(Minghui.org) Am 10. Dezember 2025, dem Tag der Menschenrechte, reichten Falun-Dafa-Praktizierende aus 48 Ländern eine weitere Liste von Parteifunktionären ein, die an der Verfolgung von Falun Dafa beteiligt waren. Die Praktizierenden fordern von ihren Regierungen, die Täter zur Rechenschaft zu ziehen, ihnen und/oder ihren Familienangehörigen die Einreise zu verweigern und ihr Vermögen einzufrieren.

Zu den Tätern zählen auch Jiang Aidong, ehemaliger Direktor der Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Maßnahmen der Justizbehörde und Guo Wenfang, derzeitige Direktorin der Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Maßnahmen der Justizbehörde.

Informationen zum Täter

Vollständiger Name des Täters: Jiang (Nachname) Aidong (Vorname)Geschlecht: männlichLand: ChinaGeburtsdatum/Geburtsjahr: April 1962Geburtsort: Laixi, Qingdao, Provinz Shandong

Titel oder Position

Januar 2012–2023: Direktor und Sekretär der Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Maßnahmen der Justizbehörde

Informationen zur Täterin

Vollständiger Name der Täterin: Guo (Nachname) Wenfang (Vorname)Geschlecht: weiblichLand: ChinaGeburtsdatum/Geburtsjahr: unbekanntGeburtsort: unbekannt

Titel oder Position

Ehemals: Leiterin des Vierten Legislativbüros der Justizbehörde

2024 bis heute: Direktorin der Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Maßnahmen der Justizbehörde

Hauptverbrechen

In westlichen Ländern gilt gemeinnützige Arbeit als mildere Sanktion im Vergleich zu Freiheitsstrafen. In China hingegen wird diese Maßnahme von der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) häufig genutzt, um Falun-Dafa-Praktizierende zu schikanieren und einzuschüchtern, mit dem Ziel, sie von ihrem Glauben abzubringen. Wer sich der sogenannten Umerziehung widersetzt, muss weiterhin mit Haftstrafen rechnen.

Ausgewählte Verfolgungsfälle

Fall 1: Bewährungsstrafe einer Frau aus Heilongjiang aufgehoben, weil sie sich geweigert hat, sich durch gemeinnützige Arbeit „umerziehen“ zu lassen

Die 60-jährige Sun Yanhuan aus der Stadt Jiamusi, Provinz Heilongjiang, wurde am 19. Oktober 2017 vom Bezirksgericht Dongfeng zu drei Jahren Haft verurteilt. Sie legte Berufung beim Mittleren Gericht Jiamusi ein, welches das Urteil am 27. November 2017 in eine fünfjährige Bewährungsstrafe abänderte. Kurz nach ihrer Rückkehr nach Hause wurde bei ihr Lungenkrebs im fortgeschrittenen Stadium diagnostiziert, und sie wurde operiert.

Zwei Monate nach ihrer Entlassung aus dem Krankenhaus kontaktierte die örtliche Justizbehörde Sun und forderte sie auf, an einem gemeinnützigen Programm teilzunehmen sowie regelmäßig schriftliche Berichte über ihre Gedanken vorzulegen. Sun widersprach und erklärte, sie habe kein Gesetz gebrochen. Zudem machte sie geltend, aufgrund anhaltender starker Schmerzen nicht in der Lage zu sein, die Auflagen ihrer Bewährungsstrafe zu erfüllen. In der Folge sei sie von Mitarbeitern der Justizbehörde wiederholt bedroht und schikaniert worden.

Am 11. Oktober 2019 hob ein Berufungsgericht Suns Bewährungsstrafe auf und setzte die ursprüngliche Haftstrafe von drei Jahren wieder in Kraft. Am 2. März 2023 wurde sie erneut inhaftiert, nachdem die Behörden ihren medizinischen Untersuchungsbericht manipuliert hatten. Innerhalb weniger Monate entwickelte sie ein Blutgerinnsel im Gehirn und erlitt einen Schlaganfall.

Fall 2: Mann aus Hubei zu einer Haftstrafe verurteilt, weil er sich geweigert hatte, gemeinnützige Arbeit abzuleisten

Feng Jiwu, ein über 70-jähriger Einwohner von Wuhan, Provinz Hubei, wurde im Dezember 2014 vom Bezirksgericht Hanyang zu zwei Jahren Haft mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt. Das Justizbüro Qinduankou ordnete an, dass er gemeinnützige Arbeiten ableisten sollte. Er weigerte sich und versuchte stattdessen, über die wahren Umstände hinsichtlich Falun Dafa aufzuklären. Daraufhin wurde er am 27. September 2016 erneut festgenommen. Als er am 17. April 2017 vor dem Bezirksgericht Hanyang stand, wurde er vom Gerichtsvollzieher gefesselt – angeblich wegen seines ungebührlichen Verhaltens. Der Richter verurteilte ihn zu viereinhalb Jahren Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Yuan, da er sich geweigert hatte, an den gemeinnützigen Maßnahmen teilzunehmen. Er wurde in das Gefängnis Fanjiatai eingeliefert und dort brutal gefoltert, weil er an seinem Glauben festhielt.

Fall 3: Beamte der Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Maßnahmen brechen Frau in Tianjin die Wirbelsäule, um sie zu zwingen, auf ihren Glauben zu verzichten

Seit dem 8. September 2020 wird Sun Cun von Beamten der Justizbehörde im neuen Bezirk Binhai in Tianjin fortlaufend schikaniert. Am 3. Dezember 2020 nahmen der stellvertretende Direktor der Justizbehörde, der Leiter der Rechtsabteilung, der stellvertretende Leiter der Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Maßnahmen und mehrere Polizisten sie an ihrem Arbeitsplatz fest und zwangen sie, Erklärungen zum Verzicht auf Falun Dafa zu unterschreiben. Sie wurde erst um Mitternacht freigelassen.

Am 9. Dezember 2020 brachten Beamte der Justizbehörde sowie der Leiter des Büro 610, Sun Lihui, Sun abermals in die Bewährungseinrichtung im neuen Bezirk Binhai und forderten sie ein weiteres Mal auf, die Erklärungen zu unterschreiben. Sie drohten ihr: „Unterschreiben Sie, sonst werden Sie es bereuen! Wenn Sie nicht unterschreiben, stecke ich Sie ins Gefängnis.“

Drei Beamte packten daraufhin gewaltsam ihre Hände und kniffen ihr in den Ellbogen. Ein Unbekannter mit Sonnenbrille rief: „Nehmt sie härter dran! Es ist mir egal, ob ihr ihr die Knochen brecht. Wir haben genug Leute. Wenn ihr müde werdet, fordern wir Verstärkung an!“

Sun litt unter starken Schmerzen im unteren Rücken und ihr war übel. Sie wurde später ins Dagang-Krankenhaus eingeliefert, wo man bei ihr Kompressionsfrakturen des ersten und zweiten Halswirbels feststellte.

Fall 4: 75-jährige Frau unter strenger Aufsicht einer Kommission der Gemeindeverwaltung für gemeinnützige Maßnahmen

Am 9. Mai 2023 wurde Liu Yumin, 75, aus dem Kreis Laishui, Provinz Hebei, zu drei Jahren Haft mit vierjähriger Bewährungszeit verurteilt. Nach ihrer Freilassung richtete das Justizbüro des Kreises Laishui am 30. Mai 2023 eine Bewährungskommission ein, die sich speziell „um sie kümmern“ sollte, mit dem Ziel, die Praktizierende zum Verzicht auf ihren Glauben zu zwingen.

Die Sonderkommission befahl Liu, sich regelmäßig zu melden und an festgelegten „Lernsitzungen“ teilzunehmen. Sollte sie nicht persönlich erscheinen können, musste sie Fotos von sich zu Hause einreichen. Da sich Liu noch von den Misshandlungen während ihrer Haft erholte, weigerte sie sich, dieser Anweisung Folge zu leisten. Daraufhin drohte ihr die Sonderkommission mit erneuter Inhaftierung.

Liu und ihre Angehörigen wurden angewiesen, ihre Telefone rund um die Uhr eingeschaltet zu lassen, um für Anrufe der Sonderkommission erreichbar zu sein. Sie wurden außerdem angewiesen, eine bestimmte App herunterzuladen, die es ermöglicht, ihren Standort zu verfolgen und ihre Aktivitäten zu überwachen. Liu wurde zudem verboten, die Stadt zu verlassen.

Obwohl Lius Familie zunächst erleichtert über ihre Freilassung war, steht sie nun aufgrund der anhaltenden Schikanen unter enormem Druck.

Fall 5: Gerichtsentscheid zur Verbüßung der Haftzeit zu Hause aufgehoben – 84-jährige kranke Frau musste zurück ins Gefängnis; ihr Antrag auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung wurde abgelehnt

Die 84-jährige Liu Faqun aus Gulin in der Provinz Sichuan war am 24. November 2022 festgenommen worden, weil sie Informationen über Falun Dafa verteilt hatte. Das Kreisgericht Gulin verurteilte sie am 25. Dezember 2024 zu vier Jahren Haft sowie zu einer Geldstrafe von 30.000 Yuan (rund 3.600 Euro). Aufgrund ihres hohen Blutdrucks und weiterer schwerwiegender Erkrankungen war ihr zunächst gestattet worden, die Haftzeit außerhalb des Gefängnisses zu verbringen. Später gab die örtliche Justizbehörde jedoch eine schriftliche Stellungnahme ab, in der sie erklärte, Liu „füge der Gesellschaft Schaden zu“ und müsse inhaftiert werden. In der Folge hob das Kreisgericht Gulin am 14. April 2025 die Entscheidung zur Haftaussetzung auf. Liu wurde am 13. Mai 2025 inhaftiert. Ein Antrag auf Haftaussetzung zur medizinischen Behandlung wurde abgelehnt.