Todesmeldung. Infolge der Folter im Gefängnis schwer erkrankt, stirbt ein Mann drei Jahre nach seiner Entlassung (Provinz Liaoning)

(Minghui.org) Zhang Guoyou, ein Einwohner des Kreises Xinbin, Stadt Fushun, Provinz Liaoning, wurde 2019 aus dem Gefängnis entlassen. Er war wegen seines Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Zum Zeitpunkt seiner Entlassung litt er unter systemischen Ödemen, Atembeschwerden und Herzproblemen. In den folgenden drei Jahren kämpfte er mit einem schlechten Gesundheitszustand und verstarb am 5. August 2022. Er war 76 Jahre alt.

Seit Beginn der Verfolgung im Jahr 1999 sind Zhang, seine Frau Li Yueqing und zahllose andere Falun-Dafa-Praktizierende ununterbrochen festgenommen, schikaniert, inhaftiert und gefoltert worden.

2015: Anzeige gegen Jiang Zemin führt zu Festnahme, Anklage und Verurteilung

Im Jahr 2015 kündigten das Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft Chinas an, dass normale Bürger als Kläger in Strafverfahren auftreten können und dass die beiden Behörden die Registrierung und Bearbeitung aller bei ihnen eingereichten Beschwerden garantieren würden. Um von ihrem Recht Gebrauch zu machen, verklagten viele Praktizierende Jiang Zemin und forderten, ihn für die Verfolgung zur Rechenschaft zu ziehen. Anstatt jedoch auf ihr Anliegen einzugehen, verhafteten und verurteilten die Behörden viele Praktizierende.

Am 26. Juni 2015 wurden Zhang und sechs weitere Praktizierende im Kreis Xinbin in der Provinz Liaoning, verhaftet, als sie zu einem Postamt in der Stadt Sankeyushu im Kreis Tonghua, Provinz Jilin (etwa 40 Kilometer entfernt) gingen, um ihre Strafanzeigen gegen Jiang einzureichen. Unter den Praktizierenden waren Zhang Fuchun sowie die Frauen Guo Qingfeng, Yan Guangling, Wang Cuilian, Deng Yuqing und Sun Xiuzhen

Polizisten brachten sie zum Polizeirevier Sankeyushu. Wang Yiguan, der Leiter der Staatssicherheitsabteilung des Kreises Tonghua, verhörte sie und schüchterte sie ein.

Am nächsten Tag durchsuchten Polizisten von Tonghua unter der Leitung eines Polizeibeamten aus Xinbin die Wohnungen der Praktizierenden. Nach einem Tag auf dem Polizeirevier wurden die Praktizierenden am Nachmittag in die Haftanstalt der Stadt Tonghua verlegt.

Zhang Guoyou und Yan Guangling wurden am 17. Juli gegen Kaution freigelassen, nachdem beide eine Kaution von 10.000 Yuan (ca. 1.420 Euro) bei der Polizei hinterlegt hatten.

Nach seiner Rückkehr nach Hause begann Zhang aufgrund der Misshandlungen, die er in der Haftanstalt erlitten hatte, Blut zu erbrechen.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Tonghua erhob am 14. Oktober 2015 Anklage gegen Zhang Guoyou (m), Zhang Fuchun (m), Deng (m) und Yan (w). Die anderen drei Praktizierenden, Guo, Wang und Sun, wurden von der Anklage freigesprochen und entlassen.

Die vier angeklagten Praktizierenden standen am 23. November 2015 im Bezirk Tonghua vor Gericht und wurden am 28. März 2016 vom Vorsitzenden Richter Yu Yang zu je drei Jahren Haft verurteilt. Zhang Guoyou und Yan, die zuvor gegen Kaution freigelassen worden waren, wurden am 31. März wieder in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Tonghua gebracht.

Um Zhang daran zu hindern, gegen das Urteil Berufung einzulegen, täuschten die Wärter der Haftanstalt ihn und brachten ihn dazu, einen Zettel zu schreiben: „Ich bin mit dem Urteil einverstanden und werde keine Berufung einlegen.“ Später kam Zhang zur Vernunft und verlangte den Zettel zurück, aber die Wärter weigerten sich, ihn zurückzugeben. Er konnte auch sein Urteil nicht mehr finden, das er für die Berufung benötigte. Um gegen die Verfolgung zu protestieren, trat er am 5. April 2016 in den Hungerstreik.

Zhang Guoyou und Deng wurden später in das Gefängnis Gongzhuling gebracht. Zhang Fuchun wurde in das Gefängnis in Jilin und Yan in das Frauengefängnis der Provinz Jilin verlegt.

Als Zhang Guoyou 2019 entlassen wurde, ging es ihm sehr schlecht; vor kurzem ist er verstorben.

Frühere Verfolgung

Zhang und seine Frau hatten 1997 angefangen, Falun Dafa zu praktizieren. Davor hustete er oft Blut und war sehr schwach. Auch seine Frau hatte viele Beschwerden, darunter Nierensteine, eine Hyperplasie der Halswirbelsäule und Ischiasbeschwerden. Beide wurden durch das Praktizieren von Falun Dafa wieder gesund.

Ein Polizeibeamter ging am 14. September 2000 um 21:00 Uhr zu Zhang nach Hause und fragte ihn, ob er noch Falun Dafa praktiziere. Zhang antwortete, dass er dank der Praxis wieder gesund sei und dass er sie nicht aufgeben wolle. Der Polizist verhaftete ihn und brachte ihn auf die örtliche Polizeiwache und von dort am nächsten Tag in eine örtliche Haftanstalt.

Während der Hälfte seiner zweimonatigen Haft wurde Zhang gezwungen, in einem nahegelegenen Dorf Reis zu ernten. Seine Frau wurde aufgefordert, eine Kaution von 1.500 Yuan (ca. 213 Euro), 500 Yuan (ca. 71 Euro) Geldstrafe und 150 Yuan (ca. 21 Euro) Lebensmittelkosten zu zahlen. Als Gegenleistung für die Freilassung ihres Mannes verkaufte sie schließlich das Vieh des Familienbetriebs.

Zhang und seine Frau wurden am 18. Februar 2002 erneut verhaftet. Jemand hatte sie angezeigt, weil sie Informationsmaterialien über Falun Dafa hergestellt hatten. Die Polizei erpresste 300 Yuan (ca. 42 Euro) von Lis Schwester und ließ das Paar dann wieder frei.

Zhang wurde am 21. Mai 2002 um 4 Uhr morgens ein weiteres Mal verhaftet. Auf dem Polizeirevier wurde er geschlagen, sodass seine Nase blutete. Er wurde in die Haftanstalt gebracht, wo der Insasse Wang Feng ihn aufforderte, die Regeln der Haftanstalt aufzusagen, was er jedoch verweigerte. Als Vergeltung trat Wang ihm in die Hüfte und schlug ihn zu Boden. Einen Monat lang war er daraufhin bewegungsunfähig.

Nach einem Monat in der Haftanstalt wurde Zhang in das Zwangsarbeitslager Wujiabaozi gebracht, wo er eine dreijährige Haftstrafe verbüßen musste. In dieser Zeit wurde er diversen Foltermethoden ausgesetzt nur, weil er in seinem Glauben an Falun Dafa standhaft blieb.

Frühere Berichte:

Provinz Liaoning: Vier Einwohner zu Gefängnis verurteilt, weil sie ehemaligen Parteichef angezeigt haben

Kreis Tonghua: Die Festnahmen verletzen die Bürgerrechte derjenigen, die Strafanzeige stellen wollen