(Minghui.org) Als die 87-jährige Geng Yingfeng am 29. Juni 2025 nach einer vierjährigen Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen wurde, war sie zutiefst bestürzt, als sie erfuhr, dass ihre Rente während ihrer gesamten Haftzeit ausgesetzt worden war – nur weil sie Falun Gong praktiziert. Ohne andere Einkommensquelle blieben ihr und ihrem 90-jährigen Mann nur ein altes, klappriges Fahrrad, mit dem sie nun durch die Stadt fuhren, um Altmaterialien und weggeworfenes Gemüse vom Bauernmarkt zu sammeln und so ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
Seit die Kommunistische Partei Chinas (KPCh) im Juli 1999 die Verfolgung von Falun Gong angeordnet hatte, wurde Geng aus Nanjing, Provinz Jiangsu, wiederholt wegen ihres Glaubens verfolgt. Im Februar 2002 wurde sie in ihrer Heimatstadt Jingjiang, ebenfalls in der Provinz Jiangsu, verhaftet, weil sie Falun-Gong-Vorträge an andere Praktizierende weitergereicht hatte. Die Polizei verhörte sie darüber, woher sie die Vorträge bezogen hatte. Als sie die Antwort verweigerte, wurde sie gefoltert.
Geng wurde einst 24 Stunden lang an einem Türrahmen aufgehängt. Die Polizisten schlugen ihr abwechselnd ins Gesicht, traten sie und drückten sie gegen den Türrahmen. Sie stachen ihr außerdem mit Nadeln in Finger und Zehen und stopften ihr stinkende Socken und schmutzige Lumpen in den Mund. Ihr wurde der Schlaf entzogen, und sie durfte die Toilette nicht benutzen. Sie erhielt weder Essen noch Trinken.
Geng wurde im September 2002 vom Stadtgericht Jingjiang zu drei Jahren Haft verurteilt. Weder Richter noch Gerichtsschreiber waren während des sogenannten Prozesses anwesend. Der stellvertretende Staatsanwalt Liu Jie erschien, überreichte ihr eine Kopie der Anklageschrift und verkündete mündlich das Urteil. Im Dezember desselben Jahres wurde sie in das Frauengefängnis Nantong eingeliefert. Als sie sich weigerte, ihren Glauben aufzugeben, hängten die Wärter sie drei Tage lang kopfüber auf. Das dicke Nylonseil schnitt in ihr Fleisch und legte die Knochen frei. Sie blutete und verlor aufgrund der Schmerzen das Bewusstsein.
Folterillustration: kopfüber aufgehängt
Geng zog nach ihrer Freilassung in den Bezirk Jiangning in Nanjing. Am 6. November 2012 wurde sie jedoch erneut von Beamten des Büro 610 der Stadt und des Bezirks Jingjiang sowie der Staatssicherheitsabteilung der Stadt und des Bezirks Jingjiang verhaftet. Ihre 94-jährige Mutter, die bei ihr lebte, starb kurz darauf, erschrocken von der Polizeirazzia.
Im Juni 2015 reichte Geng beim Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft eine Strafanzeige gegen Jiang Zemin, den ehemaligen Vorsitzenden der KPCh, wegen der Verfolgung von Falun Gong ein, woraufhin die Schikanen durch die Polizei zunahmen.
Sie wurde am 15. August 2017 erneut von Beamten der Polizeidienststellen von Jingjiang und des Bezirks Jiangning in Nanjing festgenommen. 16 Tage lang hielten sie die Praktizierende im Gefängnis von Jingjiang fest und ließen sie am 1. September 2017 frei. Drei Monate später, am 7. Dezember, musste sie sich vor dem Gericht von Jingjiang verantworten. Es wurde kein Urteil verkündet, und sie wurde nach 20 Tagen Haft entlassen. Am 22. März 2018 wurde sie erneut vor Gericht gestellt und zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes nahm das Gefängnis von Taixing sie nicht auf, und so wurde sie gegen Kaution freigelassen. Sie musste allerdings eine elektronische Fußfessel tragen. Die Behörden ordneten wiederholt ärztliche Untersuchungen an, um festzustellen, ob sie gesundheitlich in der Lage war, eine Haftstrafe anzutreten.
Geng las am 26. August 2019 zusammen mit drei anderen Praktizierenden Falun-Gong-Bücher, als die Polizei des Bezirks Jiangning in ihre Wohnung eindrang und sie verhaftete. Das Bezirksgericht Yuhua verurteilte sie später zu vier Jahren Haft und einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (ca. 3.600 Euro). Das Gericht forderte ihre Familie außerdem auf, weitere 45.000 Yuan (ca. 5.400 Euro) zu zahlen und gab an, dass die zusätzlichen 15.000 Yuan (ca. 1.800 Euro) Gerichtsgebühren seien. Am 27. September 2021 wurde sie in das Frauengefängnis der Stadt Changzhou eingeliefert. Einen Monat später schickte das Gericht ihr Urteil per Post an das Gefängnis.
Das örtliche Sozialversicherungsamt stellte Gengs Rente etwa zur Zeit ihrer Inhaftierung ein und hat ihr seither 220.000 Yuan (ca. 26.400 Euro) vorenthalten. Sie kontaktierte das Amt wiederholt und forderte die rechtliche Grundlage für die Einstellung ihrer Rente. Man zeigte ihr lediglich ein Dokument des Sozialversicherungsamtes der Provinz Heilongjiang, das Falun-Gong-Praktizierenden den Rentenbezug während der Haft verweigerte. Sie wies darauf hin, dass dieses Dokument aus einer anderen Provinz nichts mit ihrem Fall zu tun habe. Das Amt weigerte sich daraufhin, weitere Gespräche mit ihr zu führen.
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