Nach Freilassung auf Kaution droht einer 77-Jährigen eine erneute Gefängnisstrafe
(Minghui.org) Die 77-jährige Wei Xiuying aus der Stadt Jinzhou in der Provinz Liaoning sah sich mehrfachen Versuchen ausgesetzt, erneut eingesperrt zu werden, nachdem ihre Berufung am 19. April 2023 gegen eine fünfjährige Gefängnisstrafe wegen des Ausübens von Falun Dafa abgelehnt worden war.
Wei war am 25. Mai 2021 festgenommen, jedoch aufgrund ihrer schlechten Gesundheit auf Kaution freigelassen worden. Am 24. Februar 2023 wurde sie zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan verurteilt, ihre Berufung zwei Monate später abgelehnt. Seitdem haben die Behörden wiederholt versucht, sie zu inhaftieren, zuletzt am 20. September 2024.
Vor ihrer letzten unrechtmäßigen Verurteilung war Wei wiederholt verhaftet worden und zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie wurde jedoch zwei Jahre vor Ablauf ihrer Haftstrafe freigelassen, nachdem sie aufgrund von Folter dem Tod nahe war. Traumatisiert durch die Demütigungen der Polizei während ihrer Haft im Jahr 2009, erlitt die damals 20-jährige jüngere Tochter von Wei einen Nervenzusammenbruch und ist bis heute auf konstante Betreuung angewiesen.
2016, zwei Jahre nach Weis Freilassung aus dem Gefängnis, setzte das örtliche Sozialversicherungsamt ihre Rente aus. Wei reichte Beschwerde ein, der zwar entsprochen wurde; der Richter entschied jedoch, das Urteil nicht zu vollstrecken, als das Sozialversicherungsamt sich weigerte, ihr die Rente wieder zu gewähren. Das Sozialversicherungsamt pfändete von ihrem Rentenausweis sogar den Heizkostenzuschuss, den ihr früherer Arbeitgeber pensionierten Arbeitnehmern gewährte.
Einzelheiten zu den Versuchen, Wei erneut in Gewahrsam zu nehmen
Wei wurde am 25. Mai 2021 festgenommen und bald darauf auf Kaution freigelassen, nachdem sie für haftuntauglich befunden worden war. Staatsanwalt Li Feng der Staatsanwaltschaft Linghai, Richter Huang Yanchun des Stadtgerichts Linghai sowie zehn weitere Personen suchten Wei am 10. Februar 2023 in ihrer Wohnung auf. Sie behaupteten, dass sie „bestimmte Informationen über ihren Fall zu überprüfen hätten“, lasen jedoch lediglich einige vorbereitete Dokumente und gingen dann wieder, ohne Wei die Dokumente selbst lesen zu lassen oder eine Unterschrift von ihr zu verlangen.
Am 24. Februar 2023 verkündete Richter Huang, Wei sei zu fünf Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Yuan verurteilt worden. Sie legte Berufung ein, die jedoch vom Zwischengericht der Stadt Jinzhou am 19. April 2023 abgelehnt wurde.
Am 22. November 2023 gegen 10.30 Uhr fuhren sieben Beamte der Polizeibehörde der Stadt Linghai mit einem Krankenwagen vor dem Gebäude vor, das Wei bewohnte. Als ihre ältere Tochter Min (alias), die zufällig zu Besuch war, versuchte, mit den Polizisten zu diskutieren, packten sie sie an den Haaren, schlugen ihren Kopf gegen die Wand und drohten: „Du willst uns verklagen? Nur zu! Glaube ja nicht, dass wir nachsichtig mit dir sind, nur weil deine jüngere Schwester geisteskrank ist!“
Die Polizei beschlagnahmte Weis Falun-Dafa-Bücher und nahmen sie zu einer körperlichen Untersuchung mit, verboten jedoch ihren Angehörigen, sie zu begleiten. Gegen 18 Uhr schickte die Polizei Wei barfuß und ohne Jacke zurück nach Hause, und teilte ihren Familienangehörigen mit, dass sie sechs stark abnorme Gesundheitsindikatoren aufweise, darunter einen systolischen Blutdruckwert von 230 mmHg (der Normalwert liegt bei 120 oder darunter).
Am 20. August 2024 erschienen Staatsanwalt Li und Dorfsekretär Chai Jin erneut vor Weis Wohnung. Sie war jedoch nicht da, nur ihr Mann und ihre psychisch kranke Tochter. Die Beamten zwangen ihren Mann, drei Dokumente zu unterschreiben. Später rief Richter Huang Weis Schwiegersohn an und beschuldigte Wei, ihre Krankheit vorgetäuscht zu haben.
Am 20. September 2024 tauchten auf Anweisung von Huang ein Mann und sieben Frauen nach acht Uhr morgens in Weis Wohnung auf. Sie teilten ihr mit, dass sie in drei Tagen wiederkommen würden, um sie auf ihre Kosten einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, um festzustellen, ob eine Freilassung zur medizinischen Behandlung in Betracht gezogen werden könnte. Sie befahlen ihrem Mann, seine Frau zu dieser Untersuchung zu begleiten. Er lehnte ab, mit der Begründung, er müsse sich zu Hause um seine psychisch kranke Tochter kümmern, und sei nicht in der Lage, das Haus zu verlassen. Daraufhin sagten sie ihm, dass er eine Lösung finden müsse, und händigten ihm eine Telefonnummer aus, die er anrufen sollte. Es ist unklar, ob sie ihn am 23. September erneut aufsuchten.
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