Sieben Bürger verlieren Berufung gegen gesetzwidrige Verurteilung (Stadt Zhongwei, Ningxia)

(Minghui.org) Sieben Einwohner der Stadt Zhongwei in der Autonomen Region Ningxia, darunter ein Ehepaar, haben am 17. Juli 2023 ihre Berufung gegen ihre rechtswidrige Gefängnisstrafen verloren.

Sie waren zusammen mit zwei anderen Bürgern am 25. Oktober 2020 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa verhaftet worden. Alle neun wurden am 6. Mai 2023 nach einer Gerichtsverhandlung am 18. April 2023 verurteilt.

Verurteilung und aktueller Stand der Dinge

Es folgt eine Liste der verurteilten Praktizierenden (acht Frauen und ein Mann) und ihr Strafmaß:

Yang Jie, 53, sechs Jahre Haft und eine Geldstrafe von 20.000 Yuan (etwa 2.550 EUR);Yangs Mann Zheng Yongxin, 56, fünf Jahre und zehn Monate Haft plus eine Geldstrafe von 15.000 Yuan (etwa 2.000 EUR);Chang Xiue, 54, vier Jahre und zwei Monate und eine Geldstrafe von 7.000 Yuan (etwa 900 EUR);Jing Yuling, 58, drei Jahre und zehn Monate Haft und eine Geldstrafe von 6.000 Yuan (etwa 770 EUR);Huang Yuxia, 62, drei Jahre und sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 5.000 Yuan (etwa 650 EUR);Wang Shunqin, 59, zwei Jahre und zehn Monate und eine Geldstrafe von 4.000 Yuan (etwa 520 EUR);Wen Jing, 60, zwei Jahre und acht Monate und eine Geldstrafe von 3.500 Yuan (etwa 450 EUR);Wen Yuxiu, eine 70-jährige pensionierte Mittelschullehrerin, zwei Jahre und vier Monate und eine Geldstrafe von 3.000 Yuan (etwa 385 EUR);Zhang Yulian, 57, zwei Jahre und zwei Monate und eine Geldstrafe von 2.500 Yuan (etwa 320 EUR).

Die Frauen Yang, Chang, Jing, Huang, Wang und Wen Yuxiu sowie Herr Zheng, legten kurz nach ihrer Verurteilung beim Mittleren Gericht der Stadt Zhongwei Berufung ein, die jedoch Monate später abgelehnt wurde.

Nachdem sie ihre Berufungsklagen am 17. Juli 2023 verloren hatten, wurde Wang am 24. August 2023 (dem Tag, an dem ihre Haftzeit ablief) freigelassen; die Frauen Yang, Chang, Jing und Huang wurden Ende August 2023 in das Frauengefängnis von Ningxia (in der Hauptstadt Yinchuan) verlegt und Herr Zheng am 2. September 2023 in das Gefängnis Shizuishan in Ningxia. Die Familienangehörigen der vier inhaftierten weiblichen Praktizierenden durften sie nicht besuchen, mit der Begründung, dass sie weiterhin an ihrem Glauben festhielten.

Zhang legte keine Berufung ein. Sie und Wen Yuxiu wurden beide am 1. Dezember 2020 gegen Kaution freigelassen, aber es gab noch keine Meldung über sie. Es ist unklar, ob sie wieder in Gewahrsam genommen wurden. Mit Ausnahme der beiden begannen die Haftstrafen für alle anderen Praktizierenden am 25. Oktober 2020, dem Tag, an dem sie gemeinsam verhaftet wurden.

Die Haftzeit von Wen Jing endete am 24. Juni 2023. Das Berufungsgericht hatte angeordnet, dass sie gegen Kaution freigelassen wird. Es ist unklar, warum das Gericht eine solche Entscheidung getroffen hat, da sie keine Berufung eingelegt hat. Selbst wenn sie Berufung eingelegt hätte und diese verloren hätte, wäre ihre Haftstrafe nach dem Gesetz einfach geendet, ohne dass sie mit weiteren Konsequenzen hätte rechnen müssen.

Mehr über die Berufung

Nachdem die Frauen Yang, Chang, Jing, Huang, Wang und Wen Yuxiu sowie Herr Zheng, beim Mittleren Gericht der Stadt Zhongwei Berufung eingelegt hatten, legte die Staatsanwaltschaft der Stadt Zhongwei ein Rechtsgutachten vor. Darin stellte sie fest, dass die Anklage gegen die Berufungskläger rechtmäßig und die Verurteilung durch das Erstgericht korrekt war. Die Staatsanwaltschaft beantragte, dass das Mittlere Gericht die ursprünglichen Urteile aufrechterhält.

Die sieben Praktizierenden und ihre Anwälte, die in Berufung gingen, wiederholten die wichtigsten Argumente ihrer Verteidigung, die sie in ihrem Prozess vorgebracht hatten. Kein Gesetz habe Falun Dafa jemals kriminalisiert oder als Sekte eingestuft. Die Falun-Dafa-Bücher, Übungsmusik und Informationsmaterialien, die in ihren Wohnungen beschlagnahmt wurden, seien allesamt ihr rechtmäßiger Besitz und hätten keinen Schaden für Einzelpersonen oder die Gesellschaft im Allgemeinen angerichtet, schon gar nicht den Gesetzesvollzug untergraben. Daher entbehre ihre Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe wegen „Untergrabung des Gesetzesvollzugs durch eine Sektenorganisation“ jeglicher Rechtsgrundlage und es fehlten die Beweise.

Yang sagte auch gegen die Polizisten aus, die ihre Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl durchsucht und Vernehmungsprotokolle gefälscht hatten (in den Protokollen sah sie Dinge, die sie nie gesagt hatte).

Die Praktizierenden hatten eine öffentliche Anhörung beantragt, aber das Mittlere Gericht erließ sein Urteil am 17. Juli, ohne dem Antrag stattzugeben. Der Vorsitzende Richter Zhang Yu (+86-13723332245), die Richter Li Mingzong und Liu Jing (+86-15109556866), der Richterassistent Li Zhiqiang und der Gerichtsschreiber Gao Ru (+86-17795589979) nahmen an der Berufungsverhandlung teil.

Früherer Bericht:

Neun Praktizierende zu Gefängnisstrafen verurteilt (Stadt Zhongwei, Ningxia)