Kein Besuchsrecht – wegen seines Glaubens unter strenger Beobachtung

(Minghui.org) Die Familie befürchtet, dass Deng Yulin im Gefängnis misshandelt oder gefoltert werden könnte. Seit seiner Aufnahme im Gefängnis im September 2021 wird jeglicher Kontakt mit den Angehörigen unterbunden.

Deng lebt in der Stadt Benxi, Provinz Liaoning. Er wurde am 23. Mai 2019 festgenommen, weil er Informationsmaterialien über Falun Dafa verteilt hatte und jemand ihn deswegen angezeigt hatte. Am 4. September 2020 verurteilte das Kreisgericht Huanren den Praktizierenden zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.600 Euro). Seine Berufung wurde am 17. November 2020 vom Amtsgericht Benxi zurückgewiesen.

Im Oktober 2021, einen Monat nach Dengs Einlieferung ins Gefängnis, beauftragte der Aufseher der neunten Abteilung, Zhang Xue, zwei Wärter damit, Deng zu schlagen. Mehrfach pochte seine Familie auf ihr Besuchsrecht. Schließlich teilte man den Angehörigen mit, dass sie zunächst ein Schreiben der örtlichen Polizei vorlegen müssten. Diese solle bestätigen, dass die Angehörigen nicht Falun Dafa praktizieren. Bis dato gilt eine Kontaktsperre. Deng darf seine Familie weder anrufen noch schreiben. Die Familie darf auch kein Bargeld für ihn einzahlen, mit dem er Dinge des täglichen Bedarfs kaufen könnte.

Als das Gefängnis das Besuchsrecht verweigerte, warf die Familie den Gefängniswärtern vor, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Am 12. Mai 2022 reichte Dengs Verwandschaft eine Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft der Provinz Liaoing ein. Sechs Tage später erhielt die Familie die Mitteilung, dass der Fall an die Staatsanwaltschaft Jinzhou abgegeben worden war. Innerhalb von sieben Werktagen würde sich diese mit den Angehörigen in Verbindung setzen.

19 Tage später, am 6. Juni, ging bei der Familie eine Textnachricht der Staatsanwaltschaft Jinzhou ein. Es hieß, der Fall sei an die Staatsanwaltschaft des Unterbezirks von Jinzhou weitergeleitet worden. Erneut wurde eine Antwort binnen sieben Tagen in Aussicht gestellt.

Nach zwölf Tagen, am 18. Juni, ging bei der Familie ein auf den 15. Juni datiertes Schreiben der Staatsanwaltschaft des Unterbezirks von Jinzhou ein. Diese erklärte ihre Zuständigkeit für den Fall. In drei Monaten sollte die Familie über den aktuellen Stand weiter unterrichtet werden.

Am 27. Juni rief Deng seine Familie an und sagte, dass es ihm gut gehe. Fünf Minuten dauerte das Gespräch.

Die Disziplinarkommission des Gefängnisses Jinzhou, bei der die Familie ebenfalls eine Beschwerde eingereicht hatte, rief am 15. Juli an. Die Kommission war zu dem Schluss gekommen, dass der Aufseher Zhang nicht gegen das Gesetz verstoßen habe. Wenn die Angehörigen etwas gegen diese Entscheidung einzuwenden hätten, könnten sie Beschwerde einreichen.

Die Familie stellte sich auf den Standpunkt, dass das von Zhang verweigerte Besuchsrecht nicht gesetzkonform sei. Als sie nach dem Namen des Kommissionsmitglieds, der sie angerufen hatte, fragten, verweigerte der Anrufer eine Auskunft. „Das ist unsere Antwort auf Ihr Anliegen“, erklärte er.

Am 23. Juli rief Deng erneut bei seiner Familie an. Als sie ihm von der Antwort der Kommission erzählten, beendete ein Wärter das Gespräch, das gerade mal zwei Minuten gedauert hatte.

Am 28. Juli 2022 wandte sich die Familie an die Gefängnisverwaltung der Provinz Liaoning und beschwerte sich über das abrupte Ende des Telefonats durch den Wärter. Sie fragte nach dem aktuellen Sachstand der zwei Monate zuvor eingereichten Beschwerde gegen den Aufseher Zhang. Als Antwort bekam sie zu hören, dass sie Geduld haben und warten müsse.

Einen Tag später rief die Behörde zurück. Die Beschwerde war zur Untersuchung an die zuständige Abteilung weitergeleitet worden, hieß es. Außerdem teilten die Beamten mit, dass nur Dengs Kind mit ihm sprechen dürfe. Als ein volljähriger Verwandter ans Telefon ging, legte der Wärter wieder auf. Die Behörden meinten, dass Deng in Sicherheit und keinerlei Gefahr ausgesetzt sei.

Im März und April 2023 riefen Dengs Angehörige mehrfach im Gefängnis an und pochten auf ihr Besuchsrecht. Jedes Mal wurden sie mit der Begründung abgewiesen, dass Deng unter strenger Beobachtung stehe, weil er noch immer an Falun Dafa festhalte.

Es ist nicht klar, ob die Staatsanwaltschaft des Unterbezirks von Jinzhou jemals eine Entscheidung über die Beschwerde der Angehörigen getroffen hat.

Am 22. Mai 2023 soll Dengs Freilassung erfolgen. Seine Familie befürchtet, dass er gefoltert worden sein könnte. Bevor Deng nicht wieder zu Hause ist, hat die Familie keine Ruhe.

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