gültige Zustimmung zur Organspende geben; verurteilt das Fehlen von Informationen seitens der chinesischen Behörden zu Berichten, wonach die Familien verstorbener Häftlinge und Gefangener daran gehindert werden, ihre Leichname einzufordern;

6. Fordert die chinesischen Behörden nachdrücklich auf, die freie und informierte Zustimmung von Gefangenen oder Häftlingen zu medizinischen Untersuchungen einzuholen und zu gewährleisten und im Einklang mit internationalen Übereinkommen einen Rechtsrahmen für ein freiwilliges und transparentes Organspendesystem zu schaffen;

7. Fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Frage des Organraubs in China bei jedem Menschenrechtsdialog zur Sprache zu bringen; besteht darauf, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten den Missbrauch von Organtransplantationen in China öffentlich verurteilen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Transplantationstourismus ihrer Bürger nach China zu verhindern und ihre Bürger, die nach China reisen, über dieses Problem zu informieren;

8. Begrüßt den Besuch von Michelle Bachelet, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte über China; fordert die Vereinten Nationen nachdrücklich auf, ihre Untersuchung des Organhandels während dieses Besuchs fortzusetzen;

9. Fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, das Problem der Zwangsentnahme von Organen bei ihren Kontakten mit Drittländern anzusprechen, insbesondere mit ihren Partnern in der Golfregion, wo chinesische Transplantationszentren für „Halal-Organe“ von Uiguren und muslimischen Minderheiten in China geworben haben;

10. Fordert China auf, die Anforderungen der WHO an Transparenz und Rückverfolgbarkeit bei der Organbeschaffung vollständig zu erfüllen;

11. Fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass in ihren Abkommen und Kooperationsvereinbarungen mit Nicht-EU-Ländern, einschließlich China, in den Bereichen Gesundheit und Forschung die ethischen Grundsätze der Europäischen Union in Bezug auf Organspenden und die Verwendung von Bestandteilen und Produkten des menschlichen Körpers zu wissenschaftlichen Zwecken eingehalten werden; fordert die zuständigen Einrichtungen in den Mitgliedstaaten auf, die Bedingungen ihrer Zusammenarbeit mit chinesischen Einrichtungen in den Bereichen Transplantationsmedizin, Forschung und Ausbildung zu bewerten und zu überdenken;

12. Fordert, dass die chinesischen Behörden dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte und den Mandatsträgern der Sonderverfahren des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen offenen, ungehinderten und sinnvollen Zugang zu einem Besuch in Xinjiang gewähren; fordert die chinesische Regierung auf, mit den UN-Organisationen in dieser Angelegenheit zusammenzuarbeiten; fordert den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen nachdrücklich auf, sich vorrangig mit der Frage der Zwangsentnahme von Organen zu befassen;

13. Beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament der Volksrepublik China sowie dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte zu übermitteln.