Zwei Frauen nach Razzia zu Gefängnisstrafen von vier und acht Jahren verurteilt
(Minghui.org) Kürzlich wurden zwei Frauen wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu Gefängnisstrafen von acht und vier Jahren verurteilt. Es handelte sich um Cheng Qiaoyun und Du Chunxiang aus der Stadt Daqing, Provinz Heilongjiang.
Die beiden Frauen waren am 12. Juli 2022 bei einer Razzia festgenommen worden, von der 135 Praktizierende betroffen waren. Weitere 89 Praktizierende wurden schikaniert, insgesamt 156 Wohnungen durchsucht.
Der Polizeieinsatz fand acht Tage vor dem 23. Jahrestag des Beginns der Verfolgung von Falun Dafa, dem 20. Juli 1999, statt. Im Rahmen der Aktion sollten die Praktizierenden gezwungen werden, ihren Glauben aufzugeben. Gleichzeitig wollten die Beamten sie daran hindern, in Anbetracht des nahenden Jahrestages auf die Verfolgung aufmerksam zu machen und ihre Stimme für Falun Dafa zu erheben.
Wie ein Polizist mitteilte, war der Einsatz neun Monate lang vorbereitet worden. Praktizierende wurden überwacht und heimlich gefilmt. Das Datum der Razzia stand eine Woche vor dem Einsatz fest. Bei der Festnahme der Praktizierenden gaben die Polizisten weder ihren Namen noch die für sie zuständige Behörde oder sonstige Ansprechpartner bekannt. Es hieß, das sei ein „Staatsgeheimnis“.
Die meisten Verhaftungen erfolgten frühmorgens zwischen 5 und 7 Uhr, als die Praktizierenden noch zu Hause waren. Viele persönliche Gegenstände wurden beschlagnahmt, insbesondere Falun-Dafa-Bücher, Fotos des Begründers von Falun Dafa, Laptops, Mobiltelefone sowie Flyer, die der Aufklärung der Bürger über die Verfolgung dienten. All dies nutzte die Polizei als Beweise, um die Praktizierenden hinter Gitter zu bringen.
Neben Chen und Fu wurden inzwischen noch zwei weitere Frauen zu Gefängnisstrafen verurteilt: Tang Zengye zu zweieinhalb und Li Dongju zu fünfeinhalb Jahren.
Rückblick auf Chengs Verfolgung
Die etwa 63-jährige Cheng war früher Immobilienverwalterin. Am 22. Juli 1999, zwei Tage nach Beginn der Verfolgung, suchte sie die Provinzregierung von Heilongjiang auf, um sich für Falun Dafa auszusprechen. Die Polizei nahm sie daraufhin für mehrere Stunden in Gewahrsam. Im Oktober 1999 wurde Cheng an ihrem Arbeitsplatz 28 Tage lang einer Gehirnwäsche unterzogen. Ihr Vorgesetzter nahm die für Jahresende geplante Gehaltserhöhung zurück.
Am 28. Februar 2000 wurde Cheng auf dem Weg nach Peking verhaftet, wo sie erneut für Falun Dafa eintreten wollte. Beamte sperrten sie in einen Metallkäfig und brachten sie zurück nach Daqing. Einen Monat saß sie im Untersuchungsgefängnis.
Im Juni 2000 wandte sich die Praktizierende abermals an die Provinzregierung, um zu petitionieren. Infolgedessen setzten Beamte sie unter Druck und erpressten von ihr 4.000 Yuan (etwa 550 Euro). Tage später, am 18. Juni, forderte der Arbeitgeber im Beisein von Polizisten Cheng auf, eine Garantieerklärung abzugeben. Da sie Falun Dafa nicht aufgeben wollte, unterzog man sie drei Monate lang einem weiteren Gehirnwäscheverfahren. Für Essen und die „Schulung“ musste sie am Ende 1.975 Yuan (etwa 270 Euro) zahlen.
Unter dem Druck der Verfolgung ließ sich Chengs Mann scheiden.
Im Dezember 2000 reiste sie erneut nach Peking. Als Polizisten Cheng festnahmen, weigerte sie sich, ihre Identität preiszugeben. Die Beamten brachten sie in die Haftanstalt des Kreises Jianping in der Provinz Liaoning, wo sie fast zwei Monate blieb. Aus Protest gegen die Verfolgung trat sie in Hungerstreik und wurde einer Zwangsernährung unterzogen. Bevor die Familie sie mit nach Hause nehmen durfte, musste sie 1.700 Yuan (etwa 230 Euro) zahlen.
Im Zeitraum Februar bis November 2000 erhielt Cheng keinen Lohn. Stattdessen forderte ihr Arbeitgeber eine Zahlung von 7.500 Yuan (etwa 1.020 Euro). Im Dezember 2000 sollte Cheng eine Abfindung erhalten, weil sie sich bereit erklärt hatte, in den Vorruhestand zu gehen. Der Parteisekretär des Betriebes, Miao Hongcai, verlangte jedoch zunächst von ihr, dass sie 20.000 Yuan (etwa 2.730 Euro) einzahlt.
Außerdem stand Cheng noch eine Zahlung aus dem Vorsorgefonds zu – ein vom Arbeitgeber geförderter Fonds, der von den Angestellten für den Kauf von Häusern beansprucht werden konnte. Sobald das Arbeitsverhältnis endete, bekommen Arbeitnehmer den ihnen zustehende Restbetrag überwiesen. Bei Cheng war dies nicht der Fall. Ihr Arbeitgeber behielt den im April 2001 fälligen Betrag ein und forderte von Chen 5.200 Yuan (etwa 7.000 Euro). Diese waren als Ausgleich für die Reisekosten ihrer Kollegen gedacht, die nach Peking und dann wieder zurückgefahren waren, um Cheng nach ihrer Festnahme in die Heimat zu holen.
Nur einen Monat später fuhr Cheng mit anderen Praktizierenden aufs Land, um die Menschen dort über die Verfolgung von Falun Dafa zu informieren. Sie wurde verhaftet und mehr als 30 Tage in der Haftanstalt Daqing gefangen gehalten. Ihr Protest mit Hungerstreik zog eine Zwangsernährung nach sich, welche die Wärter zunächst jeden dritten Tag einmal, dann einmal täglich und später zweimal täglich durchführten. Nach 26 Tagen Folter war Cheng abgemagert und stand an der Schwelle des Todes. Aus Angst, sie könnte in der Haftanstalt sterben, forderten die Wärter ihre Familie auf, die Praktizierende abzuholen.
Wenige Tage später wollte die Polizei Cheng erneut zu Hause verhaften. Um der Verfolgung zu entkommen, tauchte sie unter und verließ ihre Heimat. Kurze Zeit später geriet sie erneut in die Hände der Polizei, die sie in ihrer Mietwohnung festnahmen. Während des Verhörs wurde sie geschlagen. Später verhängte ein Gericht gegen die Praktizierende zwei Jahre Haft, die sie im Frauengefängnis der Provinz Heilongjiang verbüßen musste. Die Wärter setzten Cheng unter Druck, damit sie ihren Glauben abschwört. Da sie sich weigerte, befand sie sich häufig in Isolationshaft.
Am 27. Mai 2004 lief Chengs Haftzeit ab. Die Behörden verlegten sie daraufhin in eine Gehirnwäsche-Einrichtung und später in ein Gefängnis sowie ein Drogenrehabilitationszentrum, wo sie in Isolationshaft gesperrt wurde. Einmal fesselten die Wärter sie so fest, dass ihre Glieder taub waren.
Ein anderes Mal fixierten die Wärter Cheng mit Handschellen an einem Stuhl, wobei die Arme hinter dem Rücken gefesselt wurden. Zudem trug sie Fußfesseln, die ihre Füße einschnürten und an den Stuhlbeinen befestigt waren. Die Schmerzen waren unerträglich. Chen glaubte, ihr Körper würde auseinandergerissen. Sie zitterte und dachte, sie müsse ersticken. Als sie losgebunden wurde, konnte sie sich nicht mehr bewegen.
Durch die Folter verlor Cheng jegliche Wahrnehmung. Sie verspürte keinen Hunger, selbst wenn sie nichts gegessen hatte. Als sie dem Tode nahe war, wurde sie freigelassen.
Frühere Verfolgung von Du
Die etwa 65-jährige Du arbeitete früher im Bohrforschungsinstitut Daqing. Sie erkrankte an Brustkrebs, die zur Amputation der linken Brust führte. Außerdem litt sie an Blasen- und Harnröhrenentzündung sowie Gebärmuttersenkung. Im März 1997 begann sie, Falun Dafa zu praktizieren. Nach nur einem Monat erholte sie sich von ihren Beschwerden. Die geplante Entfernung der rechten Brust konnte abgesagt werden.
Aufgrund der Verfolgung wurde Du wegen ihres Glaubens viermal verhaftet und zweimal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Sie erkrankte an Tuberkulose und Bluthochdruck. Durch die im Gefängnis erlittene Folter wurde sie invalide.
Früherer Bericht:
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