70-Jähriger erneut interniert (Provinz Shandong)

(Minghui.org) Ein 70-jähriger Einwohner der Stadt Feicheng, Provinz Shandong wurde am 6. Juli 2023 zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan (ca. 710 Euro) verurteilt, weil er an Falun Dafa glaubt.

Die Verurteilung von Zhou Chuanzhong geht auf einen Vorfall vom 19. Februar 2023 zurück. In jener Nacht verteilte er im nahe gelegenen Bezirk Daiyue in der Stadt Tai'an (die der Stadt Feicheng untersteht) Informationsmaterialien über Falun Dafa. Am nächsten Tag zeigte ein Unbekannter ihn bei der Polizei an.

Insgesamt 15 Beamte durchsuchten am 28. Februar Zhous Wohnung. Zu den verhaftenden Beamten gehörten der stellvertretende Hauptmann Xu Chongjun und der Beamte Zhao Feng von der Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Daiyue sowie Beamte der Polizeiwache Zhoudian.

Die Polizisten beschlagnahmten Zhous Informationsmaterialien über Falun Dafa und installierten außerdem heimlich einen Peilsender an seinem Elektrofahrrad. Zhou erfuhr erst von dem Gerät, als sein Fahrrad später repariert werden musste und die Arbeiter dabei das Gerät entdeckten.

Während er auf dem Polizeirevier von Zhoudian festgehalten wurde, erinnerte Zhou die Polizisten daran, dass es völlig legal ist, Falun Dafa zu praktizieren. Er forderte sie auf, die Verfolgung gesetzestreuer Bürger wie ihn einzustellen.

Die Staatssicherheitsabteilung des Bezirks Daiyue ließ Zhou am nächsten Tag (1. März) für ein Jahr gegen Kaution frei. In den folgenden Monaten wurde er allerdings immer wieder gedrängt, sich von seinem Glauben loszusagen. Da er sich weigerte, derartige Erklärungen abzugeben, wurde sein Fall an die Staatsanwaltschaft der Stadt Feicheng weitergeleitet, die daraufhin Anklage gegen ihn erhob.

Das Gericht der Stadt Feicheng verhandelte am 6. Juli gegen Zhou. Richter Li Xin leitete die Verhandlung zusammen mit den Hilfsrichtern Ding Xiyuan und Wang Jianku. Zhang Bo war der Assistent aller Richter, während Zhao Wei als Gerichtsschreiber fungierte. Die Staatsanwälte Ma Ruoxi und Zhang Guoqing waren ebenfalls anwesend.

Da Zhou keinen eigenen Anwalt hatte, beauftragte das Gericht den Anwalt Geng Chaomei, ihn als schuldig zu bekennen.

Nach der Anhörung durfte Zhou nach Hause gehen. Am 2. August wurde er zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe von 5.000 Yuan verurteilt. An diesem Tag brachten die Beamten Zhao (der ihn verhaftet hatte) und Nie von der Staatssicherheitsabteilung Daiyue den Praktizierenden zur medizinischen Untersuchung in das Krankenhaus für Chinesische Medizin der Stadt Tai'an. Es wurde festgestellt, dass er einen faustgroßen Unterleibstumor hatte. Aber Zhao und Nie fuhren ihn trotzdem ins Untersuchungsgefängnis von Tai'an, obwohl er darum bat, auf Kaution freigelassen zu werden, da er sich um seine gelähmte Frau kümmern müsse.

Die Haftanstaltsbehörde lehnte es ab, ihn aufzunehmen, nachdem sie die Ergebnisse der Gesundheitsuntersuchung gelesen hatte. Erst dann wurde Zhou von Zhao und Nie nach Hause gefahren.

Am 16. August erhielt Zhou eine Benachrichtigung, dass er bis zu diesem Tag seine Geldstrafe bezahlen müsse. Sein Sohn hatte Angst vor weiteren Problemen und bezahlte die Geldstrafe.

Es ist unklar, wann Zhou wieder in Haft genommen werden wird, um seine Haft abzusitzen.

Zuvor für drei Jahre und zehn Monate inhaftiert

Vor seiner Pensionierung arbeitete Zhou im Amt für geologische Untersuchungen der Provinz Shandong. Seine Arbeit erforderte, dass er im Freien arbeitete, was im Laufe der Jahre zu erheblichen gesundheitlichen Schäden führte. Alle seine Symptome verschwanden jedoch bald, als er 1996 anfing, Falun Dafa zu praktizieren. Auch seine Frau, Wang Shuhua, schloss sich ihm an. Als Folge der langjährigen Verfolgung war sie später gelähmt.

Nach Beginn der Verfolgung durchsuchte die Polizei die Wohnung des Ehepaars und überwachte sie streng. Zhou wurde mehrfach verhaftet und sein Gehalt für unbekannte Zeit ausgesetzt.

Um weiterer Verfolgung zu entgehen, lebten Zhou und seine Frau nicht mehr zu Hause. Das Ehepaar wurde am 26. Februar 2006 in der Stadt Sanhe, Provinz Hebei verhaftet. Auch ihr Sohn, ihre Schwiegertochter und ihr dreijähriger Enkel wurden an diesem Tag in der gemeinsamen Wohnung festgenommen.

Während seine Angehörigen bald wieder freikamen, blieb Zhou in Haft; später verurteilte das städtische Gericht Sanhe ihn zu dreieinhalb Jahren Haft. Im Gefängnis von Tangshan in der Provinz Hebei erlebte Zhou brutale Folter. Da er sich weigerte, Falun Dafa abzuschwören, wurde seine Haftzeit um vier Monate verlängert. Erst im Januar 2010 erfolgte seine Entlassung.

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