61-Jährige legt gegen Fehlurteil Berufung ein

(Minghui.org) Eine 61-Jährige hat Berufung eingelegt, nachdem sie wegen ihres Glaubens an Falun Dafa zu drei Jahren Haft verurteilt worden war.

Lin Jianping lebt in der Stadt Qixia, Provinz Shandong. Sie wurde am 6. Februar 2022 direkt vor der lokalen Polizeiwache verhaftet, weil sie mit einem Beamten über Falun Dafa sprach. Die Haftanstalt Mouping nahm sie wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes nicht auf. Zwar wurde Lin noch am selben Tag freigelassen, aber für ein halbes Jahr unter Hausarrest gestellt. Am 21. Oktober erhob die Staatsanwaltschaft Qixia Anklage wegen „Untergrabung der Strafverfolgung durch eine Sekte“ – so die Standard-Anklage, mit der Praktizierende in China zu Freiheitsstrafen verurteilt werden.

Am 19. Dezember 2022 fand Lins Anhörung vor dem Gericht Qixia statt. Sie warf dem Staatsanwalt vor, zu Unrecht Anklage erhoben zu haben, während die Polizei Beweise gefälscht habe.

Am 28. März 2023 erhielt Lin die Mitteilung, dass sie ihr Urteil am nächsten Tag vom Gericht abholen könne. Als sie dort ankam, erfuhr sie, dass sie zu drei Jahren Haft und 5.000 Yuan (etwa 650 Euro) Geldstrafe verurteilt worden war.

Im Urteil war ausgeführt, dass Lin mit der Polizei über Falun Dafa gesprochen hatte. Ihre Aussage, dass es keine Rechtsgrundlage für die Verfolgung gebe und dass Falun Dafa nicht auf der Liste der Sektenorganisationen stehe, fehlten hingegen. Immer wieder hatte sie vor ihrer Verurteilung die Polizisten, den Staatsanwalt sowie den Richter aufgefordert, ihr die Rechtsgrundlage für die Verfolgung zu nennen, aber ohne Erfolg. Der Richter hatte auch im Urteil nicht ausgeführt, dass kein Zeuge vor Gericht erschienen und befragt werden konnte und dass kein Beamter die angeblichen Beweise der Anklage beglaubigt hatte.

Lin legte Berufung ein. Sie fordert nun, dass das Berufungsgericht prüft, wie die Polizei sie verhört und ihre Aussage gefälscht hatte – darunter Angaben, die sie nie gemacht, und ein Drogentest, dem sie sich zu keiner Zeit unterzogen hat.

Einmal mehr führte Lin auch in ihrer Berufungsschrift aus, dass es für die Verfolgung keinerlei Rechtsgrundlage gebe. Die gegen sie erhobenen Vorwürfe seien von keinem chinesischen Gesetz gerechtfertigt. Die Regierung habe Falun Dafa nicht als Straftatbestand eingestuft und auch das frühere Verbot von Falun-Dafa-Literatur sei bereits im Jahr 2011 vom Presseamt aufgehoben worden.

Beteiligt an der Verfolgung:

Han Liguang, Vorsitzender Richter: +86-18596132061Liu Yonghua, RichterWu Dejian, RichterZhang Hongyan, Justizbeamter

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