70-Jährige während jahrelanger Haft misshandelt und gefoltert
(Minghui.org) Nachdem eine 70-jährige Frau aus der Stadt Chuxiong in der Provinz Yunnan 3,5 Jahre lang immer wieder gefoltert worden war, weil sie ihren Glauben an Falun Dafa nicht aufgegeben hatte, wurde sie schließlich im Dezember 2022 freigelassen. Jetzt, mehr als sechs Monate nachdem Wang Meiling nach Hause zurückgekehrt ist, leidet sie immer noch unter anhaltenden Rücken- und Kopfschmerzen. Oft ist sie lethargisch und fühlt sich schläfrig.
Wie Wang berichtet, taten die Wärter und Insassen des zweiten Frauengefängnisses der Provinz Yunnan alles, um ihr das Leben schwer zu machen und um sie zu zwingen, ihrem Glauben abzuschwören, der seit 1999 vom chinesischen kommunistischen Regime verfolgt wird.
Sie verabreichten ihr unbekannte Medikamente, besprühten ihre Augen mit Chiliwasser und attackierten sie körperlich. Sie war Ende 60, als sie im Gefängnis saß. Dennoch musste sie schwere Arbeiten verrichten, und das ohne Toilettenpausen. Die Wärter rationierten auch ihr Trinkwasser und erlaubten ihr nur beschränkt, ihr Geschirr und ihre Wäsche zu waschen. Während sie im Gefängnis saß, wurden Ihre Renten- und Krankenversicherungsbezüge (als Teil ihrer Altersversorgung) ausgesetzt.
Zusammenfassung der Verfolgung
Wang, geboren 1953, lebt in der Stadt Chuxiong und ist eine pensionierte Buchhalterin eines örtlichen Unternehmens für Kolbenbolzen. Im Februar 1999 lernte sie Falun Dafa kennen. Fünf Monate später begann die Verfolgung. Weil sie ihren Glauben aufrechterhielt, musste sie zahlreiche Festnahmen, Schikanen und Inhaftierungen erleben.
Vor ihrer letzten Inhaftierung kam sie 2002 für drei Jahre in ein Zwangsarbeitslager und ihre Haftzeit wurde dann noch um weitere acht Monate verlängert, da sie Falun Dafa nicht aufgegeben hatte. 2011 war sie für drei Jahre in einem Gefängnis eingesperrt. Nachfolgend berichten wir über die Einzelheiten ihrer jüngsten Verhaftung und Folter im Gefängnis.
Verhaftung und Hausdurchsuchung
Als Wang am Morgen des 21. Juni 2019 vom Einkaufen nach Hause kam, entrissen ihr acht Zivilbeamte, die vor ihrer Wohnung warteten, ihre Handtasche und ihre Schlüssel und drangen gewaltsam in ihre Wohnung ein. Einer von ihnen fuchtelte mit einem leeren Durchsuchungsbefehl vor ihrer Nase herum. Die Beamten behaupteten, dass jemand Wang angezeigt habe, weil sie Flyer über Falun Dafa verteilt habe. Ihr Computer, Falun-Dafa- Bücher, Flyer, DVDs und Banknoten, die mit Informationen über Falun Dafa bedruckt waren, wurden beschlagnahmt.
Als die Polizei sie nach der Razzia die Treppe hinunterzerrte, rief sie aus Protest „Falun Dafa ist gut“. Daraufhin klebten ihr die Beamten den Mund zu.
Verhöre und verweigerte Besuche während der Haft
Die Polizisten brachten Wang zum Verhör in die Polizeiwache Xicheng, wo sie sich weigerte, Fragen zu beantworten. Am Nachmittag wurde sie auf die Polizeiwache Niujiezhuang verlegt. Als ein Beamter von ihr verlangte, eine Liste mit beschlagnahmten Gegenständen zu unterschreiben, lehnte sie das ab, denn sie konnte nicht überprüfen, was ihr abgenommen worden war. Die Polizisten fotografierten sie, brachten sie zur körperlichen Untersuchung ins Krankenhaus und überführten sie noch am selben Abend in die Haftanstalt der Stadt Kunming.
Zwei Beamte der Polizeiwache Niujiezhuang kamen mehrfach in die Haftanstalt, um Wang zu verhören. Dabei beschimpften sie sie, als sie sich weigerte, Fragen zu beantworten.
Die Wärter der Haftanstalt zwangen sie, immer wieder in die Hocke zu gehen und wieder aufzustehen. Am dritten Tag fiel sie aufgrund des erhöhten Blutdrucks in Ohnmacht.
Wangs Familie hatte kurz nach ihrer Verhaftung einen Anwalt für sie engagiert. Doch als der Anwalt sie im Juli in der Haftanstalt besuchen wollte, erlaubten ihm die Wärter das nicht. Sie behaupteten, ihr Fall sei etwas Besonderes.
Als die Familie bei der Aufsichtsbehörde der Haftanstalt eine Beschwerde einreichte, schüchterte die Polizei sie ein und verlangte von ihnen aufzuhören, ihnen „Ärger“ zu bereiten. Doch die Familie gab nicht nach. Der Anwalt durfte Wang erst im August [zum ersten Mal] besuchen.
Prozess und Haftstrafe
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Wuhua klagte Wang am 17. Oktober 2019 an und beschuldigte sie, „eine Sektenorganisation benutzt zu haben, um die Strafverfolgung zu sabotieren“, der Standardvorwand, um Falun-Dafa-Praktizierende in China zu kriminalisieren.
Kurz nach der Anklageerhebung rief ein Beamter des Bezirksgerichts Wuhua ihre Familie an und fragte, ob sie einen Anwalt für sie beauftragen wollten. Die Familie erkundigte sich, ob sie als ihr nicht-anwaltlicher Verteidiger fungieren dürfe und der Beamte bejahte. Doch als die Familie ihren Antrag einreichte, forderte der Vorsitzende Richter Qin Xiaoying sie auf, den Nachweis zu erbringen, dass sie keine Vorstrafen haben, was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Trotzdem ging die Familie zur Polizeiwache Xicheng, um einen solchen Nachweis zu beantragen, wo sich der Beamte weigerte, ihn auszustellen. Der Richter lehnte daher den Antrag der Familie, Wang zu vertreten, ab.
Wangs Anwalt und ihre Familie beantragten zwischen August und Oktober 2020 dreimal ihre Freilassung gegen Kaution. Der Richter lehnte den Antrag die ersten beiden Male ohne Angabe von Gründen ab. Beim dritten Mal verneinte der Richter dies mit der Begründung, dass sie nach ihrer Freilassung möglicherweise nicht mehr vor Gericht erscheinen würde.
Der Anwalt forderte den Richter während eines Treffens vor der Verhandlung am 13. November 2020 auf, Wang gegen Kaution freizulassen, was ihm jedoch wieder verweigert wurde.
Stunden vor Wangs Anhörung am 19. November 2020 wurde sie für einen Bluttest und einen COVID-19-Test in das Krankenhaus Xinhua gebracht und von dort in den Gerichtssaal, ohne frühstücken zu dürfen.
Ihr Anwalt forderte den Richter auf, sich zu entschuldigen, weil er in mehreren Bereichen gegen das Gesetz verstoßen habe: 1) Wang war 13 Monate lang inhaftiert gewesen. Das ging weit über die mögliche 3-Monats-Grenze hinaus. Und es gab auch kein offizielles Verfahren zur Verlängerung der Haft; 2) Der Richter hatte den Antrag des Anwalts auf Wangs Freilassung gegen Kaution grundlos abgelehnt; 3) Der Richter hatte dem Anwalt nicht erlaubt, ihre Fallunterlagen vor der Anhörung zu fotokopieren.
Der Richter war damit jedoch nicht einverstanden und fuhr einfach mit der Anhörung fort.
Der Staatsanwalt legte während der Anhörung keinerlei Beweise vor, und es erschien auch kein einziger Zeuge zu einem Kreuzverhör vor Gericht. Er beantragte, Wang zu einer schweren Strafe zu verurteilen, weil sie eine „Wiederholungstäterin“ sei, da sie zuvor eine Haftstrafe im Arbeitslager und eine Gefängnisstrafe wegen Praktizieren von Falun Dafa verbüßt hatte. Der Richter verkündete am 23. November Wangs Urteil: 3,5 Jahre Haft und eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 640 Euro).
Wang legte beim Mittleren Gericht der Stadt Kunming Berufung ein. Ihre Familie beantragte erneut, sie zu vertreten, und verlangte, dass das Gericht eine öffentliche Anhörung über ihren Berufungsfall abhielt. Yang Qiang, der Vorsitzende Richter des Berufungsgerichts, ordnete ebenfalls an, dass die Familie Beweise vorlegen müsse, dass sie nicht vorbestraft seien. Yang sagte, dass man ihnen selbst mit den Nachweisen immer noch das Amt der nicht-anwaltlichen Verteidigung versagen könne, besonders wenn sie selbst Falun Dafa praktizierten.
Die Familie reichte eine Beschwerde gegen Yang sowohl bei der Staatsanwaltschaft der Provinz Yunnan als auch bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Kunming ein und forderte Yang auf, seine Entscheidung zurückzunehmen. Keine der Behörden reagierte auf die Beschwerde. Ohne eine Anhörung abzuhalten, entschied das mittlere Gericht am 21. April 2021, Wangs ursprüngliches Urteil aufrechtzuerhalten.
Im Gefängnis gefoltert
Wang wurde am 19. Mai 2021 in das zweite Frauengefängnis der Provinz Yunnan gebracht. In den ersten zwei Wochen isolierten die Wärter sie in der 8. Abteilung und verlangten von ihr, die Gefängnisregeln auswendigzulernen und Erklärungen zu schreiben, in denen sie ihrem Glauben abschwört, was sie jedoch verweigerte. Stattdessen schrieb sie darüber, wie sie von Falun Dafa profitiert hatte und wie das chinesische kommunistische Regime die Praktizierenden verfolgt.
Nachdem Wang in die 9. Abteilung verlegt worden war, wies ein Wärter zwei Gefangene (Kollaborateure) an, sie rund um die Uhr zu bewachen. Die Kollaborateure schrieben ihr vor, wann sie sich morgens waschen und auf die Toilette gehen durfte, denn die Praktizierenden durften sich nicht treffen und mussten sich bei der Benutzung bestimmter Einrichtungen abwechseln.
Nachdem sie vom Abwasch zurückkam, musste sie von 6 bis 21 Uhr still auf einem kleinen Hocker sitzen. Das Sitzen in dieser Position führte zu Schädigung ihres unteren Rückens und ihrer Beine, so dass die Gesäßmuskulatur beeinträchtigt wurde. Sie durfte nur dreimal am Tag auf die Toilette gehen, nämlich genau um 10.30 Uhr, 14 Uhr und 16 Uhr. Die Kollaborateure sagten zu ihr, dass sie sich in Notfällen eben in die Hose erleichtern müsse.
Wang bekam jeden Tag nur vier Tassen Trinkwasser (insgesamt weniger als 1 Liter) und musste darauf vertrauen, dass ihr die Kollaborateure etwas zu Essen gaben. Sie musste alles aufessen, was und wie viel Essen man ihr auch brachte.
Nach der Sitz-Folter zwangen die Wärter sie, morgens an den körperlichen Ertüchtigungen teilzunehmen, bei denen sie marschieren oder rennen musste, obwohl sie fast 70 Jahre alt war.
Strenges Management
Zwei Monate später wurde Wang unter das sogenannte „strenge Management“ gestellt, weil sie sich immer noch weigerte, ihrem Glauben abzuschwören. Die Trainingseinheiten wurden dann von morgens auf nachmittags verlegt, um sie der sengenden Sonne auszusetzen. Wenn kein „Training“ angesagt war, musste sie von 5.40 Uhr bis 22 Uhr auf einem kleinen Hocker sitzen.
Ran Tao, der Leiter der 9. Abteilung, der für die Verfolgung von Falun-Dafa-Praktizierenden zuständig war, schrie Wang an: „Ihr alle, die ihr hierherkommt, seid Kriminelle! Du hast nur die Möglichkeit, dich schuldig zu bekennen und dich zu ändern! Du hast nicht die Wahl, Falun Gong nicht aufzugeben. Ich bin hier, um Falun Gong zu eliminieren!“
Wang versuchte, Ran zu erklären, dass das Praktizieren von Falun Dafa nicht gesetzwidrig ist und dass Falun Gong auf der ganzen Welt verbreitet worden ist, aber nur in China verfolgt wird. Ran warnte sie, dass man alle möglichen Methoden habe, „euch in Ordnung zu bringen“.
Eine Wärterin namens Wang Xin verleumdete Falun Dafa während einer körperlichen Ertüchtigung im Juli 2021 und Wang versuchte, sie davon abzuhalten. Wang Xin besprühte dann Wangs Augen mit Chiliwasser und erlaubte ihr nicht, sich danach die Augen zu waschen.
Die Wärter ließen Wang nur einmal pro Woche duschen und ihre Unterwäsche und Socken waschen. Dafür hatte sie nur sieben Minuten Zeit. Sie durfte zweimal im Monat Wäsche waschen und alle zwei Monate ihr Bettzeug waschen. Jeden Abend bekam sie nur wenig kaltes Wasser, um sich die Zähne zu putzen und ihren Mundschutz, ihr Gesicht und ihre Füße zu waschen.
Eines Tages im Oktober hatte Wang hohen Blutdruck und ihr war schwindelig. Daher weigerte sie sich, zum Training zu gehen. Ein Wärter ließ sie eine Erklärung schreiben, in der sie versprach, der Geschäftsleitung zu gehorchen. Seitdem durfte sie jeden Tag einen zusätzlichen Becher Wasser trinken und durfte sich waschen und auf die Toilette gehen, wenn sie sich bei den Wärtern meldete.
Einmal verbot ihr eine Wärterin absichtlich, die Toilette zu benutzen, als sie es nötig brauchte. Sie ging trotzdem, weil sie es nicht länger aushalten konnte. Dann rief der Leiter sie in sein Büro und hielt ihr vor, dass sie gegen die Regeln verstoßen habe. Er drohte ihr, sie wieder unter strenges Management zu stellen.
Einreichen eines Beschwerdebriefes
Im Dezember 2021 erhielt Wang von der Staatsanwaltschaft der Provinz Yunnan eine Antwort auf ihren Beschwerdebrief, den sie im August aus dem Gefängnis geschrieben hatte. Sie hatte in dem Schreiben erklärt, dass sie keine Straftat begehe, indem sie das Recht auf ihren Glauben wahrnehme. Die Staatsanwaltschaft der Provinz teilte ihr mit, dass ihr Fall an die Staatsanwaltschaft der Stadt Kunming weitergeleitet worden sei. Die Staatsanwaltschaft dort erklärte Wangs Familie, dass sie ihren Fall nicht annehmen werde.
Einkäufe eingeschränkt
Zusätzlich zu der körperlichen Verfolgung schränkten die Wärterinnen auch den Kauf von Dingen des täglichen Bedarfs als eine Art „sanfte Folter“ ein. Jede [Praktizierende], die unter strengem Management stand, durfte nur 100 Yuan (etwa 13 Euro) pro Monat für Dinge des täglichen Bedarfs ausgeben, nicht jedoch für Lebensmittel.
Vor jedem Einkauf musste die Praktizierende einen Antrag ausfüllen und in dem Antrag musste sie schreiben, dass sie durch das Praktizieren von Falun Dafa gegen das Gesetz verstoßen habe. Ohne diese Erklärung würde der Wärter den Antrag ablehnen. Mit anderen Worten, eine standhafte Praktizierende konnte niemals das Nötigste wie Papiertaschentücher oder Damenbinden einkaufen. Als Wang unter strengem Management stand, musste sie einen Monat lang die benutzten Taschentücher von anderen Gefangenen verwenden.
Wärter stiften Kollaborateure an, Praktizierende rund um die Uhr zu misshandeln
Die Kollaborateurinnen kamen auf die verschiedensten Ideen, um die Praktizierenden zu foltern. Sie wollten sich bei den Wärterinnen beliebt machen, um Punkte zur Verkürzung ihrer Gefängnisstrafen zu sammeln. Sie beschimpften die Praktizierenden oder machten ihnen den Alltag so schwer wie möglich.
Die Kollaborateurinnen, die Wang bewachen sollten, meldeten es nicht bei der Wärterin, wenn Wang außerhalb der vorgesehenen Zeiten auf die Toilette musste. Sie zögerten es so lange wie möglich hinaus. Und wenn sie endlich auf die Toilette gehen durfte, liefen sie hinterher und schrien sie an, sie solle sich beeilen. Das belastete sie psychisch und führte zu abnormalem Wasserlassen und Stuhlgang.
Während der geplanten wöchentlichen Duschzeit machten es die Kollaborateurinnen genauso. Sie schrien sie an und sagten, dass ihre Zeit abgelaufen sei oder sie zu viel Wasser verbraucht habe, das von ihrer nächsten Duschzeit abgezogen werden müsse. Sie geriet in Panik und konnte weder duschen noch ihre Unterwäsche richtig waschen.
Eines Nachts im Oktober 2021 durfte Wang sich nicht waschen, bevor alle anderen fertig waren. Während sie sich wusch, fingen die Insassen an, sie zu beschimpfen und beschuldigten sie, sich so spät zu waschen und sie beim Schlafen zu stören.
Am nächsten Tag trat Wang in Hungerstreik, um gegen die Verfolgung zu protestieren. Sie bemerkte, dass das Trinkwasser, das ihr die Kollaborateure gaben, komisch schmeckte. Mehrere Tage lang fühlte sie sich ganz furchtbar und schläfrig, nachdem sie das Wasser getrunken hatte. Dann fand sie heraus, dass die Kollaborateure das Wasser immer erst einem Wärter gaben, bevor sie es ihr gaben. Da wurde ihr klar, dass der Wärter eine giftige Substanz hinzugefügt haben musste. Deshalb weigerte sie sich, weiter dieses Wasser zu trinken. Die Kollaborateurinnen hörten dann damit auf und ihr Schwindel verschwand.
An einem Wochenende schubste eine der Kollaborateurinnen Wang absichtlich, während sie Wäsche wusch. Sie stürzte und verletzte sich am Rücken, was ihre Rückenschmerzen verschlimmerte.
Eine der Kollaborateurinnen, die im Februar 2022 beauftragt wurden, Wang zu überwachen, war eine Drogenhändlerin aus Myanmar. Sie gab Wang im Winter kein heißes Wasser, obwohl die Wärterin damit einverstanden war. Einmal erzählte sie Wang, dass sie nach ihrer Freilassung jeden Praktizierenden, der ihr begegnen würde, bei der Polizei anzeigen werde. Die andere Kollaborateurin wurde leicht gewalttätig gegen Wang, auch wenn sie nur um einen Becher Wasser bat.
Im Juni sollten zwei weitere Kollaborateurinnen Wang beobachten. Sie zwangen sie, in die Hocke zu gehen oder sich zu bücken, um die Zelle zu waschen und zu reinigen, da sie wussten, dass sie Bluthochdruck und starke Rückenschmerzen hatte. Wenn sie dazu nicht in der Lage war, beschimpften sie sie. Als Wang versuchte, sie den Wärtern zu melden, stießen sie sie zu Boden.
Jahrelang stachelten die Wärterinnen absichtlich den Hass der Häftlinge gegen die Praktizierenden an, indem sie die Häftlinge in die Folter der Praktizierenden verwickelten. Einige Insassen beschuldigten die Praktizierenden, ihnen Leid zu verursachen, weil sie ihren Glauben nicht aufgaben.
Verschärfung der Verfolgung vor der Freilassung
Ein paar Monate bevor Wang freigelassen wurde, verlangte eine Kollaborateurin von ihr, eine Garantieerklärung zu schreiben, in der sie versprach, dass sie nach ihrer Freilassung nicht mehr Falun Dafa praktizieren oder mit anderen Praktizierenden Kontakt aufnehmen würde. Weil Wang sich weigerte, die Erklärung zu schreiben, drohte die Kollaborateurin, es ihr sehr schwer zu machen, auf die Toilette zu gehen, ihr Geschirr abzuwaschen, Trinkwasser zu holen oder Wäsche zu waschen. Einmal nahm die Kollaborateurin absichtlich sehr viel von einem scharfen Gericht und zwang die Praktizierende, es aufzuessen.
Die Gefängnisleitung verteilte vor dem Mittherbstfest im September 2022 Mondkuchen und Früchte. Die Kollaborateurinnen nahmen sie Wang weg, auch die kleine Süßigkeit, die sie hatte. In den nächsten Tagen bekam sie zu ihren Mahlzeiten nur Reis, aber ohne Teller. Nachdem sie das bei der Hauptwärterin gemeldet hatte, rächten sich die Kollaborateurinnen, indem sie sie nicht zum Abwaschen rausließen.
Durch all die Misshandlungen verschlechterte sich Wangs Gesundheitszustand. Sie litt nicht nur unter Bluthochdruck und Rückenschmerzen, sondern entwickelte auch Brustschmerzen, Inkontinenz und häufigen Harndrang. Als sie sich weigerte, die vom Gefängnis zur Verfügung gestellten Medikamente zu nehmen (weil sie befürchtete, dass sie wieder giftige Substanzen enthalten könnten), wollte der Gefängnisarzt, dass sie einen Haftungsausschluss unterschreibt, der besagt, dass sie für alles, was ihr passiert ist, selbst verantwortlich sei. Sie schrieb im Haftungsausschluss: „Als ich [zum ersten Mal] ins Gefängnis kam, war ich vollkommen gesund. Mein jetziger Zustand ist das Ergebnis der Misshandlungen während des strengen Managements im Gefängnis. Ich bin nicht dafür verantwortlich, was mit mir passiert ist.“
Da Wang die Toilette nicht benutzen durfte, entrichtete sie im Oktober 2022 gezwungenermaßen ihre Notdurft in ihre Hose. Eine Kollaborateurin beschuldigte sie, dies absichtlich getan zu haben, und verbot ihr zwei Wochen lang, ihre Hose zu waschen. Ein anderes Mal ließ dier Kollaborateurin sie die schmutzige Hose einwickeln und bis zum Wochenende in ihren Schrank legen.
Bevor sie am 21. Dezember 2022 freigelassen wurde, versuchte ein Wärter, Wang dazu zu bringen, ihren Glauben aufzugeben: „Ihre Rente wurde ausgesetzt und Ihre Tochter (Hong Yizhao) wurde von der Schule, an der sie unterrichtete, entlassen, weil sie das Praktizieren nicht aufgegeben hat. Die Zeiten sind hart und es wird nicht einfach sein, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Ich kann mit jemandem aus dem Komitee für Politik und Recht sprechen, damit Sie ihre Rente wiederbekommen und Ihre Tochter ihre Stelle zurückzubekommt, wenn sie Falun Dafa aufgeben.“
Nachdem Wang das Angebot der Wärterin abgelehnt hatte, lehnte die Wärterin ihre Bitte ab, ihre Familie anzurufen, und ließ sie nicht auf die Toilette. Sie musste sich im Waschbecken erleichtern.
Aussetzung der Renten- und Krankenversicherungsleistungen
Im August 2019, zwei Monate nach ihrer Verhaftung, setzten die Behörden ihre Rente aus. Nach ihrer Entlassung verlangte das Sozialversicherungsamt von Wang die Rückzahlung ihrer Rente, die sie im Juli 2019 erhalten hatte, und behauptete, dass sie während ihrer Haft keinen Anspruch auf Rentenleistungen habe. Erst dann würden sie ihre Rentenzahlungen wieder aufnehmen. Sie habe auch während ihrer Haftzeit keinen Anspruch auf die jährliche Erhöhung der Rente. Zusätzlich zur Aussetzung ihrer Rente wurde im April 2021 auch ihre Krankenversicherung blockiert, die bis zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Artikels noch nicht wiedereingesetzt wurde.
Frühere Berichte:
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