(Minghui.org) Eine 58-jährige Frau aus Dalian in der Provinz Liaoning wurde am 23. Dezember 2025 wegen ihres Glaubens an Falun Gong vor Gericht gestellt.
Fang Caixia wurde am 23. Juni 2025 verhaftet, während sie als Hausangestellte im Haus ihres Arbeitgebers arbeitete. An der Festnahme waren mehr als zehn Beamte der Polizeistation Qingniwaqiao und der Polizeistation des Bezirks Zhongshan beteiligt, ebenso Cao Xunbing, der stellvertretende Leiter der Staatssicherheitsabteilung, sowie ein Polizeichef aus einer unbekannten Polizeidienststelle. Die Polizei nahm Fang ins Visier, nachdem eine Überwachungskamera sie beim Anbringen von Falun-Gong-Plakaten gefilmt hatte. Seitdem wird sie im Untersuchungsgefängnis der Stadt Dalian festgehalten, das unter Einheimischen auch als Yaojia-Gefängnis bekannt ist.
Fangs Sohn Wu Qi begab sich am 16. Juli 2025 zur Polizeistation Qingniwaqiao, um eine Kopie der Haftanordnung sowie die Liste der beschlagnahmten Gegenstände zu erhalten. Stattdessen wurde er von dem Polizeibeamten Zhou Zheng festgenommen und fast zwei Stunden lang festgehalten. Die Polizei beschuldigte ihn der „Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften“. Die Beamten Zhou und Cao schüchterten ihn ein und durchsuchten sein Mobiltelefon sowie einen Aktenordner, den er mitgebracht hatte. Zudem drohten sie ihm mit einer 15-tägigen Haftstrafe, sollte er den Vorfall an Minghui.org melden. Vor seiner Freilassung händigte Zhou ihm lediglich eine Kopie der Haftanordnung von Fang aus, nicht jedoch die Liste der beschlagnahmten Gegenstände.
Wu und der von ihm beauftragte Anwalt suchten am folgenden Tag den Polizeibeamten Cao auf. Dieser drohte, den Anwalt festnehmen und inhaftieren zu lassen – so wie Wang Quanzhang, einen Menschenrechtsanwalt, der wegen der Vertretung von Falun-Gong-Praktizierenden zeitweise inhaftiert worden war. Zudem stieß Cao Wu mit den Fingern an und drohte, ihn „zur Vernunft zu bringen“.
Der Anwalt besuchte Fang noch am selben Nachmittag. Sie berichtete ihm, dass Cao sie mehrfach beschimpft und beleidigt sowie beinahe geschlagen habe. Zudem habe er ihr mit einer mehrjährigen Haftstrafe gedroht und erklärt, die Beauftragung eines Anwalts sei sinnlos.
Die Staatsanwaltschaft des Bezirks Zhongshan genehmigte Fangs Verhaftung am 30. Juli. Polizeibeamter Cao verhörte sie um den 29. September herum und versuchte, sie zu einem Geständnis zu bewegen, indem er ihr eine mildere Strafe in Aussicht stellte, falls sie kooperiere.
Die Polizeidienststelle des Bezirks Zhongshan übergab Fangs Fall am 30. September offiziell an die Staatsanwaltschaft desselben Bezirks. Am 17. Oktober leitete Staatsanwältin Chen Fang den Fall an die Staatsanwaltschaft des Bezirks Ganjingzi weiter. Deren Staatsanwältin Zhuang Ning erhob kurz darauf Anklage gegen Fang und übergab den Fall an das Bezirksgericht Ganjingzi.
Die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht Ganjingzi sind für die Bearbeitung von Falun-Gong-Fällen im Großraum Dalian zuständig.
Wu beantragte, seine Mutter als Familienverteidiger zu vertreten. Obwohl Staatsanwältin Zhuang den Antrag am 22. Oktober genehmigte, verlangte Richterin Liu Lina wiederholt Nachweise über seine Verwandtschaft mit Fang, selbst nachdem er seinen Personalausweis und das Familienregister vorgelegt hatte. Wu musste dreimal das Bürgeramt und die örtliche Polizeidienststelle aufsuchen, um die von Liu geforderten Unterlagen zu beschaffen. Selbst die Mitarbeiter des Bürgeramtes waren unsicher, welche Dokumente benötigt wurden. Es ist unklar, ob Wus Antrag letztlich endgültig genehmigt wurde.
Richterin Liu führte am 23. Dezember 2025 eine Anhörung im Fall Fang durch. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts lagen keine weiteren Informationen zu der Anhörung vor.
Frühere Verfolgung
Fang praktiziert Falun Gong seit 1998. Nachdem die Kommunistische Partei Chinas im Jahr 1999 die landesweite Verfolgung anordnete, wurde sie wiederholt wegen ihres Glaubens verfolgt und verbrachte insgesamt fast neun Jahre in Arbeitslagern und Gefängnissen.
Ende Oktober 1999 reiste Fang nach Peking, um sich für das Recht einzusetzen, Falun Gong praktizieren zu dürfen, und wurde dort verhaftet. Nach ihrer Freilassung aus dem Untersuchungsgefängnis der Stadt Dalian verweigerte ihr Ehemann sowohl die Rückkehr nach Hause als auch den Kontakt zu ihrem Sohn. Zudem stellte er jegliche finanzielle Unterstützung ein. Fang mietete daraufhin eine kleine Wohnung und nahm eine Arbeit auf, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zwar erlaubte ihr Mann ihr später die Rückkehr nach Hause, ließ sich jedoch Jahre später von ihr scheiden, um nicht selbst in die Verfolgung verwickelt zu werden.
Erste Haftstrafe in einem Arbeitslager: Drei Jahre
Im Januar 2000 wurde Fang erneut verhaftet, weil sie Falun-Gong-Plakate aufgehängt hatte. Zunächst wurde sie im Untersuchungsgefängnis der Stadt Dalian festgehalten und anschließend in das Zwangsarbeitslager Masanjia gebracht, wo sie drei Jahre lang inhaftiert war. Da sie sich weigerte, Falun Gong abzuschwören, wurde sie verschiedenen Foltermethoden unterzogen. Ihr wurden täglich lediglich zwei Toilettengänge gestattet; einmal wurde sie 13 Tage lang in Einzelhaft gehalten; zudem wurde sie tagelang auf einem Metallstuhl fixiert, wobei ihre Hose an ihrem eiternden Gesäß festklebte. Später wurde ihre Haftstrafe um weitere drei Monate verlängert.
Zweite anderthalb Jahre lange Haftstrafe in einem Arbeitslager
Am 3. April 2010 wurde Fang erneut verhaftet, nachdem sie angezeigt worden war, weil sie an einer Bushaltestelle mit Passanten über Falun Gong gesprochen hatte. Als sie sich weigerte, sich von der Polizei fotografieren zu lassen, schlugen die Beamten sie, verabreichten ihr Elektroschocks im Gesicht und injizierten ihr unbekannte Substanzen.
Als sie am 25. April in das Untersuchungsgefängnis der Stadt Dalian gebracht wurde, zerrten Polizisten sie an den Haaren. Ihre Kleidung, Hose und Schuhe waren zerrissen. Sie trat aus Protest in den Hungerstreik und wurde zwangsernährt. Mithäftlinge führten ihr den Ernährungsschlauch in die Luftröhre ein; als sie ihn wieder herauszogen, war er blutverschmiert. Ohne ihr eine Pause zu gewähren, führten sie den Schlauch erneut ein, um die Zwangsernährung fortzusetzen. Fang wäre beinahe erstickt und musste zur Wiederbelebung in ein Krankenhaus gebracht werden.
Am 26. April 2010 wurde Fang in das Zwangsarbeitslager Masanjia eingeliefert, um eine anderthalbjährige Haftstrafe zu verbüßen. Dort wurde sie zu intensiver Zwangsarbeit ohne Bezahlung gezwungen. Ihre Entlassung erfolgte am 2. Oktober 2011.
Erste Haftstrafe von vier Jahren
Am 28. Juni 2016 wurde Fang erneut von Beamten der Polizeistation Hongqi festgenommen. Zunächst wurde sie im Untersuchungsgefängnis der Stadt Dalian inhaftiert und anschließend in das Gefängnis der Stadt Dalian verlegt. Am 15. März und 12. April 2017 erschien sie vor dem Bezirksgericht Ganjingzi und wurde anschließend zu vier Jahren Haft verurteilt. Sie legte beim Mittleren Volksgericht der Stadt Dalian Berufung ein, das das ursprüngliche Urteil bestätigte. Am 2. September 2017 wurde sie in das Frauengefängnis der Provinz Liaoning eingeliefert. Dort erlitt sie schwere Folter und wurde am 27. Juni 2020 entlassen.
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