Nach zweimaliger Gefängnishaft steht Einwohnerin Sichuans jetzt dritte Gefängnishaft bevor – wegen ihres Glaubens

(Minghui.org) Eine 53-jährige Einwohnerin der Stadt Nanchong in der Provinz Sichuan ist am 23. August 2023 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa vor Gericht gestellt worden. Gao Zhijun und ihr Anwalt haben beide ihre Freilassung gefordert und warten nun auf das Urteil.

Am 21. September 2022 verhafteten Polizisten der Polizeistation Xicheng Gao in ihrer Wohnung. Zwei Tage später brachten sie sie in die Haftanstalt von Nanchong, wo sie sich bis heute befindet.

Das Bezirksgericht Shunqing von Nanchong verwehrte Gaos Eltern, bei der Anhörung dabei zu sein, mit der Begründung, sie hätten früher einmal für sie ausgesagt. Nur ihr jüngerer Bruder durfte das Gericht betreten.

Gao verteidigte sich selbst und erklärte, wie sie durch Falun Dafa gesund geworden war. Seit ihrer Kindheit litt sie an Krankheiten und musste als Erwachsene lange Auszeiten von der Arbeit nehmen. Später ging sie auf Arbeitssuche in die Provinz Guangdong, erkrankte jedoch an Hepatitis B. Sie versuchte es mit westlicher und chinesischer Medizin sowie mit Volksrezepten, doch nichts half. Ihr Vater riet ihr, einmal Falun Dafa auszuprobieren. Sie tat dies und nach kurzer Zeit verschwanden ihre Symptome. Durch das Praktizieren von Falun Dafa wurde sie zu einer sanfteren Person.

Staatsanwalt He Min erhob Anklage gegen Gao nach Paragraph 300 des chinesischen StGB mit „Unterminierung der Staatsgewalt durch eine Sekte“. Dieser Paragraph wird von den Justizbehörden standardmäßig verwendet, um das Praktizieren von Falun Dafa als gesetzwidrig darzustellen. Ihr Anwalt argumentierte, es gebe kein Gesetz in China, laut dem das Praktizieren von Falun Dafa ein Verbrechen oder Falun Dafa eine Sekte sei. Gao schade durch das Praktizieren von Falun Dafa niemandem, auch nicht der Gesellschaft, und schon gar nicht unterminiere sie dadurch die Staatsgewalt.

Der Richter ignorierte den Antrag von Gao und ihrem Anwalt auf Freispruch und sagte, er würde später ein Urteil fällen.

Frühere Verfolgung

Bereits früher wurde Gao wegen ihres Glaubens zum Ziel der Behörden. Sie war bereits zweimal für insgesamt sechseinhalb Jahre in Gefängnishaft.

Als Gao am 23. August 2007 eine andere Praktizierende besuchte, wurde sie verhaftet. Zuerst brachte man sie in eine Gehirnwäsche-Einrichtung und danach am 30. September des Jahres in die Haftanstalt Nanchong. Später verurteilte man sie zu drei Jahren Haft, die sie im Frauengefängnis der Stadt Jianyang absaß.

Am 23. Oktober 2013 verhafteten Polizisten der Polizeistation der Großgemeinde Lijia die Praktizierende in einem Teegeschäft. Jemand hatte sie gemeldet, weil sie mit einem Kunden über Falun Dafa gesprochen hatte. Man brachte sie in die Haftanstalt von Nanchong und später verurteilte dasselbe Bezirksgericht Shunqing, welches auch jetzt ihren Fall verhandelt, sie zu drei einhalb Gefängnishaft.

Am 29. April 2017 wurde Gao freigelassen, doch seit November 2021 hat man ihr die Rentenzahlungen gestrichen. Der örtliche Sozialleistungsträger nannte als Grund dafür ihre zwei Gefängnishaftzeiten.