(Minghui.org) Seit ihrer Freilassung nach Ableisten einer einjährigen Haftstrafe im November 2021 wegen ihres Glaubens an Falun Dafa, bemüht sich eine 73-jährige pensionierte Polizeiinspektorin in Nanjing, Provinz Jiangsu, weiterhin um Freispruch. Ihre Berufung wurde auf Gemeinde- und Provinzebene wiederholt abgelehnt. Derzeit wartet sie auf eine Antwort des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft in China.

Cheng reichte am 13. März 2022 den Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens beim Mittleren Gericht der Stadt Nanjing ein. Sie schickte Kopien der Dokumente auch an die Behörden, die an ihrer Verhaftung, Verhandlung und Verurteilung beteiligt waren, nämlich an das Bezirksgericht Xuanwu, die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu und an die Polizeibehörde des Bezirks Qixia. Sie bekräftigte, dass sie durch das Praktizieren ihres Glaubens kein Gesetz gebrochen habe. Niemals hätte sie inhaftiert und ihre Rente hätte auch nicht ausgesetzt werden dürfen, nur weil sie ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit wahrgenommen habe.

Das Mittlere Gericht der Stadt Nanjing lehnte ihren Antrag am 28. Juni 2022 ab. Daraufhin legte sie am Obersten Gericht der Provinz Jiangsu Berufung ein, die am 18. Juli 2023 abgelehnt wurde. Am 1. August 2023 reichte sie dann eine Petition beim Obersten Volksgericht und eine weitere Berufung beim Mittleren Gericht der Stadt Nanjing ein.

Am 17. November 2023 erhielt sie eine Antwort des Mittleren Gerichts der Stadt Nanjing, in der es hieß, dass ihr Fall abgewiesen worden sei, da sie keine „ausreichenden Gründe für ihren Antrag“ vorgebracht habe. Am 3. Januar 2024 reichte sie den Antrag bei der Obersten Staatsanwaltschaft der Provinz Jiangsu ein. Diese bestätigte ihr am darauffolgenden Tag via Textnachricht den Eingang ihres Antrags. Am 7. April 2024 wurde ihr in einer weiteren Textnachricht mitgeteilt, dass ihr Fall in Bearbeitung sei. Darauf folgten noch zwei weitere ähnliche Textnachrichten. Am 7. Januar 2025 wurde ihr ein schriftlicher Bescheid zugestellt, in dem es hieß, dass ihr Antrag wegen „unzureichender Gründe“ abgewiesen worden sei.

Am 24. Februar 2025 reichte Cheng denselben Antrag bei der Obersten Volksstaatsanwaltschaft ein, und wartet bis heute auf eine Antwort. Das Oberste Volksgericht hat bis heute noch nicht auf die von ihr eingereichte Petition am 1. August 2023 reagiert.

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