Pensionierte Polizeiinspektorin beantragt beim Obersten Volksgericht die Löschung ihrer unrechtmäßigen Verurteilung

(Minghui.org) Eine 72-jährige pensionierte Polizeiinspektorin in Nanjing, Provinz Jiangsu, reichte am 1. August 2023 beim Obersten Volksgerichtshof eine Petition ein, mit dem Ziel, ihre ungerechtfertigte Verurteilung aus ihrem Register streichen zu lassen.

Cheng Lan hatte ein Jahr lang im Gefängnis gesessen, weil sie in ihrem Glauben an Falun Dafa standhaft blieb. Da es in China kein Gesetz gibt, das Falun Dafa kriminalisiert, hat Cheng seit ihrer Verhaftung im August 2019 ihr verfassungsmäßiges Recht auf Glaubensfreiheit unermüdlich verteidigt.

Sie reichte zunächst Beschwerde gegen die beiden Staatsanwälte ein, weil sie ohne rechtliche Grundlage angeklagt worden war. Danach legte sie nach ihrer Verurteilung zu einer Haftstrafe beim örtlichen Mittleren Gericht Widerspruch ein. Ihre Berufung wurde am 20. Februar 2021 abgelehnt, und sie wurde zur Verbüßung einer Haftstrafe verurteilt. Nach ihrer Entlassung im November 2021 stellte sie bei demselben Mittleren Gericht einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens. Als dies am 22. Juni 2022 abgelehnt wurde, wandte sie sich an das Oberste Gericht der Provinz, das am 13. Juli 2023 gegen sie entschied. Zwei Wochen später wandte sie sich an das höchste Gericht in China.

Beschwerden gegen Staatsanwälte ignoriert

Cheng war am 29. August 2019 verhaftet und am 21. Oktober desselben Jahres gegen Kaution freigelassen worden.

Am 9. Mai 2020 wurde Cheng von Chen Lifang, einer Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu, vorgeladen. Chen teilte ihr mit, dass höhere Stellen die von der Polizei gegen sie vorgelegten Beweise geprüft hätten und zu dem Schluss gekommen seien, dass diese ausreichten, um sie zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen. Chen versprach, eine Bewährungsstrafe zu empfehlen, wenn sie sich bereit erkläre, Falun Dafa abzuschwören, aber wenn sie sich weigere, sei es nicht nötig, weiter mit ihr zu reden.

Cheng appellierte am 20. Mai 2020 an Chen, die von der Polizei vorgelegten Beweise neu zu bewerten. Doch Chen ignorierte ihre Bitte, erhob am nächsten Tag Anklage gegen sie und legte ihren Fall dem Bezirksgericht Xuanwu vor.

Cheng weigerte sich, die Anklageschrift anzuerkennen. Sie reichte am 20. Juni bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Nanjing Beschwerde gegen Chen und ihren Assistenten Liu Songmao ein und schickte am 26. Juni eine weitere Kopie an das Mittlere Gericht der Stadt Nanjing.

Sie beschuldigte Staatsanwältin Chen, den Sachverhalt nicht überprüft und sie ohne rechtliche Grundlage angeklagt zu haben. Am 29. Juni 2020 erhielt Cheng eine Antwort von der Staatsanwaltschaft der Stadt Nanjing, dass sie ihre Beschwerde an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu weitergeleitet habe, damit diese den Fall selbst untersuche.

Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu ignorierte Chengs Beschwerden.

Zu einer Haftstrafe verurteilt und Berufung abgelehnt

Das Bezirksgericht Xuanwu hielt am 12. August 2020 eine Anhörung zu Chengs Fall ab und teilte ihr mit, dass sie ihr Urteil am 16. Dezember 2020 abholen könne. Sie ging am folgenden Tag zum Gericht und kehrte nicht nach Hause zurück. Ihre Familie erfuhr später, dass sie noch am selben Tag in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Nanjing gebracht worden war, wo sie ein Jahr eingesperrt wurde. Außerdem wurde ihr eine Geldstrafe von 10.000 Yuan (ca. 1.420 Euro) auferlegt.

Am 24. Dezember 2020 legte Cheng beim Mittleren Gericht der Stadt Nanjing Berufung ein, das ihr ursprüngliches Urteil am 20. Februar 2021 bestätigte.

Cheng wurde am 19. April 2021 in das Frauengefängnis der Provinz Jiangsu in der nahegelegenen Stadt Zhenjiang verlegt. Sie wurde von den Insassen rund um die Uhr überwacht, musste stundenlang stehen oder auf einem kleinen Hocker sitzen, ohne sich zu bewegen, und wurde gezwungen, ohne Bezahlung zu arbeiten. Die Insassen und Wärter beschimpften sie auch ständig und forderten sie auf, Falun Dafa abzuschwören.

Als Cheng am 15. November 2021 entlassen wurde, war sie abgemagert; innerhalb eines Jahres hatte sie fast 14 Kilogramm abgenommen.

Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt

Cheng reichte am 13. März 2022 den Antrag auf Wiederaufnahme ihres Verfahrens beim Mittleren Gericht der Stadt Nanjing ein. Sie schickte Kopien der Dokumente auch an die Behörden, die an ihrer Verurteilung beteiligt waren, nämlich an das Bezirksgericht Xuanwu, die Staatsanwaltschaft des Bezirks Xuanwu und an die Polizeibehörde des Bezirks Qixia.

Cheng erhielt am 28. Juni 2022 die Antwort des Mittleren Gerichts. Das Gericht lehnte ihren Antrag ab, weil sie „keine ausreichenden Gründe für ihren Antrag vorbringen konnte.“ Das Gericht ging nicht auf die fehlende Rechtsgrundlage des Erstgerichts und des Mittleren Gerichts bei der Verurteilung und der Ablehnung ihrer ersten Berufung ein. Auf der Klageerwiderung war kein Name des Richters angegeben, wie es das Gesetz vorschreibt. Die Antwort trug lediglich das Siegel des Mittleren Gerichts und war auf den 22. Juni 2022 datiert.

Berufung beim Obersten Gericht der Provinz abgelehnt

Cheng reichte am 1. August 2022 beim Obersten Volksgericht der Provinz Jiangsu Berufung ein und erhielt am 22. September desselben Jahres einen Bescheid. Das Oberste Gericht teilte ihr mit, dass ihre Unterlagen unvollständig seien und ihr vollständiger Antrag innerhalb von dreißig Tagen eingereicht werden müsse. Sie sammelte alle erforderlichen Unterlagen und reichte ihren Antrag am 26. September 2022 erneut ein.

Am 18. Juli 2023 erhielt sie eine Antwort des Obersten Gerichtshofs, in der es hieß, sie habe keine ausreichenden Gründe für die Aufhebung ihrer Verurteilung vorgebracht. Der Bescheid war auf den 13. Juli 2023 datiert und trug lediglich das offizielle Siegel des Obersten Gerichtshofs (mit dem Namen eines Richters, wie gesetzlich vorgeschrieben).

Das Oberste Gericht verlangte eine Unterschriftsbestätigung, dass sie die Post erhalten hatte. Cheng fügte der Bestätigung auch einen Vermerk bei. Sie wiederholte, was sie allen anderen von ihr kontaktierten Behörden gesagt hatte, nämlich dass das Praktizieren von Falun Dafa in China völlig legal ist.

Petition an das oberste Gericht in China

Am 1. August 2023 reichte Cheng eine Petition bei Zhang Jun, dem Obersten Richter und Präsidenten des Obersten Volksgerichts ein (Zhang hatte erst im März 2023 sein Amt angetreten, nachdem er fünf Jahre lang Präsident der Obersten Volksstaatsanwaltschaft gewesen war). Außerdem reichte sie beim Mittleren Gericht der Stadt Nanjing eine weitere Berufung ein. Trotz der wiederholten Niederlagen in ihrem Kampf um Gerechtigkeit ist Cheng entschlossen, ihre Bemühungen fortzusetzen, da sie bei der Ausübung ihres Glaubens kein Gesetz gebrochen hat und niemals hätte inhaftiert werden dürfen.

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